boerse.bz razzia
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Razzia der Uploader von Boerse.bz: Reaktionen aus der Szene

Besteht nach der Boerse.bz-Razzia eigentlich eine Abmahngefahr für die reinen Downloader? Heute erfolgten deutschlandweit 121 Durchsuchungen.

Ein schwarzer Tag für die Szene. 400 Beamte führten deutschlandweit 121 Hausdurchsuchungen durch. Die Folge: unzählige Beschlagnahmungen und eingeleitete Verfahren. Die Geschichte mit Boerse.bz lässt allerdings einige Fragen offen, die wir versuchen zu klären. Wir klären auch: Besteht eigentlich Abmahngefahr für die reinen Downloader?

121 Durchsuchungen an einem Tag

Fakt ist: Es kam heute im Zusammenhang mit Boerse.bz zu 121 Hausdurchsuchungen. Das ist die Story, das ist belegt. Ich kenne einige der Uploader, natürlich nicht persönlich. Aber ich weiß, was sie dort eingestellt haben. Es wird die Story verbreitet, dass die Staatsanwaltschaft Daten der Boerse.bz (BBZ) aus dem Zeitraum Januar bis März 2014 hat. Und dass man auf diesem Weg den Uploadern ihre Posts und Threads nachweisen konnte. Aber diese Geschichte hat einen dicken Haken: Kein Internet-Service-Provider (ISP) hat heute mehr Daten aus diesem Zeitraum vorrätig. Die ISPs geben die Daten der letzten 7 Tage heraus, sie speichern auch nicht ewig lange. Von daher wäre die Ermittlung der 121 Uploader unmöglich. Wie aber kamen die Ermittler an die Identität der ganzen Uploader?

Es bleiben nicht viele Optionen übrig

Also bleiben nicht mehr viele Szenarien übrig:

  1. Die Ansage mit den nicht loggenden Boards ist Bullshit. Und die Daten sind jünger. (Auch Boerse.to wird in Szenekreisen erwähnt. Da kann jetzt jeder hinein interpretieren, was er will.)
  2. Die Hoster haben geplaudert. Zwar werden im GVU-Bericht explizit Freakshare/Bitshare und Oboom genannt, bei zwei mir bekannten Uploadern sind diese Hoster aber nirgends verwendet worden.
  3. Ein ehemaliger BBZ-SuperMod (der Singvogel?) ist nun im Zeugenschutzprogramm – aufgrund seiner aufopferungsvollen Hilfe in dieser Causa.

Wir tragen mehr Informationen zusammen. Bis es etwas Belastbares gibt, sollte man für Boerse.bz und Boerse.to einen VPN benutzen, der natürlich nicht Hide VPN heißen sollte. Diese Geschichte ist mehr als undurchsichtig zur Zeit. An ein Uploaden auf diesen Seiten sollte niemand denken, solange er halbwegs bei Verstand ist. Sobald wir mehr wissen, melden wir uns wieder.

Boerse.bz: besteht Abmahngefahr?

Mehrere Fachanwälte wie Solmecke, Dr. Wachs und Tobias Röttger glauben daran. Zumindest für die Personen, die in den letzten 7 Tagen die Angebote der illegalen Foren benutzt haben. Im Gegensatz zu kinox.to geht es bei boerse.bz um einen Download und nicht um die Nutzung eines Streams. Dafür allerdings müssten die Ermittler so schnell wie möglich Vollzugriff auf die Server haben. Das allerdings ist offenbar nicht der Fall, ansonsten hätte man Boerse.bz und die Sharehoster abgeschaltet. Lars glaubt übrigens nicht so recht an die Gerüchte mit einem Honeypot.

abmahnung der verlierer

Laut Infodocc kommen auf die möglicherweise Abgemahnten pro Film Gesamtkosten von 150 bis 250 Euro zu. Die Uploader hingegen müssen mit weitaus höheren Abmahnungen rechnen. Da die Werke vielen Personen zugänglich gemacht wurden, können durchaus fünf- bis sechsstellige Schadenersatzbeträge gefordert werden. Wie dem auch sei: In 7 Tagen ist alles vorbei. Dann muss kein ISP mehr die Anschrift der Anschlussinhaber preisgeben. Die Vorratsdatenspeicherung gilt in Deutschland derzeit für eine ganze Woche. Wer danach kommt, hat als Rechteinhaber oder Ermittler Pech gehabt.

Besorgt sich die Kanzlei Waldorf Frommer mehr Arbeit?

boerse-logoNicht nachvollziehbar ist die Beteiligung der süddeutschen Medienkanzlei Waldorf Frommer. Björn Frommer ließ es sich nicht nehmen, die eigene Pressemitteilung höchst persönlich zu kommentieren. Sollen die Anwälte aus München etwa juristisch gegen die Downloader vorgehen? Oder möchte man schlichtweg dafür sorgen, dass die verwaisten P2P-Tauschbörsen wieder reaktiviert werden? Jeder weiß oder sollte wissen: Wer ohne VPN Popcorn Time oder einen Filesharing Client nutzt, begibt sich in große Gefahr. Die nächste Abmahnung ist dann deine. Da es bisher so gut wie zu keinen Abmahnungen bei der Benutzung von Sharehostern kam, wäre eine Verschiebung zurück zu den Tauschbörsen für solche Kanzleien nur von Vorteil. Das ist und bleibt natürlich von unserer Seite reine Spekulation.

Bildquelle: Klaus Friese (CC BY-SA 2.0).