google unter der lupe, Überwachung
google unter der lupe, Überwachung

Überwachung: Google forscht Benutzer ihrer Android-Smartphones aus

Man wirft Google vor, mittels Android die perfekte Überwachung der Nutzer ihrer Smartphones durchzuführen. Vorratsdatenspeicherung reloaded?

Überwachung ist ein Thema, das erneut in die Schlagzeilen gekommen ist und dieses Mal betrifft es das Unternehmen Google. Ihnen wird vorgeworfen, umfangreiche Informationen zu sammeln, womit sich detaillierte Profile und Netzwerkanalysen von Android-Nutzern erstellen lassen könnten.

Dient Android primär der Überwachung?

Google sammelt umfangreiche Daten über den Gebrauch der Smartphones von Android-Nutzern. Dazu gehören „angewählte Telefonnummern, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen. Ebenfalls Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe„, was bei mobilsicher.de Alarm auslöste. Die Informationen werden über die Google Play Services verschickt. Damit trägt Google deutlich mehr Informationen zusammen über Android-Nutzer als bisher bekannt. Aus einem Bericht des Portals Mobilsicher.de geht deutlich hervor, dass Google speichert, wer wann mit wem telefoniert hat. Übertragen werden auch die Daten, die in Verbindung mit dem Versand bzw. Empfang von Kurznachrichten anfallen. Mobilsicher befürchtet, dass der Internetkonzern mit der Datenspeicherung eine riesige „private Vorratsdatenspeicherung“ durchführt. Ein Opt-out ist zudem nicht möglich.

Google räumt sich jedes Recht ein

Google beruft sich auf eine inzwischen umstrittene Datenschutzerklärung, worin die Android-Nutzer ihnen das Recht einräumen, umfangreiche Informationen über den Gebrauch ihrer Smartphones zu erfassen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, zuständig für Google, sagte: „Wer Google-Produkte wie Android nutzt, muss in Kauf nehmen, dass eine umfassende Datenerhebung der Nutzung der verschiedenen Google-Dienste erfolgt und diese Daten Dienste-übergreifend zusammengeführt werden. Auch Metadaten der Telefonie scheinen hier nicht ausgenommen zu sein.“

Die Datenschutzerklärung als Türöffner

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V (NIFIS) hat die Datenschutzerklärung von Google analysiert. Auch sie kommen zu dem Ergebnis, dass Nutzer von Android-Smartphones damit rechnen müssen, dass man die Metadaten ihrer Gespräche aufgezeichnet und auswertet. Zwar belauscht Google das Telefonat nicht. Für den NIFIS-Vorsitzenden RA Dr. Thomas Lapp ist allerdings dennoch klar, dass Google aus den Metadaten verknüpft mit weiteren Informationen tief in die Privatsphäre eindringt. Man kann damit Beziehungsgeflechte aufspüren und den sozialen Kontext herausfinden.

Die Datenschutzerklärung dürfte damit nach deutschem Recht ungültig sein, weil die informierte Einwilligung der Nutzer fehlt, denn das würde ein Verständnis bei ihnen voraussetzen, dass Google sich herausnimmt, die Metadaten aller ihrer Gespräche auszuwerten, so Lapp. Der Vorsitzende bezeichnete dies als einen großen Lauschangriff, der vergleichbar mit der Vorgehensweise der NSA sei. Zwar habe man sich mittlerweile daran gewöhnt, dass alle möglichen Informationen in Verbindung mit den Google-Suchanfragen ausgewertet werden. Für viele Android-Nutzer müsse es dennoch eine Überraschung sein, „dass sie Google das Recht einräumen, ihre Telefongespräche zu beobachten, während sie sich bei NSA & Co. genau darüber empören. Aber sicherlich dient diese permanente Überwachung nur dazu, um den Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen, wie es in der Datenschutzerklärung von Google heißt.

Peter Schaar kritisiert die Vorratsdatenspeicherung von Google

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht das Unternehmen in der Pflicht, zeitnah für eine vollständige Aufklärung zu sorgen. „Google muss mitteilen, welche Daten für welchen Zweck aus dem Smartphone übertragen, für welchen Zeitraum und wo sie gespeichert, und wie sie genutzt werden. Nur so kann das Unternehmen dem Vorwurf begegnen, erneut (aufgrund der Überwachung) einen enormen Vertrauensbruch zu begehen.“ Außerdem vermutet Schaar, dass keine rechtskräftige Einwilligung in die Datenübermittlung vorliegen könne.

Bildquelle: user:422737 , thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.