Einwilligung ganz einfach - Ablehnung nur über Umwege. Googles Cookie-Banner landete damit vor dem Landgericht Berlin.
Auch in Deutschland ist Google die meistgenutzte Suchmaschine. Doch an geltendes EU-Recht hat sich der Konzern trotzdem zu halten. Das gilt auch für sein Cookie-Banner, das die Benutzer der Suchmaschine bisher gezielt dazu drängte, einer umfassenden Datenverarbeitung zuzustimmen. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW besserte das Unternehmen nun nach.
Dark Patterns drängen Verbraucher zur Einwilligung
Google hatte das Cookie-Banner auf seiner deutschen Webseite derart gestaltet, dass es für Besucher deutlich einfacher war, einer Datenverarbeitung zuzustimmen, als diese abzulehnen. Nachdem die Verbraucherzentrale NRW den Konzern diesbezüglich verklagt hatte, war dieser nun gezwungen, Änderungen am Aufbau des Banners vorzunehmen.
Eigentlich sollen Cookie-Banner den Benutzern einer Webseite die Möglichkeit einräumen, sich einen Überblick über die dort erfassten persönlichen Informationen zu verschaffen. Daraufhin können die Besucher eine Einwilligung oder eine Ablehnung erteilen. Letztere Option ist jedoch oft schwieriger zu erreichen. Laut der Verbraucherzentrale NRW spricht vieles dafür, „dass dies kein Zufall ist.„
Durch sogenannte Dark Patterns versuchen Unternehmen Verbraucher dazu zu bewegen, ihnen eine möglichst umfassende Zustimmung zur Datenverarbeitung zu erteilen. Den Verbraucherschützern missfiel diese Praxis im Falle der Google-Seite. Sie reichten eine Klage beim Landgericht Berlin ein.
Googles Cookie-Banner verstieß gegen geltendes EU-Recht
Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilte, erforderte die Einwilligung der Webseitenbesucher auf dem Cookie-Banner der Suchmaschine lediglich einen einzigen Klick. Für eine Ablehnung hingegen war zunächst der Wechsel auf eine zweite Ebene erforderlich. Auf dieser mussten die Anwender schließlich drei verschiedene Kategorien einzeln abwählen.
Die Verbraucherschützer sahen in dieser Praxis einen Verstoß „gegen nationale Datenschutz-Regelungen aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie gegen EU-Recht.„
Doch Googles Reaktion ließ nicht lange auf sich warten.
„Noch während das Verfahren vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, hat Google eine Unterlassungserklärung abgegeben und seine Cookie-Banner angepasst. Das Verfahren wurde daraufhin für erledigt erklärt.“
Verbraucherzentrale NRW
Anwender sollten „Cookie-Banner nicht einfach wegklicken„
Die Verbraucherzentrale NRW nutzt die Gelegenheit dieses Vorfalls außerdem, um Anwender aufzuklären. „Auch wenn es lästig ist, sollten Sie Cookie-Banner nicht einfach wegklicken und allem zustimmen. Nehmen Sie sich Zeit, die Einstellungen anzupassen„, warnt der Verein.
Schließlich erzeugen Unternehmen aus den gesammelten Daten umfassende Nutzungsprofile. Diese ermöglichen mitunter Rückschlüsse „auf Ihren ungefähren Standort, das genutzte Gerät, die Häufigkeit und Dauer ihrer Internetbesuche, die aufgerufenen Seiten mit Produkten oder Dienstleistungen und manchmal sogar auf Ihren Bildungsabschluss oder finanziellen Hintergrund.„