Cyberbunker
Cyberbunker

Cyberbunker-Prozess: BGH bestätigt Urteile vom Landgericht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell die vom Landgericht (LG) Trier ausgesprochenen Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess bestätigt.

Über den Cyberbunker in Traben-Trarbach wickelten Kriminelle illegale Geschäfte über das Darknet ab. Dazu stellte das Datencenter Hunderte von Server bereit. In der Folge verurteilte 2021 das Landgericht Trier die Betreiber zu Freiheitsstrafen. Aktuell hat der Bundesgerichtshof das Urteil nun bestätigt. Darüber berichtete die Tagesschau.

Cyberbunker-Prozess: Gericht beschließt erstmals Haftstrafen für Webhoster

Die Angeklagten mussten sich vor dem Landgericht (LG) Trier zu dem Vorwurf rechtfertigen, sie hätten ihren Cyberbunker extra dafür eingerichtet, um Kriminellen ihre Aktivitäten erst zu ermöglichen. Gemäß dem Urteil musste der Hauptangeklagte aus den Niederlanden für fünf Jahre und neun Monate in Haft. Die anderen angeklagten Personen erhielten teils mehrjährige Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

cyberbunker 2.0

Nach dem Urteil zum Cyberbunker-Prozess ging bereits im Dezember 2021 die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz in Revision. Das Team um den Cyberbunker hatte über viele Jahre hinweg einen sogenannten „Bulletproof Hoster“ betrieben. Auf deren Servern hätten Kriminelle über 250.000 Geschäfte, darunter Drogen- und Waffenhandel, Hackerangriffe und sogar Mordaufträge, abgewickelt, warf ihnen die Anklage vor. Dies sah das Gericht als erwiesen an.

Revision führte zu keiner Urteils-Änderung

Allerdings musste man von dem Vorwurf der Beihilfe zu Straftaten abrücken, denn es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Angeklagten von einzelnen Straftaten gewusst und diese aktiv gefördert hatten. Die Staatsanwaltschaft gab sich damit jedoch nicht zufrieden. Sie sah auch die Beihilfe als erwiesen an und ging folglich in Revision. Oberstaatsanwalt Jörg Angerer kommentierte damals:

„Die Urteilsbegründung überzeugt uns nicht. Wir haben eine andere rechtliche Würdigung als das Landgericht.“

Auch die Anwälte des damals 62-jährigen Kopfes des Cyberbunker-Teams kündigten Revision an. Bereits am Montag nach dem Urteil veröffentlichten sie ihr Vorhaben und wollten für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken.

cyberbunker, symbol

Nach fünfjährigen Ermittlungen hob die Polizei den Cyberbunker im Jahr 2019 schließlich aus. Bei der Durchsuchung der Örtlichkeit beschlagnahmten die Beamten 886 Server, sowohl physische als auch virtuelle. Hierbei kam die gigantische Datenmenge von etwa zwei Petabyte zusammen (ca. zwei Millionen Gigabyte). Die Angeklagten behaupteten damals, dass sie nichts von den illegalen Inhalten wussten.

Allerdings warb der Cyberbunker seinerzeit damit, alles außer Kinderpornografie und terroristischen Inhalten zu hosten. Die Betreiber sagten ihren Kunden höchste Sicherheitsstandards zu. Diese sollten die Kriminellen vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden schützen.

Der mit dem Fall betraute dritte Strafsenat am BGH in Karlsruhe sorgte jedoch nochmal für eine Verschärfung der Schuldsprüche. Damit wäre die Vereinigung „auf besonders schwere Straftaten gerichtet“ gewesen. Die Revisionen gegen das Urteil wurde damit größtenteils verworfen.

Eine andere Kammer des Landgerichts wird sich dann abschließend mit Detailfragen zu der damals sichergestellten Technik befassen. Dies hatte das Landgericht für einen Teil des in Verwahrung genommenen Equipments abgelehnt.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.