Das Ministerium für nationale Bildung in Frankreich hat Bildungseinrichtungen aufgefordert, u.a. kein Microsoft Office 365 mehr zu nutzen.
In einer an den Abgeordneten Philippe Latombe (MoDem) gerichteten Antwort, kündigte das Ministerium für nationale Bildung Frankreichs am 15. November 2022 an, dass Bildungseinrichtungen Abstand von bestimmten Tools und Diensten wie von Google und Microsoft nehmen müssen.
Zwar wird sowohl Microsoft Office 365, als auch Google Workspace in Frankreichs Schulen kostenlos bereitgestellt. Jedoch entsprechen diese nicht der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem wären sie nicht mit der „Cloud at the Center“ -Doktrin, einer nationalen Cloud-Strategie, vereinbar. Darüber berichtete das französische IT-Newsportal „Siecle Digital“.
Bereits im August 2022 stellte der Abgeordnete Philippe Latombe in der französischen Nationalversammlung eine kleine Anfrage an das Bildungsministerium. Diese bezog sich auf die Nutzung von Software-Bereitstellungen, wie Googles Workspace for Education und Microsofts Office 365 Education. Dabei war es Latombe vor allem um unlauteren Wettbewerb gegangen, bezüglich der kostenlosen Angebote für Schülerinnen und Schüler durch die Branchenriesen. Doch auch den Datenschutz stellte er in Frage.
Das Bildungsministerium bekräftigte daraufhin, dass es keine kostenlosen Angebote von Microsoft Office 365 und Google Workspace in Schulen wolle. Laut Pap NDiaye, dem Minister für Nationale Bildung, sind diese beiden Anwendungen weder mit der DSGVO noch mit der „Cloud at the Center“ -Doktrin vereinbar.
Im Rahmen dieser Richtlinie, die auf kommerzielle Cloud-Angebote abzielt, müssen private Anbieter bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Demgemäß müssen sie über die SecNumCloud, einer von ANSSI angebotenen Zertifizierung, verfügen. Die Doktrin ist ein Teil des „Dinum“, der französischen Direktive für den Einsatz von IT in der öffentlichen Verwaltung.
Darüber hinaus sollen diesbezügliche Software-Angebote vor außereuropäischen Gesetzen geschützt sein, die sich nicht an europäisches oder an französisches Recht halten. Insbesondere, wenn die vorgeschlagenen Lösungen personenbezogene Daten von Franzosen betreffen. Mit der Einhaltung der DSGVO geht die Verpflichtung einher, alle Daten innerhalb der europäischen Grenzen aufzubewahren. Weder Google noch Microsoft können den Schulen garantieren, dass die Daten europäischen Boden nicht verlassen.
Statt Microsoft Office 365 & Google Workspace empfiehlt CNIL kollaborative Suiten
Diesen Anweisungen müssen die lokalen Behörden, wie Gemeinden und Ämter, die für die Computerausrüstung in den Schulen zuständig sind, nun Folge leisten. Sie haben die Wahl der Hardware, aber auch des Software-Ökosystems, das in den Klassen verwendet wird. Folglich müssen sie Angebote auswählen, die mit den Regeln der nationalen Bildung konform gehen.
CNIL, die französische Datenschutzbehörde, empfiehlt diesen Institutionen, kollaborative Suiten zu nutzen. Solche, die von Dienstanbietern ausgehen, die ausschließlich europäischem Recht unterliegen und „die die Daten innerhalb der Europäischen Union hosten und nicht in die Vereinigten Staaten übertragen“.
Auch in Deutschland gab es erst jüngst Bestrebungen in diese Richtung. Diesbezügliches legte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink in einer Pressemitteilung vom 25. April 2022 nahe. Konkret teilte er mit, die Nutzung von Microsoft Office 365 einzustellen:
„Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 an Schulen zu beenden oder deren datenschutzkonformer Betrieb ist von den verantwortlichen Schulen eindeutig nachzuweisen.“