Wall Street Market: Einerseits führen die Betreiber die am besten abgesicherten Seiten im Darknet, dennoch bringen sie kleine Fehler zu Fall.
Wall Street Market galt, nach dem Ausscheiden vom Dream Market, mit seinen über 5.400 Händlern, die mehr als 63.0000 illegale Waren bzw. Dienstleistungen, wie Drogen, Daten und Malware, an ca. 1.150.000 Kunden verkauften, als der weltweit zweitgrößte Darknet-Marketplace. So war es denn auch für einen Brasilianer und die drei deutschen Betreiber, die aus Bad Vilbel, Esslingen und Kleve stammen, ein lukratives Geschäft. Der Vater des 22-jährigen Klever Beschuldigten gab an: „zusammen hätten die drei wohl 4,5 Millionen Euro an Verkaufsprovisionen kassiert. Zusätzlich, was noch nicht bestätigt sei, wären wohl 30 Millionen Dollar dazu gekommen.“ Am 23. und 24. April verhafteten Beamte der Sondereinheit GSG 9 die drei deutschen mutmaßlichen Betreiber des illegalen Portals.
Wie die Behörden die Betreiber vom Wall Street Market identifizieren wollen
Mit dem Fall waren über 100 Beamte, darunter FBI, Interpol, niederländische Behörden und das BKA, betraut. Nach insgesamt zwei Jahren intensiver Ermittlungsarbeit erzielten sie schließlich einen Erfolg. Es war ihnen möglich, die Betreiber zu identifizieren und noch kurz vor deren geplanten Exit Scam dingfest zu machen. Die Server des Darknet-Marktes wurden beschlagnahmt, Wall Street Market vom Netz genommen. Doch wie gelang es den Ermittlungsbeamten, der Spur der Betreiber zu folgen, trotz deren Agieren im Darknet unter Verwendung eines VPN? Was zunächst nach einer Mission Impossible klingt, führt die Beamten durch akribische Recherche schließlich doch zu brauchbaren Resultaten. Sie setzen dabei auf menschliche Schwächen oder auf Fehler in der verwendeten Technik und sie bleiben so lange am Ball, bis sie schließlich fündig werden. So auch hier.
Ermittler folgten der Spur des Geldes
Es geht aus zwei vom US-Justizministerium veröffentlichten Strafanträgen hervor, dass die Ermittler einerseits der Spur des Geldes folgten und andererseits Unachtsamkeiten aufspürten und von technischem Versagen profitierten. Bitcoin-Transaktionen wurden über Jahre hinweg nachverfolgt. Es konnte dadurch der Nachweis erbracht werden, dass die Betreiber von Wall Street Market auch vorher schon den 2016 geschlossenen Darknet-Marktplatz „German Plaza Market“ administrierten. Die drei Deutschen, die unter den Pseudonymen „TheOne“, „coder420“ und „Kronos“ agierten, zogen bis Mitte 2016 über 3.000 Bitcoins (damals etwa 1,2 Millionen Euro) von da ab und verwendeten sie teilweise zur Gründung ihrer neuen Darknet-Plattform, dem Wall Street Market.
Der Fehler von „TheOne“ bestand darin, dass er mit den nachverfolgten Bitcoins ein Konto bei einer Gaming-Plattform bezahlte. Er hinterlegte dort seine reale E-Mail-Adresse mit seinem bürgerlichen Namen. Bei „coder420“ fiel streckenweise die VPN-Software aus, sodass auch bei ihm die Identität ermittelt werden konnte. „Kronos“ wird mit ähnlichen Methoden beigekommen worden sein, genaue Details hierzu sind nicht bekannt. Der für die drei unterstützend tätige Brasilianer Med3lin war den Ermittlern bereits vorher bekannt. Er tappte in den Honeypot (also die Falle), die die Beamten im Zuge der Schließung von Hansa Market aufgestellt hatten. Med3lin wollte nach dem Aus von AlphBay bei Hansa Market tätig werden. Die Beamten baten ihn um eine Postanschrift, um ihm eine Art digitalen Sicherheitsschlüssel zu senden. Er schickte seine reale Wohnadresse an die Beamten.
Gemäß Ryan White, dem für Cyberkriminalität zuständigen Staatsanwalts in Los Angeles, stellte man auch in den USA Strafanzeige gegen die drei deutschen mutmaßlichen Wall Street Market-Betreiber. Denn zahlreiche Kunden und Verkäufer leben in den Vereinigten Staaten. So sind zwei der größten Händler, die hauptsächlich Methamphetamin und Opioid Fentanyl vertrieben haben, in Los Angeles festgenommen worden.
Gesetzliche Grundlagen im Wandel
Da in Deutschland der Betrieb eines Darknet Marketplaces derzeit wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben nicht strafbar ist, billigte der Bundesrat Mitte März einen neuen Gesetzentwurf. Dieser soll die Ermittlungen gegen Betreiber illegaler Darknet-Plattformen erleichtern. Mit dem § 126a soll im Strafgesetzbuch ein neuer Straftatbestand eingeführt werden. Dieser stellt den Betrieb illegaler Marktplätze im Internet künftig unter Strafe. Somit müssten man nach derzeitigem Stand „Kronos“, „coder420“ und „TheOne“ noch für Beihilfe zu den auf der Plattform getätigten Drogengeschäften verurteilen. Im Hinblick darauf lässt sich dieser Fall in etwa mit dem Urteil über den DiDW-Betreiber Lucky vergleichen. Man hat ihn zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Quellen: Süddeutsche Zeitung und Rheinische Post
Bildquelle: Free-Photos, thx! (CC0 Public Domain)
Tarnkappe.info