Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor einigen weitverbreiteten, betrügerischen Tricks beim Warenverkauf auf eBay Kleinanzeigen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor betrügerischen Tricks beim Warenverkauf auf eBay Kleinanzeigen. Beim Kauf oder Verkauf von Waren sehen sich oftmals Verbraucher um ihr Geld gebracht. Zwar haben sie für ihren vermeintlichen Kauf bezahlt, jedoch ist die erhoffte Warenlieferung ausgeblieben. Zu beachten ist hierbei, dass eBay Kleinanzeigen nicht selbst Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen wird. Demzufolge entfällt hierbei auch der Käuferschutz, der grundsätzlich bei eBay greift, nicht aber bei eBay Kleinanzeigen. Dort muss jeder selbst auf sein Geld achten.
ebay Kleinanzeigen – beliebt auch bei Betrügern
Ebay Kleinanzeigen bietet eine beliebte Alternative zu Flohmärkten. Auf dem virtuellen Marktplatz fallen keine Gebühren an und Anzeigen laufen oftmals auf unbestimmte Zeit. Das Online-Portal wartet zudem mit einer großen Kundschaft auf. Es werden keine persönlichen Daten zur Identifikation der Käufer oder Verkäufer abgefragt. Gerade solche Vorteile rufen aber auch zahlreiche Betrüger auf den Plan. Mittels vielfältiger Tricks hoffen dreiste Abzocker auf das große Geld. Gauner versuchen oftmals mit plausiblen Geschichten, Käufer hinters Licht zu führen. Prinzipiell sollten Verbraucher weder vorab Geld für Leistungen überweisen, noch Schecks als Zahlungsmittel akzeptieren.
Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg warnt:
„Zwar hat man auch bei einem Kauf über Online-Kleinanzeigen gesetzliche Ansprüche, falls die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder gar nicht verschickt wurde. Aber oft ist es schwierig, die durchzusetzen.“
Spezielle Methoden geben bereits mögliche Hinweise auf einen Betrug, wie bei der PayPal-Falle, dem Betrug mittels Geisterkonten, dem Abholtrick, dem Dreiecksbetrug, dem Post-Trick, dem Scheckbetrug oder der Western Union-Masche. Auf die einzelnen, gesetzwidrigen Vorgehensweisen werden wir im Folgenden näher eingehen, um potentiell Betroffene, sowohl Käufer, als auch Verkäufer, darauf zu sensibilisieren.
Trickbetrug mittels PayPal per „Familiy & Friends“
PayPal bietet obligatorisch zwei Zahlungsarten an. Man kann sich entweder für die Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ oder „Geld an Freunde und Familie senden“ entscheiden. Bei der ersten Variante fällt eine Gebühr zugunsten PayPals von 2,49 Prozent + 0,35 Euro des überwiesenen Betrags zu Lasten des Verkäufers an. Dafür gewährt PayPal einen Käuferschutz, d.h., der Bezahldienst erstattet den Preis zurück für den Fall, dass ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder wenn der gelieferte Artikel erheblich von dem abweicht, was der Verkäufer in seiner Angebotsbeschreibung zugesichert hat. Wählt man hingegen die Option für „Familiy & Friends“ aus, greift hierbei weder Käufer- noch Verkäuferschutz.
Hier werden Interessenten mittels kleiner Preise bei attraktiven Produkten gelockt. Betrüger weisen darauf hin, doch die Zahlungsart „Familiy & Friends“ zu wählen, da sie gerne die PayPal-Gebühren sparen würden. Lassen sich die Käufer darauf ein, sind sie ihr Geld los, bekommen die bestellte Ware niemals zu Gesicht und obendrein greift nicht einmal PayPals Käuferschutz. Die Gauner sind nach vollzogener Transaktion über alle Berge. Weist ein Verkäufer explizit auf diese Zahlungsweise hin, ist bereits Misstrauen angebracht. Stets sei die Option „Waren und Dienstleistungen“ zu wählen.
Geisterkonten: Kontoeröffnungen mit falschen Identitäten
Auch hier verwenden Kriminelle Lockangebote für ihre betrügerischen Absichten. Sie reagieren schnell auf Nachfragen, täuschen Seriosität vor und geben vor, kein PayPal-Konto zu haben. Sie schlagen als Zahlungsart Banküberweisung vor und verfügen auch über deutsche Bankkonten. Jedoch sind diese Konten auf falsche Identitäten, die die Diebe zuvor im Darknet erworben haben, eröffnet. Rechtswidrig wird hierbei das „Post-Ident-Verfahren“ ausgenutzt. Nach erfolgreicher Überweisung ist das Geld weg und der Kontakt zum Verkäufer bricht ab.
Der Abholtrick: Hier ist der Käufer der Betrüger
Beim Abholtrick besteht der betrügerische Käufer auf PayPal-Zahlung. Er überweist zunächst die geforderte Summe, schlägt dann aber vor, ein Bekannter würde die Ware abholen. Händigt der Verkäufer dieser Person dann die Ware aus, behauptet der Käufer, die bezahlte Ware nie erhalten zu haben. Er wendet sich an PayPal, erhält sein Geld zurück, ist im Besitz der Ware und der Verkäufer geht leer aus. Als wesentlich sicherer erweist sich der versicherte Paketversand. Hier hat der Verkäufer den Beleg samt Sendungsnummer als Beweis.
