Der Weiterverkauf von E-Books ist in Deutschland derzeit nicht legal. Eine Entscheidung des EuGH soll eine endgültige Klärung bringen.
In der zweiten Ausgabe vom Tarnkappe.info Magazin werden wieder alle Artikel der letzten acht Wochen präsentiert. Im Special dreht sich alles um die GVU.
Zensur: China will bis 2018 alle VPNs im Land blockieren. Zudem wurde die beliebte Kinderbuchfigur Pu der Bär aus den sozialen Medien Chinas verbannt.
Der Marktplatz für illegale Güter AlphaBay ist von Strafermittlern aus den USA, Kanada und Thailand ofline genommen worden.
Die Zollfahndung in Frankfurt am Main hat einen illegalen Waffenhandel im Darknet aufgedeckt. 3 Tatverdächtige bestellten Waffen für mehrere Tausend Euro.
BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
Auch wenn ein Anschluss mehrfach über die gleiche IP-Adresse ermittelt worden ist, reicht dies in einem Filesharing-Verfahren als Beweis nicht aus.
Nach dem Bust von LuL.to erstatten 36 Selfpublisher Strafanzeige gegen die Nutzer. Sie fordern so ihre entgangenen Gewinne zurück.
Ein Gefangener in den USA ließ sich per Drohne Werkzeug liefern, um anschließend damit aus dem Hochsicherheitsgefängnis zu fliehen.
Heute setzt man die Nutzer des Sharehosters OBOOM per Newsletter darüber in Kenntnis, dass man die Downloadvergütung reaktiviert hat.
Mit dem neuesten Patch 1.9 für Mass Effect: Andromeda hat Bioware die Kopierschutz-Software Denuvo entfernt, mit dem das Spiel ausgeliefert worden war.
Jio, der größte Mobilfunkanbieter Indiens, verzeichnet einen enormen Datenleak. 120 Millionen Datensätze mit vertraulichen Kundendaten sind davon betroffen.
Ist die illegale E-Bookquelle mit dem Bust von LuL.to nun für immer versiegt? Ein Nachfolgeportal ist jedenfalls noch nicht am Start.
Derzeit ist AlphaBay aber aus dem Netz verschwunden, sind die Betreiber von AlphaBay mit rund 3,8 Millionen Dollar auf Nimmerwiedersehen untergetaucht?
Andreas Eschbach gibt uns ein Statement zur Schließung des Piratenportals LuL.to,, dass am 21.06.2017 von Ermittlern vom Netz genommen wurde
Dobrindt: Es wird künftig untersagt, beim Autofahren jedwede elektronischen Geräte in die Hand zu nehmen oder länger als 1 Sek. den Blick darauf zu richten
Laut einer Umfrage im Auftrag der BBC, ist der Zugriff auf illegale Streams für etwa die Hälfte der britischen Premier League-Fans normal.
Im Internet kursieren einige Thesen, wie man die deutschen Betreiber des illegalen Bezahl-Portals Lesen & Lauschen (LuL.to) identifiziert hat.
Der Deutsche Bundestag hat kurz vor der Sommerpause noch das umstrittene und vielfach kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
Die Privatsender verlangen einen Anteil an den Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn auch sie lieferten gesellschaftlich relevante Inhalte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht auf einer Speicherung der Telekommunikationsfirmen bestehen.