Amtsgericht
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Bildquelle: MichaelGaida

Cyberbunker-Prozess: Winken Beschuldigten Haftstrafen oder Freispruch?

Im Cyberbunker-Prozess forderte der Oberstaatsanwalt mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Oberstaatsanwalt Jörg Angerer forderte am 25.11.2021 in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Trier für die Abwicklung krimineller Geschäfte im Cyberbunker-Rechenzentrum teils hohe Freiheitsstrafen. Bei den Ermittlungen stand im Vordergrund, den Verdächtigen eine direkte Verbindung der Delikte ihrer Kunden nachzuweisen.
Angerer ist überzeugt davon, dass sich die acht Angeklagten der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe schuldig gemacht hätten. Demgemäß hält er es für angemessen, den 62 Jahre alten Kopf der Bande, den Niederländer Herman Johan Xennt, für sieben Jahre und sechs Monate in Haft zu bringen.
Beide Verteidiger, sowohl Rechtsanwalt Uwe Hegner, als auch Rechtsanwalt Michael Eichin, plädieren hingegen am Montag vor dem Landgericht Trier auf Freispruch ihres Mandanten. Darüber informierte DPA.

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Das Rechenzentrum war gemäß den Ermittlungen die Schaltstelle, über die Cyber-Kriminelle aus der ganzen Welt millionenschwere illegale Darknet-Geschäfte abgewickelt haben. Gemäß der Anklage sollen die acht Beschuldigten eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu rund 249.000 Straftaten geleistet haben. Sie sollen so Vorschub zu millionenschweren Drogendeals, Cyberangriffen sowie Falschgeldgeschäfte geleistet haben. Dazu gehörten beispielsweise Deepweb-Marktplätze, wie die Cannabis Road, der Wall Street Market oder Flugsvamp 2.0. Seit Oktober 2020 müssen sich die Angeklagten dahingehend vor Gericht verantworten.

Im September 2019 gelang es Fahndern, als Ergebnis von fast fünfjähriger Ermittlungsarbeit, den Cyberbunker, der als „Bulletproof-Hoster“ galt, auszuheben.
Kriminalhauptkommissar Patrick Fata vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informierte darüber, dass man beim Zugriff die ungeheure Datenmenge von zwei Millionen Gigabyte unter anderem auf 886 physischen und virtuellen Servern sichergestellt hat.

Cyberbunker-Prozess: „Angeklagten war Geschäftsmodell bekannt“

Jörg Angerer stellte fest: „Allen Angeklagten war das Geschäftsmodell des Cyberbunkers bekannt. Ohne einen Hoster wie den Cyberbunker hätten die Täter ihre Straftaten nicht begehen können.“ Zu dem Zweck, die Kunden vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu schützen, hätten die Beschuldigten arbeitsteilig illegale Seiten gehostet. Bunkermanager Michiel R. (52) soll laut Angerer eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten erhalten. Der Sohn des Hauptangeklagten soll für fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Bei den restlichen Angeklagten variieren die geforderten Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr und neun Monaten. Letztere könne man auch zur Bewährung aussetzen.

Rechtsanwalt Uwe Hegner, der Verteidiger von Herman Johan Xennt, plädierte am Montag vor dem LG Trier auf Freispruch. In einer Begründung führte er aus, sein Mandant hätte weder eine Verpflichtung zur Kontrolle, was auf den Servern seines Cyberbunker-Rechenzentrums gehostet war. Noch wäre er dazu in der Lage gewesen. Hegner entwarf vom Hauptangeklagten das Bild eines nicht an Geld interessierten Informatikers. Er wollte sichere Internetverbindungen entwickeln. Zudem hätte er mit den Behörden bezüglich Ermittlungen kooperiert.

Aber auch Rechtsanwalt Michael Eichin, gleichfalls Verteidiger von Herman Johan Xennt, führte aus, dass „der Betrieb eines Rechenzentrums nicht strafbar“ sei.
Xennt dürfe auch nicht verurteilt werden aufgrund eines Werbeversprechens, sein Rechenzentrum sei „bulletproof“ und biete eine Art „schusssicherer“ Internetpräsenz an.
Er ist überzeugt, „der Staatsanwalt will ein Exempel statuieren. Wenn man ein Exempel statuiert, dann trifft es meist den Falschen“. Somit dürfe „der äußere Anschein darf nicht das maßgebliche Argument sein“.

Die Anwälte beriefen sich auf das Telemediengesetz. Demgemäß wären die Rechenzentrum-Betreiber nicht für Inhalte ihrer Kunden verantwortlich. Xennt hätte keinen Datenzugang gehabt.
Niemand der Angeklagten hätte je etwas mit Drogen oder anderen kriminellen Aktivitäten zu schaffen gehabt.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.