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Bildquelle: ilgmyzin, Lizenz

App veröffentlichen ohne Abmahnung: Was Entwickler vor dem Go-Live rechtlich erledigen müssen

Viele Apps führen einwilligungspflichtige Vorgänge ohne Zustimmung der Nutzer durch. Dafür kann man abgemahnt werden. Ein Gastbeitrag.

Die neue App ist fertig. Die letzten Bugs sind ausgemerzt, das UI glänzt. Selbst der Launch-Termin steht. Aber haben Sie auch an die rechtliche Basis gedacht? Wer hier als Entwickler schludert, riskiert mehr als nur einen bösen Brief – es drohen Abmahnungen, saftige Bußgelder und im schlimmsten Fall die komplette Entfernung aus den App-Stores.

Die Zahlen zeigen, wie ernst die Lage ist. industrie.de meldet, dass allein 2024 europaweit 1,2 Milliarden Euro an DSGVO-Bußgeldern verhängt wurden – seit 2018 summiert sich das auf 5,88 Milliarden Euro. Ein prominentes Beispiel: TikTok musste 2025 eine Strafe von 530 Millionen Euro verkraften, weil Nutzerdaten ohne ausreichende Transparenz nach China weitergegeben wurden.

Doch die Gefahr lauert nicht nur in Dublin oder Brüssel. Das BayLDA (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) überprüfte 2024 mehr als 350 Webseiten und 15 Apps bayerischer Anbieter. Das Ergebnis: die Datenschutz Agentur dokumentierte, dass viele Apps einwilligungspflichtige Vorgänge einfach ohne Zustimmung der Nutzer durchführten. 

Und als wäre das nicht genug, hat der Bundesgerichtshof im März 2025 entschieden, dass jetzt auch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstöße abmahnen können – ganz ohne Mandat betroffener Personen. Die Abmahnwelle kann also jederzeit über Ihnen zusammenschlagen.

Doch keine Panik: Wer die folgenden sieben Bausteine vor dem Go-Live konsequent umsetzt, minimiert das Risiko erheblich. Legen wir los.

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Die 7 rechtlichen Bausteine – Ihre Checkliste für den App-Launch

Das Ziel ist klar: Sie brauchen vollständige, auf Ihre App-Funktionen zugeschnittene Dokumente. Eine stumpfe 1:1-Kopie von Ihrer Website reicht nicht – im Gegenteil, sie ist gefährlich. 

Hier kommt die Checkliste mit den sieben Bausteinen: Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungsmanagement, AGB, Widerrufsbelehrung, App-Store-Richtlinien und Auftragsverarbeitungsverträge.

Baustein 1: Das Impressum nach § 5 DDG

Haben Sie schon mal Ihre Impressumsseite gecheckt? Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die alte Rechtsgrundlage, das Telemediengesetz (TMG), ist Geschichte. Wer jetzt noch brav „§ 5 TMG“ ins Impressum schreibt, riskiert eine Abmahnung.

Doch damit nicht genug: Das Impressum muss leicht erreichbar sein. Dass es innerhalb der App oder im Store mit maximal zwei Klicks aufrufbar sein muss – und zwar auch dann, wenn das Smartphone gerade offline ist. Ja, richtig gelesen: kein Netz, aber Impressum muss trotzdem da sein.

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder: bis zu 50.000 Euro nach dem DDG, bei kommerzieller Kommunikation sogar bis zu 300.000 Euro. 

Und dass das keine leeren Drohungen sind, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Selbst WhatsApp wurde einst vom Landgericht Berlin wegen unvollständiger Pflichtangaben im Impressum abgemahnt. 

Wenn es einen Giganten trifft, trifft es Sie erst recht.

Baustein 2: Die passgenaue Datenschutzerklärung für Ihre App

Jetzt denken Sie vielleicht: „Meine Website hat doch eine Datenschutzerklärung, die kopiere ich einfach in die App.“ Bitte nicht! Apps sind datenhungrige Wesen – sie greifen auf Kamera, Mikrofon, Kontakte, Standort und vieles mehr zu. 

Dr. Datenschutz stellt klar: Jeder einzelne Gerätezugriff muss mit einem konkreten Zweck in der Datenschutzerklärung beschrieben sein. Pauschal auf „Dritte“ zu verweisen, reicht nie aus.

Auch hier gilt die berüchtigte Zwei-Klick-Regel: Die Datenschutzerklärung darf nie weiter als zwei Fingertipps entfernt sein. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat das in ihren Leitlinien (WP 260 rev.01) genau so festgehalten.

Was gehört alles in eine App-Datenschutzerklärung? Geräte-IDs (UDID, IMEI), Werbe-IDs (IDFA bei iOS, AAID bei Android), Push-Tokens, Standortdaten und vor allem: alle eingebundenen SDKs. 

