Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar verschickte einen Fragenkatalog an die Betreibergesellschaft von Clubhouse, um die Legalität ihrer Datenschutz-Praktiken zu überprüfen. Caspar kritisiert u.a. den Bezug aller Kontakte aus den Smartphones der Teilnehmer, um auch Daten von solchen Personen zu speichern, die gar nicht bei Clubhouse angemeldet sind.
Agiert Clubhouse konform zur DSGVO ?
Clubhouse ist eine iOS App für eine eigene Audio-Plattform. Dort können in den verschiedensten „Räumen“ Personen miteinander sprechen. Sie können eigene Veranstaltungen ankündigen, die Nutzer dann bei Interesse teilen oder in ihren Kalendern eintragen können. Momentan läuft eine halb offene Beta-Phase, bei der man nur nach Erhalt einer Einladung beim Clubhouse teilnehmen kann. Zahlreiche Blogger, Journalisten, Politiker und sonstige Techies sind schon da.
Die künstliche Verknappung der Zugänge hat in den letzten Wochen für einen regelrechten Hype gesorgt. Am Anfang darf jeder neue Nutzer jeweils nur zwei Personen eine Einladung verschicken. Tarnkappe.info ist dort dank der Einladung eines Lesers seit heute auch dort vertreten. Bei Interesse dort einfach nach @lsobiraj suchen.
Caspar hat Zweifel an der Legaltiät der Praktiken von Clubhouse
Johannes Caspar teilte am heutigen Dienstag mit, dass es von den Behörden „einige Zweifel“ an den Praktiken des US-Unternehmens gebe. Caspar habe „einen Katalog von Fragen an die Betreiber in Kalifornien übersandt, um die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts zu überprüfen“.
Caspar findet es bedenklich, dass die Adressbücher der Smartphones im Rahmen der Installation der App ausgelesen werden, um die Daten in den USA zu speichern und auszuwerten. Das gilt für alle Kontakte und somit auch für Personen, die gar nicht bei Clubhouse angemeldet sind. Man könne die Daten missbrauchen, um die Betroffenen zwecks Werbung oder sonstige Anfragen zu kontaktieren, heißt es in Caspars Pressemitteilung. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmBfDI) bemängelt zudem, dass vom Betreiber automatisch alle Mitschnitte gespeichert werden. Nach offiziellen Angaben geschieht dies, um Missbräuche verfolgen zu können. Weitere Details dazu gibt die kalifornische Betreibergesellschaft, die Alpha Exploration Co., hingegen nicht bekannt. Das muss sie laut DSGVO aber.
Johannes Caspar kommentiert seine Anfrage wie folgt.
„Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten. Hier gilt es, zügig darauf hinzuweisen, welche Regeln auf dem Spielfeld Europa gelten und diese auch durchzusetzen. Es ist im Interesse aller europäischen Nutzer, Dienste in Anspruch nehmen zu können, die weder eigene noch fremde Rechte verletzen und die nicht erst nach Jahren erfolgreicher Nutzerbindung in Europa sich den Prinzipien des Schutzes der Privatheit öffnen.“
VZBV mahnt Live-Podcast-App ab: kein Impressum, viele Infos nur in Englisch
Letzte Woche hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) den Betreiber der Live-Podcast-App wegen gravierender rechtlicher Mängel abgemahnt. Es fehle bei der Webseite von Clubhouse an einem Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutz-Hinweise seien zudem nur in der englischen Sprache verfügbar. Der VZBV bemängelt aber auch das Hochladen der Kontaktdaten von Nutzern auf deren US-Server. Erfolgt keine Reaktion auf die Abmahnung oder man weigert sich, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der VZBV eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen, um ein Bußgeld verhängen zu lassen.
Apple kündigt mögliche Entfernung aus dem App Store an
Weiterer Ärger droht nun von Apple. Neue Regeln zur Wahrung des Datenschutzes soll es auch für deutsche iOS Nutzer geben. Clubhouse habe man bislang noch nicht auf dem Schirm gehabt, hieß es als Antwort auf eine Anfrage vom Redaktionsnetzwerk Deutschland. Clubhouse müsse aber schon bald seine User um Erlaubnis fragen, ob die App ihre Daten überhaupt auswerten darf. Dies soll, wie auch bei Facebook, auf einem bildschirmfüllenden Extra-Screen passieren.
Zudem will Apple verlangen, dass alle Entwickler die Datenschutzinformationen ihrer Apps im App Store offenlegen. Man habe in Cupertino nun „ein Auge“ auf diesen Anbieter. Wenn Clubhouse die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verletze, würde man die Software im Zweifelsfall auch aus dem Apple App Store entfernen. Für Android Smartphones ist die App bisher nicht verfügbar.
Tarnkappe.info