Urheberrechtsverletzung
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Bildquelle: iqoncept

Urheberrechtsverletzung: VPNs und deren Hoster im Visier der Filmstudios

Urheberrechtsverletzung: nach Filesharern, Betreibern von Piratenseiten sowie Share-Hostern haben Filmstudios nun VPNs und Hoster im Blick.

War es früher noch üblich, Filesharer oder die Betreiber von Piratenseiten zu verklagen, so zeichnet sich gegenwärtig ein neuer Trend ab. Filmstudios erweitern den Verantwortungsbereich für Urheberrechtsverletzungen. Sie gehen nun gerichtlich gegen VPN-Dienste und deren Hosting-Anbieter vor. Konkret wirft man in zwei getrennten Verfahren demgemäß Leaseweb und Sharktech vor, Kunden nicht zu kündigen, obwohl Filmstudios diese wiederholt mit Urheberrechtsverletzungen in Verbindung gebracht haben, berichtet TorrentFreak. Der Ausgangspunkt der Klagen liegt in einem Sieg der Rechteinhaber an Filmen, wie Dallas Buyers Club, Rambo V: Last Blood und The Hitman’s Bodyguard, gegen den Betreiber von YTS. Dies ist einer der größten und populärsten Torrent-Seiten. Dabei einigte man sich zwar auf einen Schadenersatz-Ausgleich wegen Copyright-Verstößen von mehr als einer Million Dollar. Allerdings war zudem ein Teil der Einigung, dass der YTS-Betreiber Informationen aus der Datenbank der Seite weitergeben sollte. Diese lieferten infolge den „Treibstoff für viele Folgeprozesse gegen angebliche Raubkopierer“. Die Datenbank gab aber auch darüber Aufschluss, dass mehrere YTS-Benutzer VPNs benutzten. Das führte zu einer neuen Zielgruppe. So folgten darauf erst jüngst mehrere Klagen der Filmstudios gegen VPN-Anbieter wegen Beihilfe zur Piraterie. Diese Fälle sind noch nicht abgeschlossen. Aber es wurden bereits weitere Verantwortliche für Urheberrechtsverletzungen identifiziert, nämlich Hosting-Anbieter.

Hosting-Anbieter Leaseweb unter Anklage

leaseweb
Leaseweb
Davon zeugt eine, erst in der letzten Woche eingereichte Klage bei einem Bundesgericht in Virginia. Sie stammt von Dallas Buyers Club LLC, Rambo V Productions und verschiedenen anderen Unternehmen gegen die US-Niederlassung des Hosting-Anbieters Leaseweb. Obwohl Leaseweb nicht direkt an der illegalen Verbreitung der Inhalte beteiligt ist, beschuldigt man den Hoster, wissentlich Dienste für VPNs bereitzustellen, die raubkopierende Abonnenten haben. Zudem sind in der Klage verschiedene Beklagte aufgelistet, bei denen es sich um ungenannte VPN-Unternehmen und deren angeblich raubkopierende Nutzer handelt. Für die Filmfirmen ist jedoch unklar, welche VPN-Anbieter mit den IP-Adressen verbunden sind. Darum werfen sie Leaseweb vor, die Zuordnungen der ARIN-IP-Adressen nicht immer zu aktualisiern. Das würde es für sie erschweren, die fraglichen VPN-Dienste zu lokalisieren.

An Urheberrechtsverletzung auch VPNs beteiligt?

Dennoch sind in der Klage LiquidVPN, NordVPN und ExpressVPN als potenzielle Leaseweb-Kunden aufgelistet. Auch Zenmate nutze sicherlich die Dienste von Leaseweb, so der Vorwurf. Indessen wird keines dieser Unternehmen unmittelbar als Beklagter aufgeführt. Außerdem führten diese VPN-Dienste keine Protokolle, die potenzielle Raubkopierer identifizieren können. Einer der Hauptvorwürfe gegen Leaseweb ist, dass sie versäumt hätten, die Konten dieser unbekannten VPN-Unternehmen zu kündigen. Die Filmfirmen gaben an, dass sie über 32.000 Mahnungen verschickt hätten. Leaseweb leitete diese aber lediglich an seine Abonnenten weiter. In der Klageschrift heißt es:
„Die Abonnenten von Leaseweb werden durch das Wissen um die Praxis von Leaseweb, Hinweise auf Rechtsverletzungen zu ignorieren oder keine sinnvollen Maßnahmen als Reaktion auf diese Hinweise zu ergreifen, motiviert, Kunden zu werden.“
Mit ähnlichen Argumenten wie diese, haben die Filmstudios zudem Klage gegen den Hostinganbieter Sharktech eingereicht. Zusätzlich zu den Hosting-Providern haben sie noch die VPN-Anbieter VPN.ht und LiquidVPN direkt verklagt. VPN.ht reagierte auf diese Klage mit einem Antrag auf Klageabweisung, der bei Gericht noch anhängig ist. In der Zwischenzeit hat der ehemalige Betreiber von LiquidVPN eine Vergleichsvereinbarung mit den Filmfirmen unterzeichnet. In der Vereinbarung heißt es, dass der Beschuldigte noch Gelder von den neuen LiquidVPN-Besitzern bekommen soll. Diese Forderungen hat er nun an die Filmgesellschaften abgetreten. Die neuen Eigentümer von LiquidVPN wurden deswegen separat vor einem Bundesgericht in Florida verklagt. Tarnkappe.info

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.