Nutzen Sie Google Firebase, Crashlytics oder Adjust? Jedes einzelne Analyse-Tool muss mit Namen und Zweck genannt werden. Ja, das ist aufwendig – aber alles andere landet früher oder später als hochpreisige Abmahnung auf dem Schreibtisch oder sogar vor Gericht.

Und die App-Stores selbst haben auch noch ein Wörtchen mitzureden: Beispielsweise, dass Google Play einen Link zur Datenschutzerklärung auf der Store-Seite verlangt, sobald personenbezogene oder sensible Daten verarbeitet werden. 

Apple geht noch weiter. Seit dem 3. Oktober 2018 müssen alle Apps im App Store auf ihre Datenschutzerklärung verlinken. Wer das missachtet, riskiert nicht nur die Entfernung der App, sondern den Ausschluss aus dem Apple Developer Program. Dabei gilt: Einmal raus, immer raus.

Baustein 3: Einwilligungsmanagement nach § 25 TDDDG

Haben Sie sich jemals gefragt, warum plötzlich jede App und jede Website nach Ihrer Zustimmung fragt? Der juristische Grund heißt TDDDG – das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, das seit dem 14. Mai 2024 umbenannt wurde. 

Cortina Consult erklärt es so: Jeder Zugriff auf das Endgerät des Nutzers braucht eine Einwilligung – und das gilt auch für App-Tracking und alle nicht funktionsnotwendigen Dienste.

Bußgelder bei Verstößen? Bis zu 300.000 Euro sind möglich. Und die Prüfpraxis zeigt, wie aktuell das Problem ist: Die eingangs erwähnte BayLDA-Untersuchung von 2024 förderte zutage, dass viele Apps genau hier scheitern – Tracking ohne Consent-Banner, Analyse-Tools ohne Zustimmung.

Was bedeutet das in der Praxis? Sie brauchen einen datenschutzkonformen Cookie- und Tracking-Banner in Ihrer App, der die Einwilligung des Nutzers einholt, bevor irgendein Analyse- oder Werbe-SDK aktiv wird. 

Kein „Akzeptieren“-Button reicht aus, eine echte Opt-in-Entscheidung der Nutzer muss her.

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Mit dem Code alleine ist es lange nicht getan.

Baustein 4: AGB und Nutzungsbedingungen

Brauchen Sie überhaupt AGB in Ihrer App? Die kurze Antwort: ja, sobald Sie Nutzern Zugang zu Online-Dienstleistungen gewähren. Auch dann, wenn es eine Benutzerregistrierung oder In-App-Käufe gibt. Typische Regelungspunkte: erlaubtes und verbotenes Nutzerverhalten, Kontosperrung, Haftungsbeschränkungen, geistiges Eigentum und Gerichtsstand.

Ein Spezialfall, den viele Entwickler übersehen: Wenn Sie im Apple App Store keine eigene EULA (Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) hinterlegen, gilt automatisch die Standard-EULA von Apple. 

Das mag bequem klingen, hat aber einen Haken: Ihre Nutzer wissen dann nicht, wer eigentlich ihr Vertragspartner ist – Sie oder Apple. Mit eigenen AGB stellen Sie klar, dass Sie der Anbieter sind. Und sie tun das zu Ihren selbst festgelegten Konditionen.

Baustein 5: Widerrufsbelehrung und Verbraucherrechte

Dieser Punkt hat es in sich – denn hier geht es um bares Geld. Bei digitalen Gütern, also In-App-Käufen wie Premium-Features oder virtuellen Münzen, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. 

Aber Achtung: Es erlischt nur dann, wenn Sie den Nutzer vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen lassen, dass der Download sofort beginnen soll, und ihn klar auf das Erlöschen seines Widerrufsrechts hinweisen.

Versäumen Sie diesen Hinweis, behält der Käufer sein Widerrufsrecht. Im Klartext: Der Nutzer kann zwei Wochen lang vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen – auch wenn er das Feature längst genutzt hat. Bei tausenden Transaktionen kann das schnell teuer werden.

Baustein 6: App-Store-Richtlinien und Entwicklervereinbarungen

Sowohl Apple als auch Google machen die Einhaltung der Datenschutz- und Impressumspflicht zur Bedingung für die Listung einer App. Ich habe es bei den vorherigen Bausteinen schon angedeutet: 

Verstöße können zur Entfernung der App und zum Ausschluss des Entwicklerkontos führen.

Diese store-spezifischen Anforderungen gehen über das nationale Recht hinaus und verdienen daher einen eigenen Platz auf Ihrer Checkliste. 

Prüfen Sie die aktuellen Developer Guidelines von Apple und Google – am besten vor dem ersten Upload und dann regelmäßig. Denn was heute noch konform ist, kann morgen schon veraltet sein.

