Fünf Portale für Streaming-Manipulationen erhielten eine einstweilige Verfügung vom BVMI. Die Musikindustrie geht damit gegen Fakes vor.
Das LG Düsseldorf erklärte das Angebot des Streamingmanipulationsanbieters PimpYourFollower.de für wettbewerbswidrig und hat es verboten.
Am Donnerstag, den 21. März, wurde ein Tatverdächtiger im ersten dänischen Fall von Streaming-Betrug zu 1,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) bezüglich Fake-Streams. Derartige Manipulationen gilt es einzudämmen
Phantom Listening: Das vorgetäuschte Abspielen von Songs bei Spotify, Deezer & Co. wird für die Branche zu einem immer größeren Problem.
Dem Anbieter zweier Portale für Streaming-Manipulationen hat das Landgericht (LG) Frankfurt künftig verwehrt, seine Dienste bereitzustellen.
Das Landgericht Berlin hat auf Betreiben des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) eine einstweilige Verfügung gegen Followerschmiede erlassen