Das Justizministerium von Schweden will die gesetzlichen Grundlagen für die Bestrafung von Online-Piraterie deutlich verschärfen.
Das schwedische Justizministerium will die gesetzlichen Grundlagen für die Bestrafung von Online-Piraterie deutlich verschärfen. Die Maximalstrafe beläuft künftig auf sechs Jahre Freiheitsentzug. Außerdem soll die Beschlagnahmung von Domains vereinfacht werden. Damit will man das Strafmaß in Schweden an das der Nachbarländer innerhalb der Europäischen Union angleichen.
Bis zu sechs Jahre Haft für Urheberrechtsverletzungen
Schwedens Justizministerin Heléne Fritzon hat kürzlich Vorschläge zum Umgang mit Verletzungen des Marken- und Urheberrechts von einer eigens dafür eingesetzten Kommission erhalten, wie der P2P-Blog TorrentFreak berichtet. Das Fachgremium entstand aufgrund der aus Schweden stammenden Filesharing-Plattform The Pirate Bay (TPB), deren Betreiber vor einigen Jahren verurteilt wurden. Die Mitglieder des Gremiums sollten ausarbeiten, wie es um die Rechtsdurchsetzung von Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen steht und wie sich die gesetzlichen Grundlagen für eine effektivere Bekämpfung verändern müssten.
Im Zuge dessen will man für Urheberrechtsverletzungen das Höchstmaß auf sechs Jahre Haft heraufgesetzen. Laut der geplanten Gesetzgebung hätten die Betreiber von TPB Haftstrafen von einem bis zu drei Jahren erhalten, statt wie geschehen, zwischen vier und zehn Monaten. Für Peter Sunde, Fredrik Neij und Carl Lundström wäre der Freiheitsentzug somit weitaus länger ausgefallen. Die Gerichte in Schweden sollen zudem bei der Festlegung des Strafmaßes auch bei geringen Vergehen sehr viel mehr Freiraum nach oben erhalten. Den Richtern soll es auch erleichtert werden, die Domain von Webseiten zu beschlagnahmen, wo Marken- oder Urheberrechtsverletzungen stattfinden.
Auswirkungen auf die schwedische Gesellschaft
Justizministerin Heléne Fritzon sagte öffentlich, die organisierte Online-Kriminalität habe erhebliche Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft Schwedens. Von daher wäre es gut, die Strafen für derartige Taten zu überarbeiten. Die Strafen habe man der Ernsthaftigkeit der kriminellen Handlungen angepasst. Die Gesetzentwürfe werden ab dem 1. Juli 2019 gültig. Danach wird es allerdings für alle Verletzer des Marken- und Urheberrechts Schwedens sehr ernst, sollte man sie erwischen. Ein paar Kommentatoren (siehe Tweet unten) können im Gegensatz zur Justizministerin keine Relation zum Strafmaß von echten Kapitalverbrechen erkennen…
One question: how many REAL #crimes in #Sweden actually result in a #Jail sentence that long? #copyright #CopyrightMadness #filesharing https://t.co/5tAqoPa2TE
— Scott Springer (@shadesmaclean) 18. Februar 2018
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