Der Politiker Uwe Brandl (CSU), fordert, dass man die Handydaten auswerten sollte, um die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel zu überwachen.
Der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl (CSU), fordert laut dem BR, dass man die Handydaten der Bundesbürger auswerten sollte, um die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel zu überwachen.
Smartphones auswerten, um Einhaltung der 15-Kilometer-Regel zu kontrollieren?
Seit Montag gelten in den meisten Bundesländern die verschärften Regeln im Corona-Lockdown. In Städten bzw. Gemeinden mit einer besonders hohen Ansteckungsrate mit Corona gilt die 15-Kilometer-Regel, um Reisen stark zu begrenzen.
Der Jurist Dr. Uwe Brandl forderte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, man solle zur Kontrolle der Einhaltung die Kandidaten der Bürgerinnen und Bürger auswerten. Man müsse „einfach mehr Mut haben“ die digitalen Möglichkeiten zu nutzen. Mithilfe der Bewegungsprofile von den Handys könne man „sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten“. Man müsse sich jetzt zwischen Datenschutz und Gesundheitsschutz entscheiden, meinte Brandl.
Nachdem enorme Kritik deswegen aufkam, sagte der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, ihm sei bewusst, dass man zuvor ein rechtsstaatliches Verfahren benötige. Da die personellen Ressourcen im Gesundheitsbereich und bei der Polizei erschöpft seien, müsse es nach Brandls Ansicht in einer Demokratie erlaubt sein, über solche Vorschläge nachzudenken bzw. zu diskutieren.
Thomas Brandl sollte lieber nach China auswandern?
Wir haben Thomas Wüppesahl, den Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten, nach seiner Meinung gefragt. Wüppesahl lehnt Brandls Lösungsvorschlag zur Kontrolle der 15-Kilometer-Regel vehement ab.
„Der Vorschlag ist ungeeignet, nicht erforderlich und jenseits unserer Verfassungsordnung. Herr Brandl sollte sich als Bürgermeister einer chinesischen Metropole bewerben und müßte mit seinem Vorschlag – einem wahren Schlag gegen die Art. 1 + 2 GG – nunmehr als Extremist vom Verfassungsschutz in Bayern beobachtet werden.
Auch wenn er damit ganz auf der Linie des großen Viren-Töters Markus Söder liegt.“
Laut Artikel 2 des Grundgesetztes (GG) hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. In die unverletzliche Freiheit eines jeden darf grundsätzlich nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Zudem verletzt die Kontrolle der 15-Kilometer-Regel den Artikel 1 GG, weil man damit die unveräußerlichen Menschenrechte verletzen würde.
Fachleute glauben nicht an eine Umsetzbarkeit des Vorschlages
Fachleute warnen zudem vor dem hohen Zeitaufwand und der Ungenauigkeit solcher Maßnahmen. Nicht immer trägt man das Smartphone bei sich oder unterhält möglicherweise mehr als nur ein Gerät. Außerdem ist die Person, die den Mobilfunkanschluss angemeldet hat nicht zwingend derjenige, der sich mit der entsprechenden SIM-Karte innerhalb Deutschlands bewegt.
Wer seine Geräte bei Ausflügen grundsätzlich daheim liegen lässt oder eine anonyme SIM-Karte aus dem Ausland nutzt, ist fein raus. In dem Fall könnte die Polizei die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel überhaupt nicht kontrollieren.
Tarnkappe.info