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Bildquelle: Markus Winkler

P2P-Klage verloren, alles bestreiten bringt einen nicht weiter

Ein Mann verlor eine P2P-Klage, weil er nichts zur Aufklärung der Tat beigetragen hat. Er sagte nur aus, dass er es nicht gewesen sein kann.

Vor dem Amtsgericht Mannheim unterlag ein Anschlussinhaber eine P2P-Klage gegen ein Filmstudio, dessen TV-Serie er öffentlich im Internet verbreitet haben soll. Die Tat nur zu bestreiten führt letztlich dazu, mit ziemlicher Sicherheit am Ende verurteilt zu werden. Den Mann kostet seine mangelnde Gegenwehr weit über 1.000 EUR. Die Medienkanzlei Waldorf Frommer hatte somit leichtes Spiel vor Gericht.

Alles abstreiten und anzweifeln ist bei P2P-Klagen sinnlos

Das Amtsgericht Mannheim verurteilte am 28.01.2020 unter dem Az. U 1 C 1960/191960_19 einen Mann zur Zahlung von Schadenersatz und aller entstandenen Kosten der Gegenseite. Der Beklagte gab vor Gericht an, er könne es nicht gewesen sein, weil er zum Tatzeitpunkt gar nicht anwesend war. Seine Lebensgefährtin und weitere Personen könnten die streitgegenständliche TV-Serie in einem P2P-Netzwerk verbreitet haben. Der Mann bestritt daneben lediglich die Klage an sich und die Höhe der geltend gemachten Ansprüche vor Gericht. Doch das ist bei weitem nicht ausreichend, um die sekundäre Darlegungslast zu erfüllen.

Der Beklagte muss dafür darlegen, wer genau alles auf seinen Internetanschluss Zugriff hat. Er muss im Rahmen der P2P-Klage erklären, wer derartige Programme bedienen kann bzw. wer von den Personen für die Tat aufgrund der bisherigen Erfahrungen infrage kommen könnte. Doch der Mann erklärte nicht, wer außer ihm dazu in der Lage gewesen wäre, die Filesharing-Software zu installieren und zu bedienen. Kurz gesagt hat er die Vermutung seiner eigenen Täterschaft nicht vor dem Amtsgericht Mannheim ausgeräumt.

Logik der Gerichte: Wer nicht mit dem Finger auf andere Verdächtige zeigt, ist automatisch selbst der Täter

Von daher geht das Gericht automatisch davon aus, dass er die Rechtsverletzungen begangen hat bzw. dafür aufkommen muss. Laut Urteil musste der Anschlussinhaber in dieser P2P-Klage den Schadenersatz in Höhe von 900 EUR bezahlen. Dazu kommen die außergerichtlichen Kosten beider Rechtsanwaltskanzleien. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten tragen. Ähnlich wie dem im vor zwei Tagen vorgetragenen Fall hätte der Mann ein solches Urteil wahrscheinlich mit Erfolg abwenden können. Doch lediglich die Tat zu bestreiten, reicht am Ende einfach nicht aus. Wer das tut, den verurteilen die Richter.

Fazit

Man muss es leider sagen. Der Abgemahnte hat es der Kanzlei Waldorf Frommer mit seinem Verhalten letztlich sehr einfach gemacht. Wer glaubhaft mögliche andere Urheberrechtsverletzer benennen kann, hat weitaus bessere Chancen. Ansonsten ist immer der Anschlussinhaber gleich der Täter. Wer vor Gericht nicht die sekundäre Darlegungslast erfüllt, hat bei einer P2P-Klage quasi schon verloren.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.