Gestern gab der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bekannt, man habe im Kampf gegen Uploaded einen weiteren Erfolg errungen.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Der populäre YouTuber Julien wurde aufgrund seiner Äußerungen über streikende Lokführer mit Bezug auf das Dritte Reich wegen Volksverhetzung verurteilt.
Der österreichische Justizminister Brandstetter stellte in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klar, dass die Nutzung von KinoX & Co. legal ist.
Im Rahmen der Münchner Erklärung forderten gestern zahlreiche Verlage ein starkes, durchsetzbares Urheberrecht von der Bundesregierung.
Avit O., einer der Mitbetreiber von Kinox.to hat das LG Leipzig gestern zu 40 Monaten Haftstrafe verurteilt. Er ging aber als freier Mann.
Fanatische Star Wars Fans hat ein Foto von Rey veröffentlicht. Sie bekamen Post von Disney/Lucasfilm. Jemand habe ihr Copyright verletzt.
Am 9.12.2014 wurde bundesweit die bislang letzte E-Book-Razzia durchgeführt. Was ist seitdem geschehen? Welche Bilanz muss man ziehen?
Aurous ist offline. Diverse Plattenlabels sorgten mit ihrer Klage dafür, dass die Betreiber ihr Projekt gestern offiziell eingestellt haben.
Linkfreiheit adé? Teile des heute veröffentichten Entwurfs der EU-Kommisssion zum Urheberrecht wirken wie ein Leistungsschutzrecht reloaded.
Die Domainverwaltung ICANN hat die Domain von The Pirate Bay wegen der fehlenden Überprüfung des Betreibers kürzlich außer Kraft gesetzt.
Der BGH hat heute bestätigt, dass ISPs unter bestimmten Umständen zu Netzsperren verpflichtet werden dürfen. Die GEMA klagte gegen die Deutsche Telekom.
Die Server der BitTorrent-Tracker OpenBitTorrent, PublicBittorrent und Istole.it wurden von den Hostprovidern auf Druck der Kanzlei Rasch abgeschaltet.
Momentan werden per E-Mail unzählige KinoX.to Abmahnungen verschickt, die nicht echt sind. Den Empfängern die unrechtmäßige Nutzung des Portals vorgeworfen.
Das Bundesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Justizangestellten vom Oberlandesgericht Naumburg wegen der Erstellung von Raubkopien bestätigt.
Gestern ging das kinox-Verfahren weiter. Der Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls von Avit O. wurde abgelehnt, der Angeklagte bleibt weiterhin in U-Haft.
GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy schlug eine neue Polizeieinheit vor. Sie soll dabei helfen, alle deutschsprachigen Portale in Gut und Böse zu trennen.
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mitbetreiber von KinoX.to schweigt sich Avit aka Pedro komplett aus. Der Mann will keine Aussage zu den Vorwürfen machen.
Die Betreibergesellschaft von Tarnkappe.info wurde am 7.10.2015 von einem Haaner Rechtsanwalt abgemahnt, der im Auftrag der Online-Media24 Ltd. tätig wurde.
rka Rechtsanwälte: Ein Minderjähriger bot via P2P ein einzelnes Spiel für mindestens 24 Tage an. Er muss 8.000 Euro Schadenersatz bezahlen.
Der Betreiber der Neonazi-Website Thiazi.net wurde wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Ist der Besuch von Filme-Streamz.com legal? Dort werden diverse aktuelle Blockbuster angeboten, täglich werden bis zu 1.4 Mio. Seitenzugriffe generiert.