Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt vor Phishing Scam bei kleinanzeigen
Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt vor Phishing Scam bei kleinanzeigen
Bildquelle: AndreyPopov, Lizenz

kleinanzeigen: Mittels Phishing droht Geldverlust

Phishing Betrüger treten erneut vermehrt als vorgebliche Käufer bei kleinanzeigen auf, mit dem Ziel, Kontendaten und damit Geld zu erbeuten.

Getarnt als vermeintliche Käufer sowie darauf folgend als Kundensupport schleichen sich Phishing Betrüger auf kleinanzeigen (vormals eBay Kleinanzeigen) wiederholt in das Vertrauen von Anbietern. Von ihren potenziellen Opfern fordern sie im Weiteren die Eingabe von Bankdaten und zudem eine TAN Bestätigung.

Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnte bereits Anfang Februar vor wiederholt auftretendem Phishing bei Portalen wie kleinanzeigen. Sobald ein Verkäufer in das Visier der Betrüger gerät, täuschen diese ein Kaufinteresse vor. Per Chat teilen die Straftäter dann mit, dass sie den geforderten Betrag beglichen hätten. Ferner informieren sie darüber, dass damit eine zeitnahe Meldung des Supports von Kleinanzeigen zu erwarten sei.

Phishing Betrug mit abgewandelter Masche über das kleinanzeigen-Portal

Statt dass dann jedoch der reale Support des Unternehmens kleinanzeigen den Verkäufer kontaktiert, schlüpfen nun die Betrüger auch noch in die Rolle des Supports. Wie das LKA Niedersachsen mitteilte, verschicken sie diesbezüglich eine „Mail mit diversen Logos und Grafiken des Verkaufsportals“. Zudem enthalten sei ein anklickbarer Link, der zu einem gefakten Support-Chat führt. Gemäß LKA missbrauchen die Täter dazu, um besonders glaubwürdig zu erscheinen, eine bereits bestehende Website, die ganz offiziell Chats für Verkaufsgespräche anbietet.

Unberechtigtes Vertrauen führt zu Geldeinbußen

Schließlich meldet sich per Chat ein angeblicher kleinanzeigen-Support-Mitarbeiter. Unter dem Vorwand, die angeblich bereits getätigte Zahlung zu erhalten, drängt er den Verkäufer dazu, seine persönlichen Kontodaten auf einer täuschend echt nachgemachten Website einzugeben. Vermeintliche Probleme mit dem Konto oder der Bankkarte führen zu einer weiteren Aufforderung, die Daten, darunter auch die TAN, erneut einzugeben. Das BKA teilt dazu mit:

„Mit jeder Eingabe kommt auch, durch die Täter ausgelöst, eine Aufforderung zur Bestätigung mittels TAN. Dieses sei, so die Täter, als Bestätigung des Kontos zwecks Zahlungsempfang notwendig. Angebliche „versehentliche“ Fehler (Das Opfer bemerkt noch während des Chats die bevorstehende Abbuchung anstelle einer Einzahlung) werde man zeitnah korrigieren. Das Opfer vertraut in diesem Fall auf diese Zusage.

Natürlich wird der „Fehler“ nicht korrigiert. Mit jeder Eingabe der Kontodaten und einer zugehörigen TAN wird eine Überweisung ausgelöst. Das Geld wird somit an ein Konto übermittelt, welches die Täter vorgeben. Dieses Konto wird kein Bankkonto sein, welches die Täter persönlich nutzen. Hierfür verwenden die Täter Bankkonten, die sie speziell für die Geldwäsche organisiert haben. Inhaber der Konten können ahnungslose Personen sein, die beispielsweise im Rahmen eines Jobangebotes einen angeblichen Produkttest (Eröffnung eines Bankkontos) durchgeführt haben und nicht wissen, dass hier Täter das Konto später für Geldwäsche verwenden werden.“

Zielführende Tipps gegen die Betrugsmaschen

Für jene, die bereits auf die Masche hereinfielen, rät das LKA dazu, unverzüglich seine Bank zu kontaktieren. Man solle versuchen, die Zahlung, falls möglich, noch zu stoppen. Unter Vorlage der relevanten Daten, darunter Screenshots des Verkaufs, Chatverlauf, Mailverkehr, Kontoauszug mit Empfängerkonto, wäre zeitnahe weiterhin angeraten, Anzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle oder der zuständigen Onlinewache zu erstatten.

Gleichfalls warnte die Kreispolizeibehörde Olpe vor ähnlichen Maschen wie bei dem kleinanzeigen-Phishing-Betrug. Sie erteilte die folgenden Ratschläge:

  • Gehen Sie nicht in Vorkasse, sondern warten Sie, bis Sie die
    Ware in dem vom Verkäufer beschriebenen Zustand erhalten haben.
  • Nutzen Sie verifizierte Zahlungsmethoden, bei denen das Geld
    „zwischengeparkt“ wird.
  • Nutzen Sie nicht die Zahlungsfunktion „PayPal-Freunde“ bei
    Menschen, die sie nicht persönlich kennen. Diese ist nur dafür
    gedacht, Freunden oder Familienangehörigen Geld zu senden. Hier
    besteht kein Käuferschutz, sodass das Geld nur selten
    zurückgefordert werden kann. Lassen Sie sich nicht durch
    unseriöse Geschichten dazu überreden. Als Verkäufer bestimmen
    Sie die Abläufe.
  • Lassen Sie sich nicht durch angebliche Mails von PayPal oder
    anderen Zahlungsdiensten und Transportdienstleistern
    verunsichern. Diese können gefälscht sein.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn die angeblichen
    Käufer mit rechtlichen Schritten drohen, bleiben Sie ruhig.
  • Wenn ein Betrug vorliegt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer
    örtlichen Polizei und informieren Sie das Verkaufsportal.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.