Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens lehnt Patente auf KI-Systeme ab. Damit sind die Rechte an KI-Erfindungen in Frage gestellt.
Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt immer mehr menschliche Aufgaben und bringt sogar neue Innovationen hervor. Wem gehört das geistige Eigentum an diesen KI-Erfindungen? Diese Frage hat in den letzten Monaten zu wichtigen Gerichtsentscheidungen und einer intensiven Debatte geführt. Im Zentrum dieser Diskussion steht das Patentrecht und seine Anwendung.
Fall Stephen Thaler und DABUS als KI-Erfinder
Im Jahr 2018 wollte der US-amerikanische Technologe Dr. Stephen Thaler sein KI-System DABUS als KI-Erfindung zum Patent anmelden. Dies hat eine Debatte über die Anerkennung von Erfindungen einer künstlichen Intelligenz ausgelöst. Thaler behauptete, sein KI-System DABUS habe einen neuartigen Getränkehalter und ein einzigartiges Leuchtfeuer eigenständig erfunden. In diesem Bezug stellt er den Rechtsrahmen in Frage. Er fragt nach der Rolle von KI in kreativen und innovativen Prozessen.
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs
Der Oberste Gerichtshof in Großbritannien hat entschieden, dass nach geltendem Recht „ein Erfinder eine Person sein muss„. Dieses Urteil bestätigt die zentrale Rolle menschlicher Handlungsfähigkeit und Kreativität im Patentrecht. Es zieht eine klare Grenze zwischen menschlichen und maschinellen Erfindungen. KI-Systeme wie DABUS dürften zwar innovativ sein. Aber trotz ihrer fortgeschrittenen Fähigkeiten erkennt das Gericht diese nicht an. Deshalb kann man ihnen keine menschenähnlichen Eigenschaften wie eine erfinderische Tätigkeit zuschreiben, begründeten die Richter ihr Urteil. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete auch darüber.
Gerichte in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Europäischen Union haben bislang eine ähnliche Auffassung vertreten und die Anträge von Thaler auf Nennung von DABUS als Erfinder zurückgewiesen.
Forderung nach einem moderneren Patentrecht für KI-Erfindungen
Thalers Anwälte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, weil das britische Patentrecht veraltet ist. Es könne Erfindungen, die von autonomen KI-Systemen gemacht werden, nicht vor Missbrauch schützen. Es ist auch nicht geeignet, Industrien zu schützen, die moderne KI-Technologien nutzen.
Das Intellectual Property Office (Vereinigtes Königreich) begrüßte das Urteil und die Klärung der Rechtslage. Ein Sprecher sagte jedoch, es gebe „legitime Fragen“, wie juristisch mit KI-Erfindungen umgegangen werden solle. Dies sei jedoch Aufgabe der Politik.
Wirkung auf das geistige Eigentum
Die Entscheidung des Gerichts hat drastische Auswirkungen. Die Einbettung von künstlicher Intelligenz in Forschungs- und Entwicklungsprozessen könnte sich dadurch drastisch ändern. Dies betrifft vor allem Branchen, die auf den Schutz ihrer Ideen durch Patente angewiesen sind.
Ethik und die Rolle der Politik
Das Urteil in Großbritannien ist nicht der einzige Fall, der mit der Anerkennung von KI-Erfindungen beschäftigt war. Auch in den USA lehnten es Richter ab, Thalers KI-System als eigenständige Erfindung eintragen zu lassen. Die Rechtsprechung ist also ähnlich.
Die Gerichte müssen künftig klären, wie man damit umgeht, wenn eine Idee nicht von menschlichen Wesen generiert wurde. Und auch, wie man grundsätzlich Kreativität im Zeitalter der KI zu definieren kann.
KI-Innovationen und künftige KI-Erfindungen
Es ist offensichtlich, dass KI die Innovationslandschaft verändert und damit neue rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Auch wenn die derzeitige Rechtslage KI-Systemen die Anerkennung von Erfindungen verwehrt, kann sich dies in Zukunft mit der Weiterentwicklung und Verbreitung der KI möglicherweise ändern.
Daher sind weitere Diskussionen und Überlegungen erforderlich, um sicherzustellen, dass das Recht mit dem technischen Fortschritt Schritt halten kann. Die weitere Entwicklung bleibt so oder so abzuwarten.