Tegernseeer Braustüberl
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Tegernseeer Braustüberl feiert Sieg über Google: Streit um Wartezeiten

Mit einem Sieg des Herzoglichen Tegernseeer Braustüberl wurde der Rechtsstreit mit Google um Internetangaben zu Wartezeiten beigelegt.

Der Rechtsstreit zwischen dem Wirt des Herzoglichen Tegernseeer Braustüberl in Oberbayern, Peter Hubert, und Google, wegen fehlerhafter, geschäftsschädigender Internetangaben zu Wartezeiten bei Google Maps, ist beigelegt. Google erkannte den Unterlassungsanspruch an. Man verlangte eine Aufhebung des Gerichtstermins und ging damit einem Gerichtsverfahren aus dem Weg. Die mündlichen Verhandlung, die für Mittwoch vor dem Landgericht München I bereits anberaumt war, wurde abgesagt, so teilte Hubert am Dienstagabend der Nachrichtenagentur dpa mit.

Tegernseeer Braustüberl: extreme Wartezeiten?

Der Wirt Peter Hubert vom Tegernseeer Braustüberl wurde im Oktober 2017 durch Gäste darauf aufmerksam gemacht, dass der Internetdienstanbieter Google die Info verbreitete, sein Gasthaus sei trotz freier Plätze „stark besucht“. Infolgedessen sei unabhängig von der Tageszeit mit Wartezeiten von von bis zu einer Stunde zu rechnen. Da seine Gäste selbst in Spitzenzeiten stets zügig bedient werden, ist die Veröffentlichung solcher Fehlinformationen seinem Geschäft abträglich: Gäste, die sich vorab im Internet informiert haben, wurden aufgrund der angegebenen hohen Wartezeiten abgeschreckt.

Google stellte sich zwei Jahre lang taub

Infolgedessen versuchte der Wirt zwei Jahre, auch mithilfe seines Anwalts, sowohl telefonisch, als auch schriftlich, diese fehlerhaften Suchergebnisse zu berichtigen. Jedoch waren alle Bemühungen vergebens. Google zeigte darauf keinerlei Reaktionen. Der Wirt reichte infolge Klage gegen Google ein und sorgte damit für zahlreiche Schlagzeilen. Allerdings scheiterte die Zustellung der Klageschrift an die Google-Zentrale in Hamburg dreimal.

Google vertritt die Ansicht, dass eine Klage nicht an Google Deutschland, sondern in die USA zugestellt werden müsse. Der Anwalt für Urheber- und Medienrecht, Thomas Glückstein, verwahrte sich dagegen. „Sie in die USA zu schicken, ist extrem aufwändig, sie muss von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden, die Zustellung dauert Monate. Das kostet – und schreckt viele ab, überhaupt erst den Kampf mit dem Internetriesen aufzunehmen“. In einem für den 28.08. anberaumten Termin sollte das Landgericht München I darüber entscheiden, wohin eine Klage vom Tegernseeer Braustüberl gegen Google zugestellt werden darf.

Schuld war der Algorithmus?

google logoAufgrund der öffentlichen Berichterstattung über den Fall des „Tegernseeer Braustüberl“ im Juli diesen Jahres, erfolgte eine Bekanntgabe von Google: Die irrtümlich verbreiteten Angaben würden auf einem Algorithmus beruhen, der weltweit gleich zum Einsatz käme und somit unveränderbar sei: Geschätzte Wartezeiten beruhen auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das Restaurant besucht hatten. Zudem wurde die Falschmeldung über die Wartezeiten entfernt. Dennoch hielt der Wirt seine Klage weiterhin aufrecht, denn: „Wenn die das in vier Wochen wieder draufsetzen, geht der Zirkus von vorne los“, meinte er.

Das Tegernseeer Braustüberl hat gewonnen

Nun hat Google die mündliche Verhandlung gecancelt. Ein Google-Sprecher informier. „Wir haben die Funktion ‚Wartezeiten‘ ja bereits im Juli wunschgemäß für das Restaurant am Tegernsee gesperrt. Ebenso haben wir die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen“. Allerdings könne der Wirt die Angaben zu den Wartezeiten im Bräustüberl Tegernsee bei Bedarf jederzeit erneut freischalten lassen. Gegenwärtig hat der Wirt vom Bräustüberl Tegernsee allen Grund zum Jubeln, denn David besiegte Goliath: „Das Bräustüberl hat gewonnen!“.

David besiegte Goliath, doch es gibt viele weitere Davids

RichterhammerNach dem Sieg des Tegernseeer Braustüberl prüft der Hotelverband weitere Google-Fälle, denn das „Bräustüberl“ war kein Einzelfall. Frank-Ulrich John vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga teilte mit, dass nach Bekanntwerden des Falls auch zahlreiche andere Gasthäuser angaben, ebenfalls mit gleichartigen Problemen konfrontiert zu sein. Gemäß Johns Angaben haben sich beim Wirt: „auf die Berichterstattung rund 20 bis 30 weitere Unternehmer quer durch alle Branchen gemeldet, denen es ähnlich ergeht.“ In einer Abstimmung mit dem Bundesverband soll die weitere Vorgehensweise beschlossen werden.

Google hat sich aus der Affäre gezogen

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wertet der Bräustüberl-Wirt seinen Sieg nur als Teilerfolg. Er meint: Google habe sich „schlau aus der Affäre gemogelt“. Ihm wäre ein für ihn positives Urteil des Münchner Landgerichts bei weitem lieber gewesen. Es hätte für die Zukunft dafür gesorgt, dass Google bei Angaben von Wartezeiten umsichtiger agiert. So habe jedoch Google den Prozess gescheut: „wie der Teufel das Weihwasser“, ist Hubert überzeugt.

Foto holzijue, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.