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RapidShare: Urteil über den Filehoster vor 2020 unwahrscheinlich

Strafgericht Zug. Christian Schmid und zwei weitere Angeklagte warten seit über einem Jahr auf ihr Urteil in der Causa RapidShare.

Christian Schmid, der deutsche Gründer von RapidShare, stand im September 2018 zusammen mit seiner Ehefrau und Ex-Firmenanwalt vor dem Strafgericht Zug. Das Gericht hat zu entscheiden, ob der weltweit erste Filehoster genug gegen die unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Werke unternommen hat.

RapidShare: Urteil seit einem Jahr fällig

Ab dem 12. September 2018 mussten sich drei Angeklagte vor einem Gericht in der Zentralschweiz verantworten. Das Strafgericht Zug hat nun zu entscheiden, ob der erste Filehoster überhaupt genug im Kampf gegen die Online-Piraterie unternommen hat. Im schlimmsten Fall verurteilt man die drei Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Gehilfenschaft bei unzähligen Vergehen gegen das Urheberrecht. Die Staatsanwaltschaft verlangt empfindliche Geldstrafen. Sie wirft der RapidShare AG vor, direkt oder indirekt an der Verbreitung der Schwarzkopien über den Verkauf kostenpflichtiger Premium-Zugänge (RapidPro-Accounts) verdient zu haben. Außerdem habe man nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht genug gegen die illegale Verbreitung der Werke unternommen.

Hat RapidShare alles Menschenmögliche getan?

RapidShare

Nach eigenen Angaben hat RapidShare und seine Mitarbeiter „wirklich alles Zumutbare und selbst Unzumutbare“ getan, „um keine attraktive Plattform für Urheberrechtsverletzungen zu sein„. Man wird sehen, ob das Gericht dieser Ansicht folgen wird. Im Raum steht mit Geldbuße und Geldstrafe insgesamt eine Summe von über 642.000 Euro. Anfangs hieß es, das Urteil soll den Angeklagten innerhalb der ersten sechs Wochen nach Ende des Verfahrens zugestellt werden. Jetzt, über ein Jahr später, hat sich noch immer nichts getan.

Strafgericht Zug besitzt großen Spielraum bei der Urteilsfindung

Christian Schmid hat sich wegen des noch immer nicht zugestellten Urteils erneut beim Strafgericht Zug erkundigt. Auch auf seine Nachfrage hin erfolgte erneut keine Auskunft, „wann es ein Urteil geben wird„. Dies antwortete er uns auf eine aktuelle Presseanfrage. Im Interview sagte uns der Schweizer Anwalt Martin Steiger schon vor einigen Monaten, dass das Gericht bei seiner Urteilsfindung einen großen Spielraum ausnutzen könne. Steiger glaubt, die in der Schweiz ansässigen Filehoster würden immer umfangreicher für die Inhalte verantwortlich gemacht, die ihre Nutzer hochladen. Von daher ist fraglich, wann beispielsweise der Wettbewerber Smoozed ins Ausland abwandern wird. Das revidierte Urheberrechtsgesetz in der Schweiz ziele ebenfalls darauf ab die Betreiber dazu zu verpflichten, dass gemeldete Werke dauerhaft offline bleiben. Sofern der erneute Upload (Reupload) gelingen sollte, will man die Schweizer Filehoster mit hohen Schadenersatzforderungen etc. in die Pflicht nehmen.

Das Internet ist kein Wilder Westen mehr…

rapidshareDoch die neue Schweizer Gesetzgebung ist für RapidShare irrelevant. Den früher weltweit führenden Anbieter für Online-Speicher gab es „nur“ von Ende Mai 2002 bis Ende März 2015. Fast 13 Jahre sind im Internet sowieso ein endlos langer Zeitraum. Bezogen auf den Lebenszyklus eines Filehosters ist es eine Ewigkeit. Das zeigt natürlich auch, dass in den ersten Jahren vieles im Internet gar nicht von der Rechtslage erfasst wurde. Und wo es keine entsprechenden Gesetze und Urteile gab, konnte man in der wilden weil unregulierten Anfangszeit auch gegen keine verstoßen. Davon hat viele Jahre lang auch das Bochumer gulli:board oder beispielsweise Megaupload von Kim Schmitz profitiert. Doch diese Zeiten sind längst vorbei.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.