Im April 2019 nahm die Polizei drei Deutsche fest, die durch Wallstreet Market Drogenhandel ermöglichten. Nun erfolgten die Urteile.
Hohe Haftstrafen erfolgten für die drei Betreiber vom Wallstreet Market. Das Landgericht Frankfurt sprach am Freitag in einem Urteil Gefängnisstrafen zwischen fünf Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren und neun Monaten aus. Das Gericht schloss sich mit seiner Entscheidung dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft an.
Den Männern warf man bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Darüber berichtete die Hessenschau. Wall Street Market galt, nach dem Ausscheiden vom Dream Market als der weltweit zweitgrößte Darknet-Marketplace. Dort waren über 5.400 Händler aktiv, die mehr als 63.0000 illegale Waren bzw. Dienstleistungen, wie Drogen, ausgespähte Daten, gefälschte Dokumente und Malware, an ca. 1.150.000 Kunden verkauft haben. So war es denn auch für einen Brasilianer und die drei deutschen Betreiber, die aus Bad Vilbel, Esslingen und Kleve stammen, ein lukratives Geschäft.
Mit ihren illegalen Aktivitäten setzten sie unter den Pseudonymen „TheOne“, „coder420“ und „Kronos“, von 2016 bis Anfang 2019 Millionen um. Demgemäß sollen insgesamt über den Wallstreet Market 36 Millionen Euro geflossen sein. Davon hätten die Angeklagten immerhin 2,5 bis 5,5 Prozent Provision einbehalten.
Mai 2019 läutete das Ende des Wallstreet Markets ein
Nach eigenem Geständnis war Martin F., alias „The One“, einer der führenden Köpfe von Wallstreet Market. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main damals mitteilte, seien „während der gesamten Betriebsdauer auf Wallstreet Market insgesamt 75 kg Kokain, 11 kg Heroin, über 2,4 t Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch), 642 kg Speed, 156 kg MDMA, 52 kg Meth, über 460.000 Tabletten Ecstasy und über 240.000 Portionen LSD umgesetzt worden“.
Technische Neugierde als Tatmotiv
Im Prozess zeigten sich die Männer von vornherein geständig. Das Verfahren konnte zudem durch deren Hilfe bei der Aufklärung von Sachverhalten verkürzt werden. Die Angklagten waren in jeder Hinsicht kooperativ. Sie nannten ihre Zugangsdaten zu den sichergestellten Datenträgern und Kryptowallets. So konnten die Ermittlungsbehörden Gelder in zweistelliger Millionenhöhe einziehen.
Einer der Angeklagten gab an, das Trio hätte „technische Neugierde“ angetrieben. Es wäre ihnen nicht bewusst gewesen, dabei auch als Drogenhändler agiert zu haben, da der Handel rein virtuell vonstattenging. Der 24-jährige Klever erhielt noch eine Jugendstrafe. Er war für die Technik verantwortlich und muss infolge für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter.
Bitcoin-Zahlung, fehlerhaftes VPN und Honeypot führte die Ermittler auf die Spur der Betreiber
Der Fehler von „TheOne“ bestand darin, dass er mit den nachverfolgten Bitcoin ein Konto bei einer Gaming-Plattform bezahlte. Er hinterlegte dort seine reale E-Mail-Adresse mit seinem bürgerlichen Namen. Bei „coder420“ fiel streckenweise die VPN-Software aus, sodass man auch seine Identität ermitteln konnte. „Kronos“ kam man offenbar ebenfalls durch eine unzureichende VPN-Verbindung bei.
Der für das Trio unterstützend tätig gewesene Brasilianer Med3lin war den Ermittlern bereits vorher bekannt. Er tappte in einen Honeypot (= Falle), die die Beamten im Zuge der Schließung von Hansa Market aufgestellt hatten. Med3lin wollte nach dem Aus von AlphaBay bei Hansa Market tätig werden. Die Beamten baten ihn um eine Postanschrift, um ihm eine Art digitalen Sicherheitsschlüssel zu senden. Er schickte seine reale Wohnadresse an die Beamten. Dann schnappte die Falle zu.
Tarnkappe.info