Per SMS zu gefälschtem Pfändungsbeschluss
Per SMS zu gefälschtem Pfändungsbeschluss
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SMS-Betrug: neue Masche droht mit Pfändungsbeschluss

Die Polizei warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. Per SMS ergehen insbesondere an Senioren gefälschte Pfändungsbeschlüsse.

Bei der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss ist ein Fall zur Anzeige gekommen, bei dem Betrüger einen Senior per SMS über einen angeblichen Pfändungsbeschluss informierten. Allein das Misstrauen des Rentnerehepaares verhinderte hierbei finanziellen Schaden.

Die Vorgehensweisen von Betrügern beim Ausarbeiten neuer Maschen sind äußerst vielfältig. Hatten vormals Opfer noch die Post von einem vermeintlichen Gerichtsvollzieher über angeblich ausstehende Zahlungen in ihrem Briefkasten vorgefunden, so gehen die Täter nun offenbar mit der Zeit. Sie verschicken ihre Meldungen in vielfältigen Varianten per SMS. Davon zeugt auch die aktuelle polizeiliche Mitteilung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss.

In dem Fall erhielt ein 84 Jahre alter Mann aus Rommerskirchen auf seinem Mobiltelefon eine Kurznachricht. Die SMS kündete Ärger in Form eines Pfändungsbeschlusses an. Der Kontakt zu einer mitgelieferten Telefonnummer solle dabei zur weiteren Aufklärung über den Vorfall dienen. Gleich am nächsten Tag wählte der Senior mehrmals die angegebene Nummer, ohne allerdings sofort durchgestellt zu werden.

SMS-Betrugsmasche an Misstrauen von Senioren gescheitert

Eine Bandansage sollte dem 84-Jährigen Seriosität vorgaukeln. In der Mitteilung hieß es, alle Leitungen seien belegt. Er solle auf den nächsten freien Mitarbeiter warten. Stattdessen probierte der Senior am darauffolgenden Tag erneut, jemanden zu erreichen. Eine Frau meldete sich mit der Ansage: „Amtsgericht Hamburg-Altona“. Auf seine Nachfrage bezüglich der SMS teilte sie ihm mit, „dass ein Pfändungsbeschluss einer Lottogesellschaft wegen Schulden in Höhe von 2.300 Euro bestehe“.

Daraufhin übergab der Mann das Gespräch an seine Ehefrau. Diese verlangte schriftliche Unterlagen von der vorgeblichen Gerichts-Mitarbeiterin. Es folgte eine Mitteilung darüber, falls keine Begleichung der Schulden erfolge, die Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher anstehe.

Wie die Polizei bekundet, reagierte das Ehepaar dann genau richtig. Es ließ sich durch die Drohung nicht einschüchtern. Sie beendeten das Gespräch, „ohne auf die finanziellen Forderungen der Betrügerin einzugehen“. Im Anschluss kontaktierten die Senioren umgehend die Polizei.

Um an das Geld gutgläubiger Menschen zu gelangen, nutzen Täter die Hilfsbereitschaft insbesondere von Senioren aus, setzen sie gezielt unter Druck oder überrumpeln sie. Daher ist ein gesundes Misstrauen stets angebracht.

Die Polizei rät:

  • Seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich nicht unter Druck
    setzen.
  • Beenden Sie das Gespräch sofort, wenn Ihnen Zweifel kommen.
  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Angaben zu überprüfen.
  • Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie
    unverzüglich die Polizei unter der Telefonnummer 110.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.