Neues Infektionsschutzgesetz sieht Handyortung vor

Kommentare zu folgendem Beitrag: Infektionsschutzgesetz in Deutschland mit Handyortung inklusive

Bei den Vorschlägen zum neuen Gesetz sind paar gute Ansätze dabei. Allerdings bezweifel ich, dass die Handyortung, so wie dieser geplant ist, mit dem europäischen Datenschutzgesetzt vereinbar ist. Die DSGVO wird sicherlich auch übergangen.

Von technischer Seite, könnte man das abschwächen, indem man nicht die Daten der einzelnen Handynutzer auswertet, sondern die Signale aus einem gesamten Umkreis von nem Funkmast. So bleibt der Datenschutz der einzelnen Bürger unberührt, aber man bekommt trotzdem ein ungefähres Bild von Bewegungsprofilen der Bürger. Man erkennt wo sich die meisten aufhalten und wie Ausgangssperren eingehalten werden, das sollte eigentlich reichen.

Das erinnert eher an überhastetes Handeln aus einer Notsituation heraus.

Das es aber im gesammten eine Änderung dieses Infektionsschutzgesetzes bedarf, steht außer Zweifel. Man sieht leider erst, wenn der Fall eintritt, ob ein Gesetz wirkungsvoll und zeitgemäß ist. Im Grunde ist das ja jetzt die erste Situation, wo dieses Gesetz wirklich zum tragen kommt.

Das ein Upgrade unseres deutschen Infektionschutzgesetz lange überfällig ist, macht die derzeitige Situation ja schon klar. Allerdings scheint es so, dass momentan zuviele Köche wieder mal den Brei verderben und im Ergebnis dies der Grund dafür ist:

Im Zuge dieses hastigen Handelns, werden dann wieder Dinge beschlossen, die in keinster Weise mit unserer bisherigen Gesetzgebung vereinbar sind.
Vielleicht hat man sich zum Punkt der Handyortung auch als Testkandidat für das Produkt der NSO Group zur Verfügung gestellt, siehe dazu hier:

https://tarnkappe.info/nso-group-entwickelt-corona-handytracking-software/

Eine hastige Änderung eines so tiefgreifenden Gesetzes, wie das Infektionschutzgesetz, im Bezug auf die persönlichen Rechte eines Einzelnen, sollte wohl eher mit viel Bedacht und Sorgsamkeit im Anschluß an die derzeitige Krise, in Ruhe beschlossen werden! Es würde schliesslich ausreichen, die derzeitige Gesetzeslage, mit sinnvollen aber vorläufigen Ergänzungen auszuweiten, um jetzt schnell agieren zu können!