Momentan wird vielerorts vor einer neuen massiven Fake-Abmahnwelle gewarnt, die die Besucher von Kinox.to, Movie4k & BS.to betrifft.
Besucher von KinoX.to, Movie4k & BS.to aufgepasst: momentan warnt man vielerorts im Internet vor einer neuen Abmahnwelle. Man spricht die Empfänger per E-Mail mit korrektem Namen an. Absender der Abmahnungen sind angeblich der Rechtsanwaltsverbund Kim Henke, der Anwaltsverein Berlin und die Rechtsanwaltskammer Henke. Sie alle wollen nur unser Bestes, unser Geld. Das BKA rät, sich im Fall der Fälle an die örtliche Polizei zu wenden, um dort eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Die Empfänger werden angeschrieben, weil sie innerhalb der letzten Wochen angeblich entweder Burning Series (bs.to), KinoX.to oder Movie4k.to angesurft haben. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sie hätten sich bei einem der illegalen Portale per Stream Mitschnitte von Kinofilmen oder TV-Serien angesehen. Um die Zahlungsbereitschaft der Empfänger zu maximieren, wird diesen schon in der ersten E-Mail damit gedroht, man schalte ein Inkasso-Büro ein, sofern man sich um die Überweisung drücken wolle. Die Höhe der Fake-Abmahnungen rangiert nach Medienangaben zumeist zwischen 450 und 550 Euro. Für Abmahnungen ein „Schnäppchen„, wenn man bedenkt, dass heutzutage in der Regel bei P2P-Abmahnungen Forderungen von 1.200 bis 1.400 Euro geltend gemacht werden.
BS.to, KinoX & Movie4k: Namen dreier großer Streaming-Anbieter missbraucht
In den Fake-Abmahnungen per E-Mail missbraucht man die Namen der großen Drei (BS.to, Kinox.to und Movie4k.to) des Untergrunds. Warum die? Weil sie im deutschsprachigen Bereich über die meisten Besucher pro Monat verfügen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass wenigstens ein paar der Angeschriebenen irgendwann dort als Besucher unterwegs waren. Doch damit nicht genug. In manchen Fake-Abmahnungen geht es um die unerlaubte Nutzung von Porno-Seiten und somit um den illegalen Bezug von Filmen und Fotos.
Bei den technisch etwas versierteren Nutzern dürfte als erstes die Frage auftauchen, wie man bei kinox.to denn an ihre IP-Adressen gelangt sein will!?? Die Betreiber der ganzen offensichtlich rechtswidrigen Portale für Kinofilme und TV-Serien haben kein Interesse daran, die Daten ihrer Besucher an irgendwelche Rechteinhaber oder deren Rechtsanwaltskanzleien zu übermitteln. Von daher sind die Forderungen der E-Mails total haltlos.
Fake-Abmahnwelle mit unterschiedlichen Absendern
Die Kollegen von Onlinewarnungen.de berichten davon, dass die Abzocker den Namen des Absenders schon häufiger verändert haben. So wird seit Mitte November die Kanzlei Grau Rechtsanwälte LLP mit dem Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Herold Meier genant. Die GRAU Rechtsanwälte LLP gibt es tatsächlich, die sitzen aber in Hamburg und haben nichts mit den Abmahnungen für die angeblichen KinoX-Urheberrechtsverletzungen zu tun. Adriana Grau teilte den Kollegen mit, man habe die „betrügerische Identitätstäuschung“ bereits bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Anzeige gebracht.
Die Betrüger haben eigens für ihre Masche die Webseite www.grau-rechtsanwaelte.eu ins Leben gerufen. Lustig, dass die Texte alle in Englisch sind, obwohl man dem Vernehmen nach, angeblich eine deutsche Firma betreibt. Aber in Englisch kann man vielleicht noch mehr Empfänger der Fake-Abmahnungen hinter’s Licht führen, wer weiß?
