Winfried Bausback will Stalking-Opfer besser schützen. Er fordert zudem mehr Rechtssicherheit beim Kampf gegen jegliche Darknet-Geschäfte.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback möchte zum einen Stalking-Opfer besser schützen. Zum anderen brauche es mehr Rechtssicherheit bei Postsendungen nach Darknet-Geschäften, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München.
Winfried Bausback wendet sich gegen Anonymität im Darknet
Bei der am 21.06.2017 beginnenden Justizministerkonferenz in Rheinland-Pfalz will sich der CSU-Politiker Bausback dafür einsetzen, dass auch Stalkern elektronische Fußfesseln anlegt werden dürfen. Zudem setzt er sich für mehr Rechtssicherheit bei Postsendungen nach Darknet-Geschäften ein. Seit dem Jahr 2013, dem Ende des originalen Silk Road, gab es einen regelrechten Boom an illegalen Online-Marktplätzen, die nur über das Tor-Netzwerk zu erreichen sind. Verschiedene Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente sind dort genauso im Angebot, wie Falschgeld, Waffen und Tutorials für Cyberkriminalität. Im Darknet können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen. Auch der Amokläufer von München hatte seine Waffe im Darknet geordert.
Die Rechtslage in Bezug auf das Auskunftsverlangen nach Auslieferung von im Darknet besteller Ware ist aktuell unklar. So können Ermittler nach geltendem Recht von Postdienstleistern Auskunft über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten nur solange verlangen, wie die Postsendung unterwegs ist, erklärte Bausback. Ist die Sendung jedoch erst einmal ausgeliefert, beurteilten Gerichte die Frage unterschiedlich, ob die Ermittlungsbehörden eine entsprechende Auskunft erhalten können. Diese Rechtsunsicherheit müsse schleunigst beseitigt werden, fordert der Minister.
„Denn eines ist klar: Gerade am Übergang von der virtuellen zur realen Welt ergeben sich vielversprechende, ja leider allzu oft die einzigen Ansätze, um Tatverdächtige zu identifizieren und dingfest machen zu können.“ […] „Bei aller Anonymität der digitalen Welt, die die Ermittlungen regelmäßig sehr schwierig macht – die Ware muss analog und real versandt werden. Und bei diesem Übergang der virtuellen zur realen Welt müssen unsere Ermittler auf gesicherter rechtlicher Grundlage den Fuß in die Türe bekommen, indem sie auch nachträglich Auskünfte über Absender und Empfänger von Postsendungen erhalten.“
Stalker mit elektronischen Fußfesseln versehen?
Zum Thema Stalker meint Bausback, dass Täter sich mit einer elektronischen Fußfessel nicht mehr unbemerkt dem Opfer annähern könnten. „Und: Sie erhöht das Entdeckungsrisiko und die Hemmschwelle für die Täter, mit den Opfern weiter ihr perfides Katz-und-Maus-Spiel zu spielen.“ Auf verurteilte Stalker, von denen weiterhin Gefahr ausgeht, müsse der Rechtsstaat ein besonderes Auge haben. Die Fußfessel sei zwar kein Allheilmittel. Dennoch: „Wenn das Opfer weiß, der Stalker trägt eine elektronische Fußfessel, kann dies dem Opfer zumindest ein gewisses Sicherheitsgefühl geben. So wird es ihm regelmäßig leichter fallen, sein Leben normal weiterzuführen.“
Tarnkappe.info