Abmahnwahn Dreipage, Lizenz
Abmahnwahn Dreipage, Lizenz

Einstweilige Verfügung gegen Abmahnwahn Dreipage bleibt bestehen

Der Widerspruch der Abmahnwahn Dreipage gegen die Einstweilige Verfügung der Kanzlei Schulenburg & Schenk wurde vom LG Berlin teilweise abgelehnt.

Am 30. August wurde vor dem Landgericht Berlin der Widerspruch von Steffen Heintsch und seinem Anwalt Dr. Alexander Wachs gegen die Einstweilige Verfügung (EV) der Kanzlei Schulenburg & Schenk verhandelt. Das Forum Abmahnwahn Dreipage kann entgegen der EV nach Ansicht des Gerichts nicht als Wettbewerber zu einem Anwalt angesehen werden. Auch ergaben sich in der Vergangenheit nachweislich keine wirtschaftlichen Vorteile durch die Zusammenarbeit verschiedener Anwälte mit dem Betreiber des Forums. Diverse Rechtsanwälte hatten schriftlich niedergelegt, dass sie keine Vorteile durch die Zusammenarbeit erworben haben. Allerdings bleibt laut Urteil die Einstweilige Verfügung wegen der unerlaubten Rechtsberatung von abgemahnten Filesharern bestehen.

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Abmahnwahn Dreipage vor Gericht

Der Abmahn-Watchdog Steffen Heintsch reiste Ende August von Süddeutschland aus für einige Minuten Verhandlung in die Bundeshauptstadt. Heintsch betreibt den Blog Initiative AW3P. Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin wurden verschiedene Punkte der juristischen Auseinandersetzung mit der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk behandelt. Im Vorfeld ist es zu einer Abmahnung und Einstweiligen Verfügung der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR gekommen. Die Kanzlei ist für über zwanzig Unternehmen aus der Erotik- und Pornobranche aktiv und verfolgt im Auftrag Urheberrechtsverletzungen. Problematisch waren vor dem LG Berlin vor allem die Tipps an abgemahnte Personen, die unter abmahnwahn-dreipage.de vergeben wurden. Das Problem dabei: Eine Rechtsberatung darf nur ein Jurist durchführen und kein Laie. Das gilt auch, sofern diese kostenlos durchgeführt wird. Im Frühjahr kam es zu einem Schriftwechsel mit der Hamburger Kanzlei, die aber zu keiner Schlichtung führte. Steffen Heintsch sollte die per E-Mail geführte Kommunikation verheimlichen, was er ablehnt.

Ein unmoralisches Angebot?

Interessant ist, dass es während der Verhandlung offenbar zu einer aufschlussreichen Unterbrechung kam. So musste der beauftragte Jurist der klagenden Partei in Hamburg anrufen, um sich telefonisch nach den Konditionen eines Vergleichs zu erkundigen. Der Watchdog hatte die Wahl zwischen einem vorzeigen Ende des kostenintensiven Verfahrens inklusive eines Vergleichs, der vom Betroffenen als „lukrativ“ bezeichnet wurde. Auf der anderen Seite könnte Heintsch bis zu 8.000 Euro verlieren, sollte er das Verfahren bis in die letzte Instanz verlieren. Über den Inhalt des Vergleichs soll ebenfalls Stillschweigen bewahrt werden.

Meinungsfreiheit nur möglich mit einem anonym betriebenen Forum im Ausland?

steffen-heintschHeintsch lehnte noch an Ort und Stelle das Angebot ab. Er geht notfalls durch alle Instanzen. Der Forenbetreiber geht das Risiko ein, sich damit finanziell zu ruinieren. Er tut dies aus voller Überzeugung und hofft, damit die Meinungsfreiheit in Foren mit einem deutschen Impressum zu unterstützen. Eine Verlegung seiner Website ins Ausland, wo ihn niemand belangen könnte, lehnt er kategorisch ab. Das Ausfechten des Verfahrens bis zum bitteren Ende ist er allen deutschen Forenbetreibern schuldig, wie er schreibt. Man wird sehen, wo er damit enden wird.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.