Facebook wird Inhalte mit Nachrichtenwert des öffentlichen Interesses zulassen, auch wenn sie gegen ihre "Gemeinschaftsstandards" verstoßen.
Gemäß dem heutigen BGH-Urteil dürfen Facebook-User, die bereits vor dem 25. Mai 2018 angemeldet waren, weiterhin anonym bleiben.
In seinem Urteil stand der BGH vor einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit der User und der unternehmerischen Freiheit von Facebook.
Lesetipps: "Bad Bots" versuchen im großen Stil Impfkampagnen zu sabotieren. Reporter ohne Grenzen verklagt Facebook. Geheime UFO-Sichtungen.
In zwei ganz ähnlichen Verfahren urteilte das OLG München um die Klarnamenpflicht bei Facebook und befand diese für rechmäßig.
Am heutigen Mittwoch verhandelt das OLG München zwei ähnliche Verfahren. Es geht in beiden Fällen um die Klarnamenpflicht bei Facebook.
Facebook toleriert Tierquälerei. Fotos und Videos mit nackter Haut werden im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss aus Facebook bestraft. Ein Kommentar.
Justizsenator Till Steffen will Strafen für Hetze im Internet einführen. Zudem sollten Shitstorms mit illegalen Inhalten als «bandenmäßige Straftat» gelten.