Ein Foto genügt und das Netz kennt deinen Namen
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Bildquelle: ChatGPT

KI übernimmt Täter-Suche: Private identifizieren Verdächtige schneller als die Polizei

KI verändert die Täter-Suche: Während die Polizei fahndet, identifizieren Privatpersonen mittels KI Verdächtige schneller als die Behörden.

Die Berner Polizei stellte im März 31 Gesichter von Personen ins Netz, die sich am 11. Oktober 2025 an einer unbewilligten Pro-Palästina-Demonstration in Bern beteiligt haben sollen. Während Behörden offiziell an rechtliche Grenzen gebunden sind, nutzen Privatpersonen frei verfügbare KI-Tools und identifizieren die Verdächtigen angeblich in wenigen Minuten. Der aktuelle Fall zeigt, wie künstliche Intelligenz (KI) die Täter-Suche zunehmend übernimmt und grundlegend verändert. Die klassische Öffentlichkeitsfahndung wird damit zur digitalen Massenrecherche, mit unklaren Folgen für Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und den Rechtsstaat.

Öffentlichkeitsfahndung trifft auf KI: Der Fall Bern

Nach massiven Ausschreitungen bei der unbewilligten Pro-Palästina-Demonstration am 11. Oktober 2025 in Bern fahndet die Kantonspolizei weiterhin nach mutmasslichen Beteiligten. Rund 5000 Menschen nahmen an der Kundgebung teil, es kam zu Gewalt, Sachbeschädigungen und verletzten Polizeikräften.

Bisher konnten bereits über 100 Personen identifiziert werden. Für 31 weitere Verdächtige griff die Staatsanwaltschaft zu einem drastischen Mittel. Im Rahmen der vor zwei Wochen gestarteten Öffentlichkeitsfahndung stellt die Kantonspolizei Bern nun unverpixelte Fotos ins Netz. Zuvor veröffentlichte, verpixelte Aufnahmen hatten nicht den gewünschten Ermittlungserfolg gebracht.

Die abgebildeten Personen stehen im Verdacht, an den Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Die Verantwortlichen sollen nicht nur strafrechtlich belangt werden, sondern auch für die entstandenen Kosten aufkommen. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei weiterhin entgegen.

Private nutzen KI zur Identifizierung – in Minuten

Kurz nach Veröffentlichung der Bilder berichtete der Tages-Anzeiger, dass ein Mann mithilfe von KI-Tools zwei der Verdächtigen innerhalb weniger Minuten identifiziert haben soll. Auf Blick.ch bekennt der Kommentarschreiber lollolol:

„Ich habe zwei der gefahndeten Personen innerhalb von 5 Minuten im Internet bzw. mit etwas KI mit dem vollständigen Namen zu 100% identifizieren können.“

In einem weiteren Kommentar relativiert derselbe Nutzer den Fall sogar und vermutet, die Vorwürfe könnten weniger gravierend sein, da die Polizei andernfalls anders vorgegangen wäre.

Plattformen wie PimEyes, Clearview AI oder ähnliche Dienste ermöglichen es, ein Foto hochzuladen und automatisiert nach Treffern im Internet zu suchen. Die Systeme gleichen dabei Gesichter mit Bildern aus sozialen Netzwerken, Firmenwebseiten oder anderen öffentlich zugänglichen Quellen ab. So lassen sich oftmals Namen, Profile und weitere persönliche Informationen rekonstruieren.

Ein Foto genügt – KI übernimmt die Täter-Suche im Hintergrund
Ein Foto genügt – KI übernimmt die Täter-Suche im Hintergrund

Damit verschiebt sich die Täter-Suche zunehmend aus den Händen der Behörden in die der Öffentlichkeit. KI übernimmt die Täter-Suche dabei nicht nur punktuell, sondern verlagert sie zunehmend ins Digitale. Die digitale Fahndung wird so zur Crowd-Jagd.

Polizei darf KI nicht einsetzen – Private schon

Der entscheidende Punkt ist, dass Privatpersonen solche Technologien frei nutzen können, während Strafverfolgungsbehörden strikt an die rechtlichen Vorgaben gebunden sind.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellte bereits 2020 klar, dass die massenhafte Sammlung und Verarbeitung von Gesichtsdaten aus dem Internet ohne Einwilligung in der Regel eine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Als kritisch wird dabei besonders der Aufbau biometrischer Datenbanken durch automatisches Abgrasen öffentlich zugänglicher Inhalte bewertet.

