Das von Heiko Maas vorangetriebene Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist trotz aller Kritik in Kraft getreten – vorerst mit einer Übergangsregelung.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Patrick Breyer, Datenschutzexperte und Jurist, geht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweispflicht von Prepaid SIM-Karten vor.
Unternehmen, wie Google, über deren Dienstleistungen Urheberrechtsverletzungen begangen werden, müssen die E-Mailadresse der Uploader herausgeben.
Zu einer außergerichtlichen Einigung kam es heute zwischen YouTube-MP3 und RIAA. Das bedeutet gleichzeitig das Aus des beliebten Streamrippers.
Die größte deutsche Bitcoin-Handelsplattform, Bitcoin.de, hat in acht Fällen Nutzerdaten an die Polizei herausgegeben haben - ohne gerichtlichen Beschluss.
Der Weiterverkauf von E-Books ist in Deutschland derzeit nicht legal. Eine Entscheidung des EuGH soll eine endgültige Klärung bringen.
BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
Auch wenn ein Anschluss mehrfach über die gleiche IP-Adresse ermittelt worden ist, reicht dies in einem Filesharing-Verfahren als Beweis nicht aus.
Der Deutsche Bundestag hat kurz vor der Sommerpause noch das umstrittene und vielfach kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
Die große Koalition ist sich offenbar einig geworden: In letzter Minute soll das WLAN-Gesetz nun doch noch verabschiedet werden.
Das Amtsgericht von Bad Hersfeld in einem Whats-App-Urteil: Es nicht erlaubt, Personen ohne deren Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste einzutragen.
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen: sie haben eine Aussagepflicht.
Kommende Woche sollte eigentlich das Gesetz zur Abschaffung der "Störerhaftung" verabschiedet werden. Doch es droht nun zu scheitern.
Der Suchmaschinenkonzern Google darf im Falle von entfernten Links auf rechtswidrige Inhalte nicht auf eine Datenbank mit Löschanfragen verlinken.
Der EuGH hat entschieden, dass nicht nur Nutzer, sondern auch Filesharing-Plattformen, wie The Pirate Bay, gegen das Urheberrecht verstoßen können.
Youtube verliert einen Prozess vor dem Landgericht Leipzig um einen illegalen Fernseh-Mitschnitt. Man habe nicht alles Zumutbare unternommen.
Das OLG München hat kürzlich zum Vorteil des Sharehosters Uploaded.net geurteilt. Zwar müsse man auf Unterlassung haften, nicht aber auf Schadensersatz.
Urteil des BGH: dynamisch vergebene IP-Adressen sind personenbezogen und dürfen unter Umständen dennoch von Website-Betreibern gespeichert werden.
Das Amtsgericht München hatte in einem kuriosen Fall zu entscheiden: Eine Frau wollte von einer Hotelkette die Daten des potentiellen Vaters ihres Kindes.
Einem Betrüger ist es offenbar über Jahre hinweg gelungen, Facebook und Google mit einem Phishing-Trick um rund 100 Millionen US-Dollar zu erleichtern.
Am Donnerstag verabschiedete das Parlament vor dem Wahlkampf gleich mehrere Gesetze, die die Innere Sicherheit betreffen.