Im Sommer wurde noch als ein Dipl.-Jur. Dr. Jan Klaus Hoppe von der Firma Deutscher Anwaltsverein Limited als Absender eingetragen. Doch dem Einfallsreichtum sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Es gibt noch die EU Law Limited, Stellar Law, EU UK Lawyers LTD, IP Firm LTD, C S LAW LTD und viele andere mehr. Eine vollständige Liste der ganzen angeblichen Kanzleien, die es nie gegeben hat, findet man hier.
Bundesnetzagentur nur in Einzelfällen zuständig
Im Gegensatz zur weit verbreiteten Aussage vieler News-Portale und Rechtsanwalts-Blogs ist die Bundesnetzagentur bei der Meldung von E-Mail-Spam nur dann zuständig, wenn in der betreffenden E-Mail „eine Rufnummer beworben wird, um die Adressaten zum Anruf zu animieren.“ Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur ist nämlich auf die Wahrung der Verbraucherinteressen bei der Telekommunikation beschränkt.
Sofern laut Fake-Mail keine Telefonnummer angerufen werden soll, ist die Bundesnetzagentur schlichtweg der falsche Ansprechpartner. Beim beworbenen Anruf würden natürlich weitere Kosten zu Gunsten der Cyberkriminellen entstehen. Doch hier wird einfach dazu aufgefordert, eine kinox.to Abmahnung zu bezahlen, die gar keine ist. In den meisten Fällen hat man es der Einfachheit halber auch unterlassen, der E-Mail eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beizufügen. Den Betrügern geht’s um keine juristischen Feinheiten, denen geht es nur um unseren Geldbeutel.
Fake-Abmahnung wegen dem Besuch von KinoX.to erhalten – was tun?
Keine Anhänge öffnen, sofern vorhanden! Ansonsten die E-Mail einfach löschen. Wir haben uns heute telefonisch bei der BKA-Pressestelle erkundigt. Das BKA rät, sich im Fall der Fälle an die örtliche Polizei zu wenden, um dort eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. In manchen Städten aber eben nicht flächendeckend, kann man dies sogar online tun.
Update
Hier ein Beispiel für eine solche Fake-Abmahnung per E-Mail. Was sofort auffällt: Bs.to (Burning Series) ist ein Streaming-Portal, dort wird gar kein Filesharing per BitTorrent durchgeführt, es findet folglich auch kein Upload (also keine Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Werke) statt. Der Name des Mandanten „Hollywood Pictures“ ist herrlich allgemein gehalten und klingt auf den allerersten Blick seriös. In der E-Mail wird kein Werk (Film), kein Hashwert, keine genaue Tatzeit und keine IP-Adresse genannt. Das aber muss in allen Abmahnungen geschehen.
Dazu kommt: Wer im Internet nach der IBAN sucht, findet sie direkt in Verbindung mit anderen angeblichen Inkasso-Mails und der Androhung von Pfändungsterminen. Die angegebene Rufnummer nicht wählen, es meldet sich dort tatsächlich jemand, der nach dem Aktenzeichen fragt. Der Verbindungsaufbau lässt vermuten, dass der Gesprächsteilnehmer das Gespräch nicht in Berlin annimmt.
Betreff: Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing!
RECHTS- UND BERATUNGSZENTRUM EUTIN LIMITED
Dr. Michael Taubel Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
E-Mail: info@rechts-eutin.eu
Tel.: +49 302 555 98 86
Aktenzeichen: DEG63013
Rechnungsnummer: 14398GBT
Datum: 01.11.2018
Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing, und illegales Angebot in einer Tauschbörse über Ihren Internetanschluss!
Wir wenden uns im Auftrag unseres Mandanten Hollywood Pictures an Sie. Grund ist eine über Ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung am 28.07.2018 um 20.57 Uhr in einer Internet Tauschbörse ( BS.TO ).
Unser Mandant ist im Besitz der ausschließlichen Nutzungsrechte für seine Werke, und ist dadurch berechtigt, Unterlassungs-, Schadenersatz-, Auskunfts- und Aufwendungsersatzansprüche bei Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen.
