Wallstreet Market: Hohe Haftstrafen für Betreiber des Online-Shops

Kommentare zu folgendem Beitrag: Wallstreet Market: Hohe Haftstrafen für Betreiber des Online-Shops

Sorry, aber was für Deppen sind das bitte gewesen? Da bin ich ja sorgsamer, nur wenn es zb. um einen Och Account geht…

Ist das unser Kronos von carders.cc ?
Ach waren das Zeiten…
Die Herren werden doch sicher in Berufung gehen.

Bei solchen unsagbar dämlichen Fehlern:

Der Fehler von „TheOne“ bestand darin, dass er mit den nachverfolgten Bitcoin ein Konto bei einer Gaming-Plattform bezahlte. Er hinterlegte dort seine reale E-Mail-Adresse mit seinem bürgerlichen Namen. Bei „coder420“ fiel streckenweise die VPN-Software aus, sodass man auch seine Identität ermitteln konnte. „Kronos“ kam man offenbar ebenfalls durch eine unzureichende VPN-Verbindung bei.

…anschließend von dem Motiv „technische Neugier“ zu sprechen, konnte ja nur noch widerlegt werden!!
Ist halt so, bei einem technischen Sachverständnis wie 5 Meter Feldweg!! :wink: :rofl: :rofl:

Irgendwas sagt mir da, daß das mit dir nicht passiert wäre :grinning_face_with_smiling_eyes:

wenn es denn so war; Pressemitteilungen sind immer so eine Sache. Über Bitcoins ja, Zugriff auf WS-Server, sowie ihre VPN Verbindungen, könnte auch anders erreicht worden sein.

bei Alphabay hörte sich das auch komisch an. Alpha02 kam aus der Carding-Szene, und hatte kurz vorher die 3.Auflage vom „University of Carding Guide“ rausgebracht. Darin wird am Beispiel von Hotmail erklärt, wie E-Mail Header frisiert werden; genau das, was ihm zum Verhängnis wurde, insofern. Den Guide kann man überall finden.

Egal, das WS-Strafmaß ist mMn zu hoch, dafür das sie ausgepackt und alles rausgerückt haben; wie schon die 6 Jahre bei „Lenas Bioladen“. Entweder Looser-Anwälte, oder über den Tisch gezogen.

Und die Moral; in guten Zeiten, was für schlechte zurücklegen, samt Ausweise. Nicht, dass das Deckblatt vom Reisepass zweiteilig ist, wenn man nach Dursuchungen heimkommt. :wink:

Keins von beiden, siehe Silk Road.

„Hängt ihn so hoch wie möglich, damit es andere abschreckt“

Dazu betreten sie bei Betreibern juristisch „Neuland“.

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nicht mehr; das mit dem juristischen Neuland wird jetzt mit § 127 StGB-E aufgehoben. Am 22.06.21 wurde der Gesetzentwurf über die „Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet“, mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, durchgewunken.

Viel Glück denen, die vorhaben „Die neue Nr.1“ zu werden. Ich würde mich ja weiter unten ansiedeln, but that’s just me.

YT Kanal von „TheOne“

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Richtiger IT spezi. :cold_face:

O´zapft is am DE-CIX :joy:

Mal den Betreiber fragen, der schon seit Jahren Läuse im Pelz hat und sie einfach nicht mehr los wird.
Haben sich da häuslich eingerichtet und es sich richtig gemütlich gemacht :rofl:

Mit ihrer Dummheit verdienen die dann auch am Ende noch mal legal Geld mit.

HOSSA! :rofl: