Online-Dating
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Bildquelle: terovesalainen

Online-Dating: Traumfrau-Suche entpuppte sich als Betrugsfalle

Die Frau fürs Leben sollte Michaela P. für Thomas S. sein. Allerdings steckte hinter dem verheißungsvollen Online-Dating ein Betrügerring.

Das Amtsgericht Zwickau verurteilte die 23-jährige Michaela P. aktuell zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Ihr wurde Online-Dating-Betrug in gleich mehreren Fällen zur Last gelegt, berichtet RTL News.de.

Der überwiegend schüchterne, 41-jährige Thomas S. versprach sich nach fünf-jährigem Singledasein von einem Online-Dating nichts Geringeres als eine Begegnung mit seiner Traumfrau. Diesen Vorstellungen entsprach für ihn die 23-jährige Michaela P. Auf einem Dating-Portal antwortete sie auf seine Messages. Angezogen fühlte er sich besonders von ihren braunen Augen. Somit war er „überglücklich“ über ihre Beachtung.

Statt der Erwiderung seiner Gefühle verlangte diese jedoch infolge immer mehr Geld von ihm. Bereits vor ihrem ersten Date zeigte sich Michaela P. in Geldnot. Als Vorwand für ihre erste Geldforderung diente die Krankheit ihrer Tochter. Insofern zahlte Thomas S. seinem Date 300 Euro. Weitere Wünsche nach Barmitteln blieben dann nicht aus. Allein innerhalb eines Monats zahlte der Bestatter Michaela P. 25.000 Euro. Doch mit den Überweisungen war sie bei Weitem noch nicht zufrieden. Ihren Wunsch nach einem Auto konnte Thomas S. ihr jedoch nicht mehr erfüllen. Seine Bank lehnte den diesbezüglichen Kreditantrag zu seinem Glück schließlich ab.

Online-Dating: Ende gut – alles gut?

Hatte Thomas S. letzten Endes zwar Pech mit dem Online-Dating, so bekommt er durch die Verurteilung von Michaela P. zumindest zunächst einen Teilbetrag seines durch den Betrug verlorenen Geldes zurück. Bei einer Wohnungsdurchsuchung der Verurteilten stellten die Ermittler auch 13.000 Euro Bargeld sicher. Dieses Geld erhält Thomas S. zunächst als Geschädigter. Zudem befand sich im Besitz von Michaela P. offenbar ein Audi A8. Gemäß dem Richter hat S. auch darauf einen Anspruch. Lediglich muss er bei der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Daten wird S. ab nun jedenfalls nur noch im realen Leben.

Michaela P. versuchte ihre Masche nicht nur bei Thomas S. Auch weitere Männer soll sie so um mehrere Tausend Euro gebracht haben. Offenbar agierte sie als Teil eines größeren Betrügerrings. Gemäß Thomas S. lebte sie in einer Wohngemeinschaft mit mindestens noch zehn weiteren Personen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.