Baustein 7: Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

Letzter Punkt, aber keineswegs unwichtig. Sobald Sie externe Dienstleister einsetzen – Cloud-Hosting, Analyse-Tools, Crashlytics – die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Diese Verträge sind zwar nicht direkt für den Nutzer sichtbar, gehören aber zur Compliance-Infrastruktur jeder App. Versäumnisse hier sind nicht nur abmahnfähig, sondern können bei einer DSGVO-Prüfung direkt zu Bußgeldern führen.

Warum generische Kopiervorlagen scheitern – und wie Sie das vermeiden

Jetzt mal ehrlich: Haben Sie schon mal nach einer kostenlosen Muster-AGB oder Datenschutzerklärung gegoogelt? Vermutlich ja. Aber diese Gratis-Vorlagen aus dem Netz haben einen entscheidenden Nachteil: Sie bilden nicht ab, wie Ihr Unternehmen und Ihre App tatsächlich funktionieren.

iubenda warnt ausdrücklich: Eine passende AGB Vorlage bekommen Sie nicht von der Stange. Kostenlose Vorlagen sind riskant. Sie enthalten oft veraltete Gesetzesbezüge – Stichwort: immer noch TMG statt DDG –, werden nicht automatisch an rechtliche Änderungen angepasst und führen deshalb regelmäßig zu abmahnfähigen Lücken. 

Besonders für Apps gilt: Website-Vorlagen ignorieren Gerätezugriffe, SDK-Auflistungen und die 2-Klick-Regel – genau die Punkte, die Aufsichtsbehörden und Abmahnanwälte zuerst prüfen.

Die Alternative? Eine professionelle Compliance-Plattform wie iubenda. Der AGB-Generator bietet über 100 von Anwälten verfasste Klauseln, automatische Updates bei Gesetzesänderungen und die Verfügbarkeit in mehr als 15 Sprachen. 

Die Datenschutzerklärung dokumentiert automatisch alle eingebundenen SDKs und Technologien. Mehr als 150.000 Kunden in über 100 Ländern setzen darauf – und das aus gutem Grund: 

Der Schritt weg von der Gratis-Vorlage hin zu einem aktualisierbaren Generator lohnt sich meist schon beim ersten verhinderten Abmahnschreiben.

Filesharing

Aktuelle Entwicklungen: Was App-Entwickler 2025 im Blick behalten müssen

Das Abmahnrisiko für App-Betreiber ist mit der bereits erwähnten BGH-Entscheidung vom 27. März 2025 noch einmal signifikant gestiegen. Wettbewerber und Verbände können jetzt losgelöst von Betroffeneninteressen losschlagen. 

Das bedeutet: Auch wenn Ihre Nutzer mit Ihrer App glücklich sind, kann ein neidischer Mitbewerber einen Datenschutzverstoß als wettbewerbsrechtlichen Hebel nutzen.

Und die nächste Regulierungswelle rollt bereits an: Google kündigt an, dass ab 2026 alle Entwickler eine verifizierte Identität nachweisen müssen. Die Plattformen nehmen Compliance zunehmend ernst – wer nicht mitspielt, fliegt raus.

Ein realistischer Blick: Nicht jeder Verstoß kostet Millionen

Bevor Sie jetzt panisch werden: Nein, nicht jeder Formfehler führt sofort zu Millionenstrafen. Das DSGVO-Portal dokumentiert, dass die deutschen Aufsichtsbehörden 2024 insgesamt nur 266 Bußgelder mit einem Gesamtvolumen von europaweit 1,2 Milliarden Euro verhängt haben – ein deutlicher Rückgang gegenüber 2023. Das ist die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite: Für sehr einfache Apps ohne personenbezogene Daten mag der Aufwand geringer sein – aber selbst dort sind ein korrektes Impressum und die Verlinkung zu den Store-Richtlinien Pflicht. 

Und bedenken Sie: Der Aufwand einer professionellen Lösung wie iubenda oder einer anwaltlich geprüften Vorlage ist überschaubar, verglichen mit dem Risiko einer Abmahnung oder eines Reputationsschadens. 

Die Investition rechnet sich meist schon beim ersten verhinderten Abmahnschreiben.

Lieber einmal sauber aufsetzen als dreimal abgemahnt werden

Kommen wir zum Schluss. Die rechtliche Architektur Ihrer App ist kein lästiges Beiwerk, das Sie schnell vor dem Launch abhaken – sie ist ein integraler Teil Ihres Produkts. 

Die Zeit vor dem Go-Live ist Ihr größter Verbündeter. Nutzen Sie sie, um alle sieben Punkte konsequent abzuarbeiten – mit Dokumenten, die auf Ihre App zugeschnitten sind und sich automatisch aktualisieren. Dafür lohnt sich der Griff zu einem professionellen Generator allemal mehr als die schnelle Kopiervorlage von irgendeiner Gratis-Seite. 

Denn eines ist sicher: Die erste Abmahnung kommt garantiert ungelegener als eine Stunde konzentrierte Compliance-Arbeit am Nachmittag vor dem Launch.

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