Manager Michiel R. äußerte sich im Cyberbunker-Prozess. Zu illegalen Geschäften sagte er nichts aus, von seiner Arbeit war er begeistert.
Am Montag, dem dritten Verhandlungstag im Cyberbunker-Prozess vor dem Landgericht Trier, stand die Aussage von Manager Michiel R. auf der Tagesordnung. Schon im Vorfeld hatte er als Einziger angekündigt, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sein Engagement für die Arbeit begründete er mit der Vision einer Mitwirkung an einem zweiten Mini-Silicon-Valley, berichtet swr.aktuell.
Der 50-jährige Marketingexperte gab weiter an, er hätte den Kontakt zum Cyberbunker in einem Coffeeshop bekommen. Dort besprach er mit Bekannten über ein gemeinsamens Bitcoin-Projekt. Nach einigen Bunker-Besuchen, fasste er im Jahr 2014 den Entschluss, dort zu arbeiten. Michiel R. gilt im Prozess als Nummer zwei, nach dem Hauptangeklagten Herman Johan X. Nach der anfänglichen Erledigung kleinerer Handwerkerjobs, einschließlich putzen, streichen oder aufräumen, arbeitete er sich schnell hoch zum Manager. Als solcher verteilte er dann Arbeitsaufträge. Zu Beginn seiner Tätigkeit erhielt er lediglich nur freie Kost und Logis sowie Unterstützung bei Fahrten in die Niederlande.
Manager zeigte sich von Cyberbunker-Arbeit begeistert
Vor Gericht zeigte er sich von der Arbeit begeistert und sprach von einem fünfstöckigen beeindruckenden Rechenzentrum, das Server für Internetseiten bereitstellte. Einem Ort, «wo die Websites wohnen». Darüber seien «80 Prozent der Pornoindustrie» und vieles mehr gelaufen, sagte R. aus. Seinen Chef bezeichnete er als exzentrisches IT-Genie und hart arbeitenden Geschäftsmann. In ihm habe er «deutlich keinen Kriminellen» gesehen. Sowohl zeigte er sich von dessen Ideen, als auch von dem Rechenzentrum fasziniert. „Es schien mir fast so, als würde hier ein Mini-Silicon-Valley entstehen“, so führte der Manager weiter aus. Mit seiner Aussage bestätigte Michiel R. nicht die schweren Vorwürfe über die Rolle des Darknet-Rechenzentrums. Darüber sollen Drogen, Falschgeld und Kinderpornografie verbreitet worden sein.
Tatvorwurf lautet auf Beihilfe zu 249.000 Straftaten
Die Staatsanwaltschaft wirft den acht Angeklagten vor, in dem Cyberbunker in Traben-Trarbach ein illegales Rechenzentrum als Schaltstelle für millionenschwere illegale Darknet-Geschäfte betrieben zu haben. Sie sollen damit Beihilfe zu mehr als 249.000 Straftaten geleistet haben. Darunter millionenschwere Drogendeals, Datenhehlerei, Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte, verlinkte Kinderpornografie und Mordaufträge. Auf Cyberbunker gehostet wurde u.a. der Darknet-Marktplatz „Wall Street Market“, den Ermittler im Frühjahr 2019 vom Netz nahmen.
Im September 2019 gelang es Fahndern, als Ergebnis von fast fünfjähriger Ermittlungsarbeit, den Cyberbunker, der als „Bulletproof-Hoster“ galt, auszuheben. Kriminalhauptkommissar Patrick Fata vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informierte darüber, dass man beim Zugriff die ungeheuere Datenmenge von zwei Millionen Gigabyte unter anderem auf 886 physischen und virtuellen Servern sichergestellt hat.
Am 07. April 2020 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen acht Tatverdächtige. Gemäß Jürgen Brauer, Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, hätten die Angeschuldigten die Taten zwar nicht selbst begangen. Sie hätten diese jedoch durch die Server-Bereitstellung maßgeblich unterstützt und gefördert. Zudem wären ihnen die besonderen Aktivitäten bekannt gewesen. Immerhin warb der Cyberbunker damit, mit höchsten Sicherheitsstandards kriminelle Kunden vor dem Zugriff staatlicher Organe zu bewahren. Somit lautet die Anklage auf Beihilfe. Allerdings stellt sich die Frage, ob den Angeklagten hier konkret nachgewiesen werden kann, inwiefern sie volle Kenntnis über die illegalen Machenschaften ihrer Kunden besaßen.
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