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uploaded.net: Das Advanced Takedown Tool ist wie ein vergifteter Apfel

Wir haben das Vertragswerk rund um das neue Advanced Takedown Tool von uploaded.net geprüft. Die Verteidigung der Rechte wird erschwert, statt erleichtert.

Das neue Takedown Tool des Sharehosters uploaded.net wirft einige Fragen auf. Die beinahe anonyme Firma verlangt von allen Vertragspartnern umfangreiche Informationen. Dafür ist sogar ein Handelsregisterauszug, die Bevollmächtigung des Rechteinhabers und vieles mehr notwendig. Laut DMCA, auf den sich die Cyando AG immer wieder beruft, stellen diese Informationen hingegen keine Voraussetzung für ein Notice- und Takedown-Verfahren dar. Die Verteidigung der eigenen Rechte wird mit dem ATT zumeist erschwert und nicht erleichtert.

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Wir haben unmittelbare Einsicht in den Vertrag, der zwischen den Anti-Piracy-Firmen oder Rechteinhabern und dem Filehoster abgeschlossen wird (siehe Bild unten). Das bald eingeführte Advanced Takedown Tool (ATT) wird nicht so weitreichende Konsequenzen haben, wie es sich manche Rechteinhaber wünschen. So können die Dateien nicht eigenhändig von den Servern des Anbieters gelöscht werden! Es wird lediglich eine so genannte „Löschungs-ID“ erstellt. Die bemängelten Links und Inhalte landen innerhalb von 24 Stunden nach Prüfung durch Cyando für weitere zehn Kalendertage in Quarantäne.

Erhebt der Uploader Einspruch, bleiben die Dateien bestehen!

Der Uploader wird über die mögliche Urheberrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt. Auszug aus dem Vertrag: „Für den Nutzer (Uploader) besteht während der Quarantäne die Möglichkeit, darzulegen, warum die zu den jeweiligen Links führenden Inhalte keine Urheberrechtsverletzung darstellen sowie im Rahmen des gesetzlich zulässigen Sicherungskopien zu erstellen.“ Die Identität der Uploader wird dabei nicht preisgegeben. Dieser kann auch als anonymer Nutzer erfolgreich Einspruch gegen die Entfernung seiner Archive einlegen. Dazu kommt: Sollte der Uploader behaupten, dass er die Rechte an den hochgeladenen Werken besitzt, besteht eine Patt-Situation. In dem Fall bleibt der Sharehoster inaktiv. Der tatsächliche Eigentümer der Urheberrechte müsste juristische Schritte gegen die Cyando Aktiengesellschaft einlegen, will er eine Löschung erwirken. Wie aber schon ausgeführt, stellt der Versand von einstweiligen Verfügungen etc. in die Schweiz kein Problem dar!

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Jeder Vertragspartner darf täglich maximal 500 Links mit Hilfe des ATT beanstanden. Bei neuen Kinofilmen kommen bei diversen großen Warez-Foren, Blogs oder Portalen schnell mehr als 500 Links zusammen. Auch von daher werden die Rechteinhaber durch das neue Verfahren benachteiligt. Sie müssen einerseits umfangreich Zeugnis ablegen, die mitunter kriminell agierenden Uploader werden hingegen geschützt. Sie dürfen ihren Counterclaim durchführen, obwohl deren Identität unbekannt bleibt. Viele Branchenvertreter werden das als unfair bewerten.

Für BGH-Entscheidung irrelevant

Das ATT wird lediglich dem US-amerikanischen DMCA entsprechen. Für die BGH-Entscheidung (GEMA & Börsenverband des Deutschen Buchhandels vs. RapidShare) besitzt das neue Vertragswerk und Tool keine Relevanz. Wie schon ausgeführt, müsste uploaded.net laut Urteil aus eigenem Antrieb aktiv werden und einschlägige Quellen auf Re-Uploads untersuchen, sollte man ihnen vorher Urheberrechtsverletzungen anzeigen. Das leistet dieses Tool aber nicht. Im Gegenteil: Die Rechte der Unternehmen werden damit eingeschränkt. Von einer Vereinfachung des Verfahrens kann keine Rede sein.

Derweil tickt die Uhr, die nächsten Eilverfahren sind schon auf dem Weg in die Schweiz. Mein Kontakt schrieb mir: „Es wird ihnen nichts nützen. (Das alles) ist eine Verzögerungstaktik, mehr nicht.“ Bleibt abzuwarten, ab wann uploaded.net offshore betrieben wird. Fast alle Konkurrenten haben sich schon offiziell aus den Ländern zurückgezogen, die über ein straffes Urheberrecht verfügen.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.