Die Sky Österreich GmbH hat höchstrichterlich eine Niederlage eingesteckt. Sky hatte in seinen AGB die Rechte der Kunden stark eingeschränkt.
Laut einem aktuellen Urteil des OGH Wien sind 27 Klauseln in den Kundenverträgen der Sky Österreich GmbH rechtswidrig. Der Verbraucherschutzverein AK OÖ hatte die telefonische Kundenwerbung zuzüglich zu 29 Vertragsbestimmungen infrage gestellt. 27 von 29 verhandelnten Klauseln werden nun vom OGH als unzulässige Geschäftspraktiken angesehen.
Sky Österreich GmbH: telefonisch abgeschlossene Verträge sind nichtig
Der Oberste Gerichtshof Wien (OGH) musste einen Fall Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH verhandeln. Sky verfügt derzeit in Österreich über rund 400.000 Kunden. Das Verfahren betrifft das Begehren der Verbraucherschützer, Sky zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern 29 Klauseln ihrer AGB bzw. den Klauseln 25 und 26 der Entgeltbestimmungen zu verwenden oder sich darauf zu berufen.
Den Verbraucherschützern hat der OGH in zahlreichen Punkten Recht gegeben. So ging Sky einfach davon aus, dass telefonisch angeworbene Neukunden einen gültigen Vertrag mit dem Anbieter haben. Der OGH hingegen urteilte, dass ein Vertrag unbedingt der Schriftform bedarf. Von daher sind alle telefonisch „abgeschlossenen“ Verträge nichtig. Bei wem unrechtmäßig Gebühren ohne schriftlichen Vertrag berechnet wurden, kann nun eigenhändig mithilfe eines Musterbriefes juristisch dagegen vorgehen.
Kunden durften nur alle 12 Monate kündigen
Sky war höchstrichterlich bei fast allen strittigen Klauseln unterlegen. So wollte man es den Kunden ermöglichen, nur alle zwölf Monate vom Kündigungsrecht Gebrauch machen zu dürfen. Der OGH befand hingegen, eine Kündigung darf jederzeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr erfolgen. Dass man nochmals 12 Monate warten muss, wenn man den richtigen Zeitraum für die Kündigung versäumt hat, wird vom Gericht laut Urteil als eine grobe Benachteiligung der Verbraucherrechte angesehen.
Rechte der Verbraucher vielfach eingeschränkt
Der Pay-TV-Anbieter hatte außerdem Kosten in Rechnung gestellt, sollte ein Leih-Receiver nicht ordnungsgemäß zurückgeschickt worden sein. Außerdem hatte Sky eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR verhängt, sofern Kunden ihre SmartCard vertragswidrig genutzt haben. Der Anbieter unterlag auch bei der Frage nach den Gewährleistungsrechten der Kunden und der Einschränkung der Zahlungsarten auf die SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Klauseln zur Preiserhöhung des Abos und zu Vertragsänderungen erachtete der OGH Wien ebenfals als rechtswidrig.
Wer sich für weitere Details interessiert, kann sich das komplette Urteil hier anschauen. Zudem hat der Verbraucherschutzverein AK OÖ hier nochmals alle wichtigen Informationen für die Betroffenen zusammengefasst.
Tarnkappe.info