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Uploaded.net haftet laut OLG München nicht auf Schadensersatz

Das OLG München hat kürzlich zum Vorteil des Sharehosters Uploaded.net geurteilt. Zwar müsse man auf Unterlassung haften, nicht aber auf Schadensersatz.

Das OLG München hat kürzlich zum Vorteil des Sharehosters Uploaded.net geurteilt. Zwar müsse die Betreibergesellschaft auf Unterlassung haften, in diesem Fall aber nicht auf Schadensersatz. Begründung: Die Cyando AG habe sich an keinen strafbaren Handlungen Dritter beteiligt. Uploaded.net wurde durch das Urteil aber nicht ausnahmslos von der Haftung befreit. Das Gericht hat diesbezüglich Ausnahmen festgelegt.

Sieg für Uploaded.net vor dem OLG München

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hielt in seinem Beitrag fest, dass der Sharehoster Uploaded.net im vorliegenden Fall nicht auf Schadenersatz für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet (OLG München, Urt. v. 02.03.2017 – Az.: 29 U 1799/16).

Mehrere Rechteinhaber hatten bei Uploaded.net in der Vergangenheit vielfach den rechtswidrigen Upload von Musik- und Filmwerken angezeigt. An denen besaßen die Uploader keine Rechte. Die Kläger beanstandeten nun vor dem OLG München, dass die Cyando AG (Betreiber von Uploaded.net) keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen habe, um Re-Uploads, also das erneute Hochladen des gleichen Werkes, zu vermeiden. Man versuchte in der Folge den Betreiber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Das LG München I hielt Uploaded.net für schadenersatzpflichtig

Die darunter liegende Instanz, das LG München I hatte in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht bejaht. Urteil vom 10.08.2016 – Az.: 31 O 6197/14. Die Richter des OLG München schlossen sich im aber vorliegenden Fall nicht dieser Meinung an. Zwar hafte das Schweizer Unternehmen auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz.

uploaded.net symbolBegründung: Es könne nicht festgestellt (was wohl bedeuten soll: bewiesen) werden, dass Uploaded.net sich an den fremden, strafbaren Handlungen in irgendeiner Form beteiligt habe. Für die Begründung eines Schadensersatz-Anspruches reiche es nicht aus, wenn es dort in der Vergangenheit vermehrt zu Urheberrechtsverletzungen gekommen sei.

Die Tätigkeit der Cyando AG ist nach Ansicht des OLG München grundsätzlich nicht auf Rechtsverstöße ausgerichtet, sondern inhaltlich neutral. Das klingt für das Unternehmen nach einer Entwarnung. Doch für die Regel wurden im Urteil auch Ausnahmen festgelegt, Uploaded.net ist somit nicht ausnahmslos aus der Haftung raus:

„Dies bedeutet nicht, dass die Beklagte (Uploaded.net) in keinem Fall als Gehilfin haftet (…).

Ein entsprechender konkret auf die rechtswidrige Handlung bezogener Vorsatz kann etwa dann vorliegen, wenn der Anbieter nach Verletzungshinweis keine Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Werkes trifft und dies z. B. dazu führt, dass das betroffene Werk nach Löschung der Datei wiederholt durch denselben Nutzer zeitnah wieder über seine Plattform öffentlich zugänglich gemacht wird.

Erhält der Anbieter Kenntnis von wiederholten Urheberrechtsverletzungen desselben Werkes und stellt fest, dass diese jeweils durch den gleichen Nutzer erfolgten und sperrt gleichwohl nicht dessen Account, ist von einer Kenntnis des Anbieters hinsichtlich weiterer etwaiger konkreter Haupttaten auszugehen.

Vorliegend bestehen aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte hinsichtlich der streitgegenständlichen Werke Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten hatte.“

Das heißt auf Deutsch:

Wer als Sharehoster die Re-Uploads seiner Nutzer nicht mit einer Account-Sperre bestraft, den kann man beim Schadenersatz eben doch in Haftung nehmen. Das würde zumindest unter anderem das vermehrte Sperren von Uploader-Accounts erklären, was nach meiner Meinung auch mit dem drohenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zusammenhängt. Im April dieses Jahres haben sich in mehreren Untergrund-Foren zahlreiche Uploader darüber beschwert. Nebst ihrer rechtsverletzenden Dateien hat Uploaded.net ihre Accounts mit sofortiger Wirkung über den Jordan geworfen. Auch ihr Guthaben waren sie sofort los.

Der Grund für das straffe Vorgehen ist schnell erklärt. Wenn man der Cyando AG (Uploadet.net Betreibergesellschaft) vor Gericht nachweisen kann, dass sie nicht angemessen auf die Wiederholung der Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer reagiert hat, kann es für die Betreiber so richtig teuer werden. Siehe auch unser Podcast unten aus April 2017.

 


#StraightLoud Spezial von UsefulVid: Sperrt Uploaded.net vermehrt Uploader?

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.