Microsoft Firmengebäude in Köln
Microsoft-Firmengebäude in Köln

Methoden-Patent: Microsoft geht gegen Filesharing vor

Microsoft hat ein Methoden-Patent erhalten, um urhebergeschützte Inhalte aus dem Cloud-Dienst zu blockieren und Wiederholungsstraftäter zu identifizieren.

Der Software-Konzern Microsoft hat sich in einem Methoden-Patent ein System patentieren lassen, dass es ermöglicht, insbesondere diejenigen Nutzer, die häufiger urheberrechtlich geschützte Inhalte teilen, zu selektieren, die Weitergabe des geschützten Contents zu blockieren, ohne jedoch dabei die User generell als Kunden zu verlieren, berichtet TorrentFreak.

Microsoft will aktiv gegen Schwarzkopien vorgehen

Abgesehen von den traditionellen Piratenwegen werden auch soziale Netzwerke und Cloud-Hosting-Dienste wie Dropbox, Google Drive und Microsoft OneDrive häufig verwendet, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu teilen. Microsoft hat nun ein Patent entwickelt, um diese Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Es geht insbesondere um Sharing-Blockaden in den eigenen Cloud-Diensten.

Unter der treffenden Bezeichnung „Deaktivieren von verbotenen Inhalten und Identifizieren von Wiederholungsstraftätern in Dienstanbieterspeichersystemen“ beschreibt das Methoden-Patent ein System, in dem Urheberrechtsverletzer und diejenigen, die andere anstößige Inhalte in einer Cloud speichern und diese Inhalte widerrechtlich teilen, so markiert und in einer Chronik verzeichnet werden, dass besonders Wiederholungsstraftäter erfasst werden. Darauf basierend können Nutzerkonten geschlossen oder Rechte entzogen werden. Betroffene User sollen dann etwa weiterhin in der Lage sein, ein Album im MP3-Format auf ihren Cloud-Storage zu legen und mit den eigenen Geräten zu nutzen, Dritten soll der Zugriff jedoch verwehrt werden.

Patent soll Nutzer disziplinieren

Microsoft möchte mit diesem Patent Nutzer disziplinieren. Nämlich solche, die beispielsweise ein Musikalbum auf ihren Cloud-Speicher hochladen und den Download an eine nicht allzu große Zahl anderer Nutzer freigeben. Denn auch diese Methode des Teilens kann schnell über die üblichen Fair-Use-Prinzipien hinausgehen. Sie wird aber bisher kaum kontrolliert oder behindert. Mit Sperren wird man erst dann rechnen müssen, wenn der Freigabe-Link auf einer größeren Download-Plattform auftaucht. Nicht aber, wenn man ihn in einer geschlossenen Facebook-Gruppe teilt und rund 20 andere User das Angebot annehmen. Wer häufig die Richtlinien missachtet, den kann man stärker reglementieren. Die komplette Sperrung des Accounts kann immer nur am Ende einer ganzen Reihe von Maßnahmen stehen. Genaue Anwendungsregeln, welche Vergehen bestimmte Maßnahmen nach sich ziehen, beschreibt das Patent jedoch nicht.

Zudem soll das im Patent dargelegte System Storage-Anbietern ermöglichen, Vorfälle von Nutzern in einem Verlauf abzuspeichern. Mit dieser Chronik hat dann der Provider eine Basis, auf dessen Grundlage er entscheiden kann, ob dem Nutzer bestimmte Rechte, wie der Zugriff auf gefragte Dateien, entzogen werden oder ein Account sofort gesperrt wird.

Unsichtbare Markierung als Schlüssel

Das System identifiziert betroffene Dateien, indem diese mit einer für den Endnutzer unsichtbaren Markierung versehen werden. Sowohl Google, als auch YouTube und Dropbox nutzen für ihre Cloud-Dienste ein ganz ähnliches Verfahren, wie das System von Microsoft. Dieses basiert auf einzigartigen Hash-Summen, die man zum Aufspüren illegaler Kopien verwendet.

Gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) müssen in den USA Anbieter von Cloud Storage eine geeignete Vorgehensweise gegen Urheberrechtsverstöße implementieren. Dem wäre dann durch die Anwendung eines solchen Patentes Genüge getan. Außerdem hat sich gezeigt, dass das Löschen von Schwarzkopien im Internet bisher oftmals ein unzureichendes Mittel war. So sperrt Microsoft hier gleich die Quelle.

Fazit

Es wäre immerhin denkbar, dass Microsofts System nicht nur in den USA zur Anwendung kommt. Auch in der EU besteht Handlungsbedarf, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht. Ein erst kürzlich veröffentlichtes Urteil vom EuGH wegen der Nutzung illegaler Streamingdienste macht das deutlich. Jedoch muss dazu natürlich das Produkt erst einmal auf dem Markt sein…

Tarnkappe.info

(*) Alle mit einem Stern gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Wenn Du über diese Links Produkte oder Abonnements kaufst, erhält Tarnkappe.info eine kleine Provision. Dir entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Du die Redaktion anderweitig finanziell unterstützen möchtest, schau doch mal auf unserer Spendenseite oder in unserem Online-Shop vorbei.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.