Infektionsschutzgesetz, Handyortung
Infektionsschutzgesetz, Handyortung

Infektionsschutzgesetz in Deutschland mit Handyortung inklusive

Der Bund will im Eilverfahren Kompetenzen an sich ziehen. Das geplante Infektionsschutzgesetz von Jens Spahn sieht u.a. eine Handyortung vor.

Der Bund will im Eilverfahren jede Menge Kompetenzen an sich ziehen. Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Jens Spahn sieht eine regelrechte Entmachtung der Bundesländer vor, wie Der Tagesspiegel heute berichtet. Offizielle Begründung ist die Bekämpfung des Virus Covid-19. Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sollen laut dem geplanten Infektionsschutzgesetz künftig einige Anordnungen, wie die Ortung ihrer Mobilfunkgeräte „erdulden“ müssen, heißt es im Entwurf.

Zur Verkürzung von Reaktionszeiten und einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen, plant die Bundesregierung weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Während die Bundesländer teilweise Kompetenzen verlieren, wird insbesondere der Bund im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Befugnisse erhalten. Insofern soll das Gesetz in einem Paket, zusammen mit anderen Hilfs- und Schutzgesetzen der Regierung, am Montag vom Kabinett verabschiedet werden. Bereits kommende Woche soll es im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, wie der Berliner Tagesspiegel berichtet.

Bund erhält im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Kompetenzen

Covid-19Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zielt darauf ab, in einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung des Gesetzes, schärfere Infektionsschutz-Regeln zu integrieren. Ein entsprechender Entwurf liegt dem Tagesspiegel vor. Bisher waren für Epidemien gemäß dem derzeit gültigen Infektionsschutzgesetz die Bundesländer zuständig. Das will man nun reformieren.

Als Begründung der für notwendig erachteten Änderungen gibt man an:

„Um einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen, muss man die Bundesregierung in die Lage versetzen, schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen.“

Damit wäre das Bundesministerium für Gesundheit handlungsfähig,

„durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen.“

Im Entwurf heißt es, „das aktuelle Ausbruchsgeschehen der durch das Coronavirus verursachten Krankheit zeigt, dass im seuchenrechtlichen Notfall das Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet sein kann“. Der erheblichen Gefährdung des sich grenzüberschreitend ausbreitenden Coronavirus lasse sich nur auf Landesebene begegnen.

Infektionsschutzgesetz sieht Handyortung vor

Als wichtige Punkte, die in dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ aufgeführt sind, führt der Tagesspiegel an:

  • Diejenigen, die noch nach Deutschland einreisen dürfen oder aus Risikogebieten eingereist sind, verpflichtet man per Gesetz, über ihre Reiseroute und ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben oder bestimmte „Maßnahmen zu dulden“
  • den zuständigen Gesundheitsbehörden soll die Befugnis eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, dadurch ihre Bewegung zu verfolgen und sie im Verdachtsfall zu kontaktieren
  • die zuständigen Behörden sollen Verkehrsdaten zur Bestimmung des Aufenthaltsortes nutzen dürfen – etwa um den Betroffenen über sein persönliches Risiko zu informieren. Die Mobilfunkanbieter sollen den Gesundheitsbehörden die Standortdaten zur Verfügung stellen müssen
  • das Bundesgesundheitsministerium soll auch Maßnahmen anordnen können zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, etwa wenn man bestimmte Medikamente bevorraten muss
  • Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und Medizinstudierende soll man verpflichten können, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken
  • Gesundheitseinrichtungen soll man verpflichten können, bestimmte Kapazitäten vorzuhalten und diese und deren Auslastung an eine festzulegende Stelle zu melden.

https://twitter.com/UlrichKelber/status/1241666725378174976

Für Peter Schaar gleicht Tracking einer Totalüberwachung

Der Gesetzentwurf vom neuen Infektionsschutzgesetz legt demnach auch eine Handyortung fest. Es geht darum die Kontaktpersonen von Infizierten festzustellen. Der Punkt gilt als besonders umstritten. Demgemäß warnte der ehemalige Datenschutzbeauftragter des Bundes, Peter Schaar, am vorigen Mittwoch im „Deutschlandfunk“ vor einer „Totalüberwachung“. Er gibt zu bedenken, dass „totales Tracking aller Menschen in diesem Lande“ nach einem derzeitigen Stand nicht verhältnismäßig wäre:

„Die Frage ist natürlich (…), ist die Verhältnismäßigkeit gewahrt, oder ist es so, dass man praktisch bei einer Krisensituation alles, was wir an Grundrechtsschutz haben, zurückstellt zu Gunsten dieser Bekämpfung dieser Epidemie, dass man sagt, das zählt alles nicht mehr.“

Schaar hat sich schon Anfang des Monats kritisch bezüglich der Verwertung von Handydaten im Kampf gegen das Virus geäußert. Er veröffentlichte dazu einen Beitrag auf der Webseite der EAID (Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz).

Foto Dimitri Karastelev thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.