Laut einem Urteil vom LG Gießen besitzt man keinen Anspruch auf Erstattung, selbst wenn das Online-Casino über keine Lizenz verfügt.
Wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet, ging kürzlich ein Verfahren eines Spielers zuende, der versucht hat, den Anspruch auf Erstattung bei einem Online-Casino geltend zu machen (LG Gießen, Urt. v. 04.04.2023 – Az.: 5 O 189/21).
Der deutsche Kläger verspielte von 2012 bis 2018 bei einem ausländischen Online-Casino ohne inländische Erlaubnis fast 15.000,- EUR. Nun versuchte er sein Geld, was er beim Online-Roulette verloren hat, gerichtlich erstattet zu bekommen. Doch der Anspruch gegen die Holdinggesellschaft im Ausland ist nichtig, wie die 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen entschied. Der Kläger verliert also gleich doppelt.
Aus dem Urteil geht hervor, der Kläger versuchte zu argumentieren, er sei spielsüchtig. Ihm sei zudem nicht bekannt gewesen, dass die von ihm getätigten Online-Glücksspiele in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt gewesen seien.
Online-Casino kann nicht haftbar gemacht werden
Das beklagte Unternehmen argumentierte vor Gericht, der Kläger habe mit seinem Account auch an Sportwetten teilgenommen. Zudem habe man den Kläger durch die AGB „deutlich“ darauf hingewiesen, dass Online-Glücksspiele in manchen Ländern verboten seien. Bevor der Spieler teilnehmen konnte, musste er die AGBs vom Online-Casino explizit bestätigen.
Aufgrund der häufigen Medienberichte über die zweifelhafte Legalität von Online-Glücksspiel-Angeboten in Deutschland müsse man eigentlich wissen, wie unsicher dieses Spiel war. Der Kläger habe sich dieser Kenntnis „leichtfertig verschlossen“, trug die Betreibergesellschaft im Verfahren vor.
Vertrag gültig trotz Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag
Auf den ersten Blick sieht das Urteil uneindeutig aus. Die Klage ist nämlich zulässig, aber trotzdem unbegründet. Das ausländische Online-Casino habe zwar hierzulande gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstoßen. Doch deswegen sei der geschlossene Spielvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Spieler weiterhin gültig. Laut dem Landgericht Gießen hat der Standort des Anbieters grundsätzlich keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Spielverträge.
Im Urteil bezweifelt man ferner, ob die Anbieter von unerlaubten Online-Glücksspielen ihre Veranstaltung oder Vermittlung unterlassen würden, nur weil der Spieler im Ergebnis einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf den Ersatz seiner Verluste hätte.
Der Glücksspielstaatsvertrag diene nicht dem Schutz der Personen, die online Geld verlieren. Andernfalls dürfte gar keine Form des Glücksspiels erlaubt sein. Somit verbleibt das Risiko beim Online-Casino die Einsätze zu verlieren, alleine beim Spieler. Bei jedem Glücksspiel bestehe grundsätzlich das Risiko, dass sowohl Gewinne als auch Verluste rein zufällig seien. Somit bleibt der Kläger nun auch auf den Verfahrenskosten sitzen.
Das Urteil kann man hier nachlesen, leider hat man dabei viele Teile unkenntlich gemacht. Letzten Herbst hat das LG Dresden bei einem vergleichbaren Fall übrigens gegenteilig entschieden. Demnach sei die Erstattung möglich, sofern keine Lizenz vorhanden und somit das Angebot illegal sei.