Die in die Praxis umgesetzte Fluggastdatenspeicherung liefert derzeit noch zahleiche Fehler: 99,7 Prozent der Treffer erweisen sich als Irrtum
Hatte die EU bereits im Frühjahr 2016 Richtlinien bezüglich einer Fluggastdatenspeicherung beschlossen, sie wurden in Deutschland im Februar 2017 mit einem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. So stellt sich aktuell heraus, dass das nun in die Praxis umgesetzte Projekt noch zahlreiche Fehler liefert. Tatsächlich stellten sich 99,7 Prozent aller vorgeblicher Treffer als Irrtum heraus, berichtet die SZ.
500 Mitarbeiter zur Überwachung der Passagiere erforderlich
Konkret werden seit dem 29. August 2018 die Passagierdaten bei Flugreisen gespeichert. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Fluggastdatenspeicherung in die EU oder aus der EU an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Die Behörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen untereinander austauschen. Die Daten werden automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgeglichen sowie anderweitig ausgewertet. Insgesamt erfasst man 60 Datenkategorien. Dazu zählen u.a. Anschrift, Telefonnummer, Reiseweg und -daten, Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern. Die Maßnahme sollte mittels Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten, kurz PNR) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität dienen, wobei auch ein Austausch mit ausländischen Behörden innerhalb Europas stattfindet. „Mehr als 500 Personen werden mit der Entgegennahme, Auswertung und Analyse der heiklen Informationen beschäftigt“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Auf eine zutreffende Verdachtsmeldung kommen 400 Irrtümer
Nun brachte die Antwort der Bundesregierung auf Hunkos Kleine Anfrage zutage, dass in der Zeit, ab Inbetriebnahme des Systems bis zum 1. März 2019, die Software in den 1,2 Millionen an das BKA weitergegebenen Passagierdaten, 94.098 technische Treffer verzeichnete. Das bedeutet viel Arbeit für die Beamten, denn sie müssen die Daten müssen akribisch überprüfen. Nach Angaben des Innenministeriums wären damit derzeit 40 Beamte im 24/7-Schichtdienst betraut, künftig wären für die Arbeit an der Fluggast-Datenbank mehr als 500 Planstellen vorgesehen. Das Ergebnis ist insgesamt ernüchternd, denn der Verdacht auf einen Erfolgstreffer erwies sich in nur 277 Fällen als richtig. Somit irrte sich die Software in den 93.821 übrigen Fällen, das heißt, 99,7 Prozent aller angezeigter Treffer stellte sich als nicht korrekt heraus. Auf eine zutreffende Verdachtsmeldung kommen demnach 400 Irrtümer.
Andrej Hunko kommentiert das Ergebnis seiner Anfrage: „Die Bundesregierung kann nicht belegen, dass mit der Fluggastdatenspeicherung (überhaupt) Straftaten aufgeklärt oder Gefahren verhindert werden.“ Hunko spricht sich zudem gegen die Pläne zum Ausbau der Anlage auf andere Verkehrsmittel aus. Außerdem ist geplant, Agenturen wie Europol oder Frontex weitere Kompetenzen zur Ausforschung künftiger Reisebewegungen nach und innerhalb Europas zu gewährleisten.
Probelauf der Fluggastdatenspeicherung für die EU
Laut Bundesinnenministerium ergäben sich die Fehler aus der Abgleichung der Namen. So liefern übereinstimmende Namen mit der Fahndungsliste bereits Treffer. Durch eine zusätzliche Erfassung des Geburtsdatums ließe sich die Fehlerquote zwar minimieren. Allerdings überträgt man das nicht mit, so heißt es. Derzeitige Erkenntnisse will man auf EU-Ebene dann auf Verbesserungen prüfen, um auch für das Projekt der Zukunft, einer Suche schon nach verdächtigen Mustern, gerüstet zu sein.
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