Das Landgericht Memmingen hat zwei Angeklagte wegen Drogenhandels im Darknet-Drogenshop Lenas Bioladen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Das Landgericht Memmingen hat am 20.05.2021 im Fall des Betreibens vom Darknet-Drogenshop Lenas Bioladen und dem damit verbundenen Drogenhandel ein Urteil (Az. 2 KLs 620 Js 1285/20) gefällt. Demgemäß müssen nun zwei Männer für sechs Jahre und zwei Monate in das Gefängnis. Das Gericht ordnete gestern zudem an, die beiden Angeklagten in eine Entzugsklinik einzuweisen. Die Ehefrau eines der Angeklagten hat Richter Thomas Hörmann wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Zweite Große Strafkammer befand es als erwiesen, dass beide Männer über 50 Kilogramm Cannabisprodukte per Post an ihre Darknet-Kunden verschickt hatten. Rechtskräftig sind die Urteile allerdings noch nicht.
Die Geständnisse in diesem Fall führten zu einem kurzen Prozess. Unter dem Namen „Lenas Bioladen“ sollen die Beschuldigten auf drei Plattformen einen Drogenhandel betrieben haben. Die Anschuldigungen lauteten auf bandenmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die 34-jährige Ehefrau eines der Verdächtigen soll dabei die Drogenpäckchen zur Post gebracht haben. Für den Fall, dass die Männer im Alter von 32 und 42 Jahren gestehen, hatte die Kammer ihnen zuvor ein Strafmaß von sechs bis sechseinhalb Jahren zugestanden. Während der Ermittlungen äußerten sich die Männer zunächst nicht zu den Vorwürfen. So aber standen bereits nach dem vierten Verhandlungstag die Plädoyers und das Urteil der Zweiten Großen Strafkammer des LG Memmingen auf der Tagesordnung.
Die Beschuldigten stammen aus Baden-Württemberg. Das Ehepaar, ein 42-Jähriger Mann und dessen 34 Jahre alte Ehefrau kommen aus Blaustein (Alb-Donau-Kreis). Der dritte Verdächtige, ein 32-Jähriger, ist aus Trochtelfingen (Landkreis Reutlingen). Da die Drogenbriefe hauptsächlich in Neu-Ulm über Briefkästen aufgegeben wurden, waren die drei in Bayern angeklagt worden.
Mit rund 9.000 Einzelverkäufen ca. 740.000 Euro verdient
Im Rahmen der Drogengeschäfte fanden Cannabisprodukte mit den Handelsnamen „Lenas Cheese“ oder „Lenas Hawaiian Snow“ ihren Absatz über den Postweg bei Käufern aus ganz Deutschland und des benachbarten Auslands. Zwischen September 2017 und März 2020 hätten die Angeklagten 8723 Drogenpäckchen verschickt, größtenteils über einen Briefkasten in Neu-Ulm. Gemäß Angaben der Staatsanwaltschaft hat das Trio mit den Drogen-Verkäufen rund 741.227 Euro verdient.
Spur von Lenas Bioladen führte anfangs nach Neu-Ulm
Cybercrime-Experten der KPI/Z Oberfranken wurden dann im Rahmen von Initiativermittlungen auf den Darknet-Onlineshop „Lenas Bioladen“ aufmerksam. Daraufhin nahmen die Ermittlungen im Oktober 2018 ihren Anfang.
Zunächst führte eine Spuren-Auswertung nach Neu-Ulm. Von hier aus sollen die Shopbetreiber ihre illegalen Waren verschickt haben. Eine weitere Spur führte die Ermittler 2019 in den Alb-Donau-Kreis. Der Verdacht erhärtete sich gegen zwei Tatverdächtige, die mutmaßlichen, gemeinsamen Betreiber von „Lenas Bioladen“. Am 21. Juli 2020 kam es zu Hausdurchsuchungen bei beiden Beschuldigten. Dabei haben die Beamten Verpackungsmaterial, Mobiltelefone, Computer, Speichermedien und Vermögenswerte, wie Bargeld und Bitcoin, sichergestellt. Am selben Tag haben die Beamten im bayerischen Neu-Ulm und Reutlingen in Baden-Württemberg die beiden Männer infolge verhaftet. An sie ergingen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Untersuchungshaftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
Das LG Memmingen gab in einer Pressemitteilung weitere Details bekannt:
„Zu diesem Zweck sollen sich der 42 Jahre alte Jens G., dessen 34 Jahre alte Ehefrau Martina G. sowie der 32 Jahre alte Stefan J. spätestens im September 2017 zusammengeschlossen und arbeitsteilig organisiert haben. Stefan J. soll die Abnehmer betreut und die Einnahmen verwaltet haben sowie zusammen mit Jens G. Werbung für die Gruppierung gemacht haben und Verpackungsmaterial bestellt haben, welches an seine damalige Wohnanschrift in 72818 Trochtelfingen geliefert worden sein soll. Jens G. soll Vakuumiergeräte beschafft haben und die Sendungen in verschiedene Briefkästen, u.a. in Neu-Ulm, eingeworfen haben. Zusammen mit seiner Ehefrau, die Zahlungen auf ihrem Konto entgegengenommen haben soll, soll er die bestellte Ware am gemeinsamen Wohnort in Blaustein verpackt haben. Pro Werktag sollen auf diese Weise zwischen 16 und 48 Sendungen mit Marihuana, verpackt in Groß- oder Maxibriefen, zu einem durchschnittlichen Preis von 20,– EUR je Gramm, versandt worden sein.“
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