Handys, FSB, Telegram
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Telegram: Messengerdienst verwehrt Geheimdienst FSB das Mitlesen

Eine Forderung des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, Einblick in die Konversationen zwischen einigen Telefonnummern zu gewähren, lehnte Telegram ab.

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB verlangte von Telegram Einblick in die Nachrichten einiger Teilnehmer. Dieser Forderung kam Telegram nicht nach. Aus diesem Grund hat ein russisches Gericht den Messenger-Dienst zu einer Geldstrafe in Höhe von 800.000 Rubel (etwa 12.000 Euro) verurteilt. Dies berichtet die russische Nachrichtenagentur TASS. Gegen das Urteil will Telegram-CEO Pawel Walerjewitsch Durow in Berufung gehen.

Telegram will FSB keine Informationen übermitteln

Allein zehn Millionen Menschen nutzen Telegram in Russland, weltweit sind es 100 Millionen Menschen. So ist die kostenlose App auch in Russland besonders beliebt, weil Nachrichten verschlüsselt vom Absender zum Empfänger gelangen. Aktuell hat nun Telegram dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB das Entschlüsseln der von Nutzern verschickten Nachrichten verwehrt. Laut Agenturbericht trat der FSB am 12. Juli an den CEO von Telegram, Pavel Durow, mit der Bitte heran, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese sind für die Dekodierung von Nachrichten erforderlich, die zwischen den Benutzern von sechs Telefonnummern ausgetauscht wurden. Nachdem Telegram die gesetzte Frist verstreichen ließ, beschritt der Geheimdienst FSB den Rechtsweg. Telegram will sich gegen die Forderung zur Wehr setzen.

Forderungen verstoßen gegen die Verfassung Russlands

Dorow, der in manchen Medien auch Durov geschrieben wird, meinte dazu: „Die Forderungen des FSB können technisch nicht erfüllt werden und verstoßen gegen Artikel 23 der russischen Verfassung. Demnach habe jede Person das Recht auf ein Geheimnis des Schriftverkehrs, von Telefongesprächen, postalischen, telegraphischen und anderen Mitteilungen.“ Es besagt allerdings auch, dass eine Einschränkung dieses Rechts aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung möglich ist.

Telegram hat zehn Tage Zeit, um gegen die Geldstrafe vorzugehen. Scheitert die Urteilsanfechtung, könnte die beliebte App in Russland gesperrt werden. Grundlage dafür wäre ein zum 1. November 2017 in Kraft tretendes Gesetz, das es der russischen Regierung ermöglicht, ungewollte Internetseiten zu blockieren. Der Kreml rechtfertigt sein Vorgehen als Maßnahme zum Schutz vor islamistischen Anschlägen. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärte allerdings, seines Wissens nach sei die Sperre der App trotz Klage des FSB aktuell kein Thema.

Bildquelle: terimakasih0, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.