Dreiecksbetrug: gleiches Produkt zu gleichem Preis führt zu arglistiger Täuschung
Hier stellt ein Verkäufer ein Produkt, beispielsweise ein Smartphone, in die eBay Kleinanzeigen. Der Betrüger wird darauf aufmerksam. Auch er stellt nun ein Smartphone zum gleichen Preis ein. Daraufhin bekundet er sein Interesse am Smartphone des Verkäufers. Er gibt vor, das Gerät sofort kaufen zu wollen. Als Zahlungsart schlägt er entweder PayPal-Zahlung oder Banküberweisung vor und erhält im Gegenzug die erforderlichen Daten. Nun wartet er solange ab, bis sich auch auf seine Annonce ein Interessent meldet. Sobald jemand angebissen hat, bekommt er die Daten des Verkäufers. Sobald der Interessent bezahlt hat, erhält der Betrüger vom Verkäufer das Smartphone, für das ein anderer gezahlt hat.
Der Betrüger ist dann längst untergetaucht. Meistens gibt er als Adresse eine leer stehende Wohnung mit gefälschtem Briefkastenschild als Postempfangsanschrift an. Wer tatsächlich geschädigt ist, hängt nun von der gewählten Zahlungsart ab. Bei Überweisung geht der Interessent, der bei dem Betrüger kaufen wollte, leer aus. Bei PayPal greift der Käuferschutz und der Interessent erhält sein Geld zurück, dann ist der Verkäufer der Betrogene.
Post-Trick: gefälschte Versandbestätigung löst Bezahlung per Paysafecard aus
Auch hier sollen Kunden mit niedrigen Preisen auf eBay Kleinanzeigen angelockt werden. Sobald jemand Interesse anmeldet, folgt eine SMS oder E-Mail mit der folgenden Bitte, eine bestimmte E-Mail-Adresse anzuschreiben. Der Betrüger bietet an, die Ware auf Kosten seines Arbeitgebers versenden zu wollen. Die Bezahlung soll per Nachnahme an den Paketzusteller erfolgen. Hat man sich auf den Handel eingelassen, trifft eine gefälschte Post-Mitteilung ein, mit der Nachricht, doch per Paysafecard zu zahlen. Die ist einzuscannen und im Anhang als Antwort der Post-Mail zu versenden. Genauso ist bei dieser Masche das Geld unwiderruflich weg, die Ware kommt nie an, der Betrüger ist untergetaucht.
Der Scheckbetrug auf eBay Kleinanzeigen
Betrüger melden sich hier und geben Interesse an einem Kaufgegenstand an. Angenommen der Warenwert beträgt 100 Euro, so schicken die Gauner einen Scheck über 1.000 Euro. Der Verkäufer wird dann angewiesen, den Restbetrag von 900 Euro zurückzuüberweisen. Sobald das Geld bei dem Kriminellen eintrifft, lässt dieser den Scheck platzen. Der Verkäufer ist die Ware los, der Käufer ist untergetaucht und das überwiesene Geld hat er obendrein verloren.
Western-Union-Masche auf eBay Kleinanzeigen
Geldüberweisungen per Western-Union bietet für unseriöse Geschäftemacher den entscheidenden Vorteil, dass der Überweisungsvorgang schnell erledigt ist. Während der Kunde den Zahlungsbetrag bei einem Vertriebsstandort von Western Union einzahlt, erhält der Empfänger das Geld bereits innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne und kann darüber verfügen. Der Betrüger ist dann bereits abgetaucht, bevor der Kunde Verdacht schöpfen kann. Die Täter agieren meist aus dem Ausland und setzen zur Abholung der Mittel in der Regel unbeteiligte Strohmänner ein. Die Masche kommt beispielsweise zur Anwendung bei Wohnungsangeboten im Internet. Der Anbieter gibt an, gerade unabkömmlich zu sein und den Wohnungsschlüssel gegen eine Kaution auszuhändigen, die bei Western Union zu zahlen ist.
Abschließend rät Verbraucherschützerin Rehberg. „Am sichersten ist es, ein Geschäft über Online-Kleinanzeigen immer persönlich und in bar abzuwickeln“. Damit blieben alle Betrugsmaschen wirkungslos. Besonders sollten bei kostbarer Ware Käufer diese unbedingt selbst abholen. Im Idealfall tut man dies gemeinsam mit einem Zeugen. Verkäufer sollten die Ware immer ausschließlich an den realen Käufer übergeben. Ein von diesem geschickter Vertreter sollte sich ausweisen und den Erhalt der Ware gegenzeichnen. Nur so wird der Kauf bei eBay ungefährlich sein.
Auch Lars Sobiraj hatte auf seinem privaten Blog bereits das Thema eBay Betrügereien mehrfach aufgegriffen.
Foto 422737, thx!
Tarnkappe.info