Aufgrund der Vielzahl an unerlaubten Vervielfältigungen, die illegal im Internet verbreitet werden, lässt unser Mandant die bekannten Filesharing-Netzwerke regelmäßig durch eine externe Firma überwachen und entsprechende Rechtsverstöße dokumentieren.
Bei dieser Überwachung wurde festgestellt, dass ein Werk unseres Mandanten unter Ihrer IP – Adresse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse Bitt Torrent zur angegebenen Zeit zum Herunterladen angeboten wurde.
Im Zuge des zivilrechtlichen Anspruchs auf Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführten Verfahrens hat das zuständige Landgericht dem am Verfahren beteiligten Provider dazu aufgefordert, unserem Mandanten Auskunft über die Identität des Anschlussinhabers zu erteilen.
Der Provider hat Sie namentlich als Inhaber des fraglichen Internetanschlusses benannt.
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum Downloaden angeboten, handelt es sich dabei um eine illegale öffentliche Zugänglichmachung, welche nach § 16 UrhG, die durch das Angebot bzw. den Download der Datei einhergeht.
Als Besitzer des Internetanschluss muss unser Mandant davon ausgehen, dass Sie Verursacher der Rechtsverletzung sind. Sollte eine andere Person für die Verletzung des Urheberrechts verantwortlich sein, sind Sie in der Pflicht dies begründet nachzuweisen.
Deshalb fordert unser Mandant :
Die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die Sie postalisch zugesendet bekommen.
Die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 279,90 Euro.
Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, die durch unsere Tätigkeit entstanden sind in höhe von 200,00 Euro.
Einzuzahlender Betrag : 479,90 Euro
Unsere Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: EUTIN LIMITED
Bankinstitut: HSBC BANK PLC
IBAN: GB31HBUK40110051418092
BIC: HBUKGB4B
Verwendungszweck: Invoice 14398GBT
Betrag: 479,90 Euro
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter:
Tel. +49 302 555 98 86
Geschäftszeiten:
Mo. – Sa.: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
© RECHTS- UND BERATUNGSZENTRUM EUTIN LIMITED,
Company number 050641402006 – 2018 all rights reserved
Tel. +49 302 555 98 86 E-Mail: info@rechts-eutin.eu
Sie haben dieses Schreiben per Email erhalten, weil Sie eine offene Mahnung nicht bezahlt haben Sie sind jetzt in unserer Kundenkartei bei: rechts-eutin.eu
Update vom 03.12.2018 zu den kinox.to Fake-Abmahnungen
Wow, das BKA ist ja wahrlich „rasend schnell“. Am heutigen Montag, den 03.12. habe ich endlich eine Antwort erhalten, nachdem ich am 20.11. meine Anfrage gestellt hatte. Diese lautet:
Sehr geehrter Herr Sobiraj,
vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundeskriminalamt (BKA).
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie dort eine Anzeige (altern. schildern Sie dort den Sachverhalt).
Die Polizeidienststellen der Bundesländer bieten zudem die Möglichkeit, Hinweise auf Straftaten über deren Internet- bzw. Onlinewache zu melden. Links zu den Onlinewachen der jeweiligen Landespolizei finden Sie hier auf unserer Homepage unter dem Link: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html.
Sofern strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen, sind aufgrund des föderalen Systems, in dem die Polizeihoheit gemäß dem Grundgesetz grundsätzlich bei den 16 Bundesländern liegt, die Polizeibehörden vor Ort zuständig. Die Aufgaben des BKA auf dem Gebiet der Strafverfolgung sind auf wenige, eng umrissene Bereiche beschränkt. In einem Fall wie dem Ihren hat das BKA keine eigene Ermittlungsbefugnis, sondern leitet als Zentralstelle der deutschen Polizei (auf Ersuchen der örtlich und sachlich zuständigen Polizeibehörden) Informationen über Straftaten an die zuständigen Stellen im In- und Ausland weiter.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Im Auftrag
S.Boot
Tarnkappe.info