Bunte Buchcover als Symbol für Buch-Piraterie und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher zum KI-Training bei Meta.
Millionen Bücher als Trainingsmaterial? Die Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke sorgt für Streit vor US-Gerichten.
Bildquelle: Google Gemini

Buch-Piraterie für KI: Gericht zwingt Meta, Namen offenzulegen

Buch-Piraterie für KI: Ein US-Gericht verpflichtet Meta, Beteiligte hinter Torrent-Downloads von Anna’s Archive und LibGen zu benennen.

Ein US-Gericht verlangt weitere Angaben zu internen Entscheidungen Metas bezüglich der umstrittenen E-Book-Downloads von Anna’s Archive und LibGen. Der zuständige Richter gab einem Antrag von Entrepreneur Media teilweise statt. Nun muss der Konzern in dem US-Urheberrechtsverfahren offenlegen, welche Mitarbeiter des Unternehmens die Downloads urheberrechtlich geschützter Werke per Torrent genehmigten.

Gericht verlangt Auskunft zu Metas Buch-Downloads

Meta beschaffte urheberrechtlich geschützte Bücher aus Schattenbibliotheken, um Trainingsmaterial für seine KI-Modelle zu gewinnen. Anna’s Archive bündelt Verweise auf große digitale Sammlungen, darunter Library Genesis. Solche Schattenbibliotheken stellen umfangreiche Bestände an Büchern und Veröffentlichungen bereit, vielfach ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Für Entwickler großer Sprachmodelle hingegen sind solche Sammlungen wegen ihrer Datenmenge interessant.

Das Unternehmen griff bereits 2022 auf Daten aus der Schattenbibliothek LibGen zurück. Im Frühjahr 2023 versuchte Meta zunächst, die LibGen-Sammlung direkt herunterzuladen. Diese Methode erwies sich allerdings als zu langsam. Mitarbeiter griffen deshalb erneut auf BitTorrent zurück. Nachdem Lizenzierungsversuche gescheitert waren, entschied sich der Konzern, die bereits beschafften Werke für das KI-Training zu nutzen.

Anfang 2024 kamen umfangreiche Daten von Anna’s Archive hinzu. Wie TorrentFreak berichtete, ist aktuell Gegenstand eines US-Urheberrechtsverfahrens, welche Mitarbeiter die Beschaffung und die damit verbundenen BitTorrent-Vorgänge genehmigten. US-Bundesrichter Thomas Hixson gab einem entsprechenden Antrag von Entrepreneur Media dazu teilweise statt. Einzelne weitergehende Forderungen, darunter Auskünfte über weiterführende interne Nachforschungen und Befragungen, lehnte er ab. Im Ergebnis verlangt der Beschluss vom 19. Oktober 2026 von Meta Auskunft darüber, welche Personen die Beschaffung und den Download von Datensätzen aus Schattenbibliotheken genehmigten, die Werke des klagenden Verlags enthielten.

Buch-Piraterie für KI: Wer genehmigte die Downloads?

Entrepreneur Media hatte beanstandet, dass Metas bisherige Antworten nicht präzise genug waren. Der Konzern hatte Personen genannt, die an der Nutzung von Datensätzen beteiligt gewesen sein sollen, statt diejenigen zu identifizieren, die deren Beschaffung tatsächlich entschieden und genehmigt hatten.

Der Richter stellte klar, dass Meta bei einer Beteiligung mehrerer Personen an einer Entscheidung die Mitglieder des gesamten Teams benennen muss. Sofern keine entsprechenden Personen identifiziert werden konnten, muss der Konzern dies unter Eid erklären. Die Auskunftspflicht beschränkt sich dabei auf diejenigen, die über die Beschaffung und den Download der betreffenden Datensätze entschieden und entsprechende Vorgänge genehmigt haben. Meta muss demnach nicht sämtliche Personen benennen, die allgemein am KI-Training beteiligt waren.

Auch BitTorrent und Seeding sind Teil des Verfahrens

Die Kläger wollten ferner Auskünfte darüber, wer den Einsatz von Torrents genehmigte und wer Entscheidungen über das Seeding traf. Auch bei dieser Frage gab der Richter dem Antrag nur teilweise statt. Meta muss in dem Zusammenhang Unternehmensbeteiligte benennen, die Downloads per BitTorrent sowie über das Seeding und die anschließende Weiterverbreitung der heruntergeladenen Dateien „getroffen, autorisiert oder genehmigt“ hatten. Beim Seeding stellen Teilnehmer bereits heruntergeladene Dateien oder Dateiteile anderen Nutzern zur Verfügung. Dadurch kann ein Download zugleich zur Verbreitung der betreffenden Daten beitragen.

Laptop mit digitaler Buchsammlung und Servern als Symbol für Buch-Piraterie und KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken.
Digitale Bücher, umstrittene Downloads: Meta muss Fragen zur Beschaffung von KI-Trainingsdaten beantworten.

Konkret betrifft die gerichtliche Anordnung damit die Frage, wer darüber entschied, ob und in welcher Form beim Bezug von LibGen-Scimag- und Anna’s-Archive-Daten per BitTorrent Seeding stattfand oder begrenzt wurde.

Noch kein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Downloads

Der Beschluss ist bisher lediglich eine Entscheidung zur Beweisaufnahme. Das Gericht hat damit weder sämtliche Downloads für rechtswidrig erklärt noch festgestellt, dass einzelne Meta-Mitarbeiter persönlich für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind.

Die zusätzlichen Angaben sollen dabei helfen, die internen Abläufe des Konzerns genauer einzuordnen. Insbesondere ist für die Kläger dabei relevant, ob und wie die Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke genehmigt wurde und welche Rolle die Weiterverbreitung über BitTorrent spielte.

Buch-Piraterie: Meta muss Namen nennen

Der Beschluss bringt neue Bewegung in den Rechtsstreit um die Buch-Piraterie für KI. Meta muss damit in dem Verfahren über urheberrechtlich geschützte Bücher als KI-Trainingsmaterial weitere interne Angaben zu den Personen preisgeben, die solche Downloads und Entscheidungen rund um BitTorrent genehmigten. Wie sich allerdings die zusätzlichen Informationen auf den weiteren Prozess auswirken, bleibt offen.

Laut TorrentFreak wären für Entrepreneur Media entsprechende Auskünfte wichtig, weil sie Auswirkungen darauf haben, ob Meta vorsätzlich handelte. Außerdem könnten sie für die Ansprüche wegen urheberrechtswidriger Mitwirkung und Verbreitung relevant sein.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.