Andreas Eschbach gibt uns ein Statement zur Schließung des Piratenportals LuL.to,, dass am 21.06.2017 von Ermittlern vom Netz genommen wurde
Dobrindt: Es wird künftig untersagt, beim Autofahren jedwede elektronischen Geräte in die Hand zu nehmen oder länger als 1 Sek. den Blick darauf zu richten
Laut einer Umfrage im Auftrag der BBC, ist der Zugriff auf illegale Streams für etwa die Hälfte der britischen Premier League-Fans normal.
Im Internet kursieren einige Thesen, wie man die deutschen Betreiber des illegalen Bezahl-Portals Lesen & Lauschen (LuL.to) identifiziert hat.
Der Deutsche Bundestag hat kurz vor der Sommerpause noch das umstrittene und vielfach kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
Die Privatsender verlangen einen Anteil an den Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn auch sie lieferten gesellschaftlich relevante Inhalte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht auf einer Speicherung der Telekommunikationsfirmen bestehen.
Durch eine kürzlich gefixte Sicherheitslücke bei Skype konnten Angreifer bislang Windows-Systeme mit Schadcode infizieren. Tarnkappe.info berichtet.
Die Autorin Marinella Charlotte van ten Haarlen war bereit, für die Tarnkappe.info ein Statement abzugeben über den Bust von LuL.to.
LUL.to: Seit der Razzia am 21. Juni wird spekuliert, welche zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen auf die Nutzer zukommen könnten.
Die große Koalition ist sich offenbar einig geworden: In letzter Minute soll das WLAN-Gesetz nun doch noch verabschiedet werden.
Das Amtsgericht von Bad Hersfeld in einem Whats-App-Urteil: Es nicht erlaubt, Personen ohne deren Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste einzutragen.
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen: sie haben eine Aussagepflicht.
Kommende Woche sollte eigentlich das Gesetz zur Abschaffung der "Störerhaftung" verabschiedet werden. Doch es droht nun zu scheitern.
Auch im Juni eskalierten die Ego-Streitigkeiten und Kleinkriege, wurden fleißig Fake News u.v.m. verbreitet. Die Glosse deckt auf, zuverlässig & ungeschönt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland für rechtwidrig erklärt.
Der Bundestag hat den Weg für die Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigegegeben mittels Einsatz von Staatstrojaner.
Nun auch im Supermarkt: Der Einzelhandel will mittels Offline-Tracking Kunden wiedererkennen und ihnen personalisierte Werbung anzeigen.
Das illegale Portal Lul.to - Lesen und Lauschen - wurde laut Pressemitteilung am 21.06.2017 im Rahmen von Ermittlungen vom Netz genommen.
Winfried Bausback will Stalking-Opfer besser schützen. Er fordert zudem mehr Rechtssicherheit beim Kampf gegen jegliche Darknet-Geschäfte.
Zum 1. August 2017 startet ein sechsmonatiges Projekt zur Erprobung intelligenter Videotechnik. Dafür werden bis zu 275 Testpersonen gesucht.





















