BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
Antonia Frank
Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.
Auch wenn ein Anschluss mehrfach über die gleiche IP-Adresse ermittelt worden ist, reicht dies in einem Filesharing-Verfahren als Beweis nicht aus.
Nach dem Bust von LuL.to erstatten 36 Selfpublisher Strafanzeige gegen die Nutzer. Sie fordern so ihre entgangenen Gewinne zurück.
Ein Gefangener in den USA ließ sich per Drohne Werkzeug liefern, um anschließend damit aus dem Hochsicherheitsgefängnis zu fliehen.
Mit dem neuesten Patch 1.9 für Mass Effect: Andromeda hat Bioware die Kopierschutz-Software Denuvo entfernt, mit dem das Spiel ausgeliefert worden war.
Ist die illegale E-Bookquelle mit dem Bust von LuL.to nun für immer versiegt? Ein Nachfolgeportal ist jedenfalls noch nicht am Start.
Derzeit ist AlphaBay aber aus dem Netz verschwunden, sind die Betreiber von AlphaBay mit rund 3,8 Millionen Dollar auf Nimmerwiedersehen untergetaucht?
Andreas Eschbach gibt uns ein Statement zur Schließung des Piratenportals LuL.to,, dass am 21.06.2017 von Ermittlern vom Netz genommen wurde
Dobrindt: Es wird künftig untersagt, beim Autofahren jedwede elektronischen Geräte in die Hand zu nehmen oder länger als 1 Sek. den Blick darauf zu richten
Laut einer Umfrage im Auftrag der BBC, ist der Zugriff auf illegale Streams für etwa die Hälfte der britischen Premier League-Fans normal.
Der Deutsche Bundestag hat kurz vor der Sommerpause noch das umstrittene und vielfach kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
Die Privatsender verlangen einen Anteil an den Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn auch sie lieferten gesellschaftlich relevante Inhalte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht auf einer Speicherung der Telekommunikationsfirmen bestehen.
Die Autorin Marinella Charlotte van ten Haarlen war bereit, für die Tarnkappe.info ein Statement abzugeben über den Bust von LuL.to.
Die große Koalition ist sich offenbar einig geworden: In letzter Minute soll das WLAN-Gesetz nun doch noch verabschiedet werden.
Das Amtsgericht von Bad Hersfeld in einem Whats-App-Urteil: Es nicht erlaubt, Personen ohne deren Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste einzutragen.
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen: sie haben eine Aussagepflicht.
Kommende Woche sollte eigentlich das Gesetz zur Abschaffung der "Störerhaftung" verabschiedet werden. Doch es droht nun zu scheitern.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland für rechtwidrig erklärt.
Der Bundestag hat den Weg für die Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigegegeben mittels Einsatz von Staatstrojaner.
Nun auch im Supermarkt: Der Einzelhandel will mittels Offline-Tracking Kunden wiedererkennen und ihnen personalisierte Werbung anzeigen.