Für die Polizei hat das zur Folge, dass sie auf kommerzielle Gesichtssuchmaschinen zu Fahndungszwecken nicht zurückgreifen darf. Stattdessen setzen einige Behörden auf interne Systeme, die ausschließlich mit eigenen Datenbeständen arbeiten und keinen Zugriff auf das offene Internet haben. Im Kanton Bern fehlt bisher sogar die gesetzliche Grundlage für einen solchen automatisierten Gesichtsabgleich.

Paradoxon: Staat verzichtet – das Netz übernimmt

Darin liegt auch der zentrale Widerspruch der aktuellen Debatte. Die Polizei verzichtet aus rechtlichen Gründen auf den Einsatz problematischer KI-Tools, veröffentlicht aber gleichzeitig Bilder, die von Dritten in solche Systeme eingespeist werden können. Die Identifizierung findet dadurch dennoch statt, jedoch außerhalb staatlicher Kontrolle.

Rechtsanwalt Elia Kaufmann bringt dieses Spannungsfeld auf den Punkt. Seiner Ansicht nach kann es im Einzelfall verhältnismäßiger sein, wenn Behörden bestimmte Technologien selbst einsetzen, statt durch öffentliche Fahndungen einen digitalen Pranger zu schaffen. Einmal im Netz, bleiben die Bilder unabhängig davon, ob die Polizei sie später wieder löscht, auch weiterhin verfügbar. Gegenüber dem Tages-Anzeiger führt er aus:

„Es kann nicht sein, dass man den Strafverfolgungsbehörden die Nutzung von Software wie PimEyes pauschal verbietet – und die Arbeit dann dem digitalen Mob überlässt.“

In einem LinkedIn-Post schreibt Kaufmann:

„Was verletzt Persönlichkeitsrechte im vorliegenden Fall mehr: der behördeninterne Einsatz fragwürdiger Tools – oder unverpixelte Bilder auf blick.ch, die jedermann in ebendiese Tools einspeisen kann? Kann das Verhältnismässigkeitsprinzip den Einsatz in gewissen Fällen legitimieren, gar erzwingen, oder sind den Behörden die Hände gebunden?“

Kritik: Das eigentliche Problem sind die Plattformen selbst

Andere Experten sehen das grundlegend anders. Der Jurist und Digitalrechtsexperte Martin Steiger argumentiert: „Das ist zu kurz gedacht.“ Dienste wie PimEyes oder Clearview seien grundsätzlich problematisch, unabhängig davon, wer sie nutzt.

Die Anbieter sammeln massenhaft biometrische Daten, oft ohne Einwilligung der Betroffenen, und operieren häufig in Ländern mit schwacher Regulierung. Damit entziehen sie sich gezielt der Durchsetzung europäischer Datenschutzstandards. Die eigentliche Gefahr liege daher nicht darin, dass Behörden diese Technologien nicht nutzen dürfen, sondern darin, dass sie überhaupt existieren und frei zugänglich sind.

Allerdings lässt sich gegen Dienste wie PimEyes und ähnliche Anbieter bisher nur wenig ausrichten. Viele dieser Unternehmen sitzen bewusst in Ländern mit schwachen oder kaum durchsetzbaren Datenschutzgesetzen, etwa auf den Seychellen. Auf diese Weise entziehen sie sich gezielt einer effektiven Rechtsdurchsetzung, erklärt Martin Steiger gegenüber dem Tages-Anzeiger.

KI übernimmt Täter-Suche: Zwischen Fahndung und digitalem Pranger

Die klassische Öffentlichkeitsfahndung war immer ein sensibles Instrument. Allerdings verschärft sich im digitalen Raum ihre Wirkung massiv. Ein veröffentlichtes Bild bleibt nicht mehr lokal begrenzt. Es wird kopiert, archiviert, weiterverbreitet und mit anderen Daten verknüpft. Selbst wenn Behörden Inhalte löschen, kursieren sie oft weiterhin auf Plattformen, in Foren oder Datenbanken.

Für die Betroffenen bedeutet das ein erhebliches Risiko, denn trotz laufender Ermittlungen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Eine falsche Identifizierung durch Dritte kann gravierende persönliche und berufliche Folgen haben.

Der Fall aus Bern zeigt zudem, wie KI die Täter-Suche übernimmt und damit die Regeln verschiebt. Die Kombination aus öffentlicher Fahndung und frei verfügbaren Gesichtssuchmaschinen stellt den Rechtsstaat vor die Frage: Wie lässt sich effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte vereinbaren, wenn Technologien zur Gesichtserkennung ausserhalb staatlicher Kontrolle operieren? Die Grenze zwischen legitimer Strafverfolgung und öffentlicher Bloßstellung wird dadurch zunehmend unscharf.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.