Laut dem neuen Kodex ist es der EGBA egal, wo man Werbung für Sportwetten & Online-Casinos platziert: Piraterie-Seiten sind weiterhin erlaubt.
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat einen neuen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Werbung für Online-Glücksspiel-Anbieter veröffentlicht. Inhaltlich geht es primär um mehr Jugendschutz. Bei den Online-Piraten will man aber weiterhin Werbung schalten.
EGBA verbietet nicht die Werbung auf offensichtlich rechtswidrigen Webseiten
Man kennt es von diversen illegalen Streaming-Hostern und -Portalen: Wenn dort nicht gerade Werbung für Amazon Prime, Auskunft.de oder für erotische Games aufpoppt, wird sehr häufig für Online-Casinos geworben. Wer’s nicht glaubt, kann sich bei Kinox selbst ein Bild machen. Aber besser nicht ohne VPN, sicher ist sicher.
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) ist ein in Brüssel ansässiger Handels- und Interessenverband der Glücksspiel-Anbieter. Dazu gehören Branchengrößen, wie bet365, die betsson group, GVC Holdings, kindred group, William Hill u.v.m.
Zwar will man laut dem neuen Verhaltenskodex keine Minderjährigen mehr gezielt mit der eigenen Werbung ansprechen und diese vermehrt über vorhandene Risiken aufklären. Was Schwarzkopierer betrifft, hat man sich im neuen Kodex allerdings auf keine derartigen Regeln geeinigt.
Wie die Kollegen von Webschauder berichten, sei es weiterhin egal, wo man seine Werbung für Sportwetten und Online-Casinos platziert: Piraterie-Seiten und andere illegale Angebote im Web können weiterhin – völlig konform mit dem Kodex – finanziert werden.
Da nützt es wenig, dass sich der EGBA noch im Februar lautstark über die Regulierung der Online-Casinos echauffiert hat. Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) sei in seiner jetzigen Form „zu restriktiv“ bzw. „zu konservativ“, hieß es im Februar aus Brüssel.
Verboten? Viele Vermarkter stellen auf Durchzug!
Wir erhalten per E-Mail beinahe täglich derartige Angebote. Die Absender wollen uns dazu bringen, bezahlte Beiträge für Online-Casinos zu veröffentlichen oder zumindest zu verlinken. Den Absendern ist es schlichtweg egal, dass wir uns damit nach gültigem Recht strafbar machen würden. Die Verhaltensregeln der EGBA werden ihnen ähnlich egal sein.
Es ist in Wahrheit noch schlimmer: Die meisten Werbevermittler tuen so, als wenn das Verbot nicht existent wäre. Oder aber es dauert erst mindestens zwei E-Mails, bis sie einem nach der Kontaktaufnahme mitteilen, wofür sie in Wahrheit werben wollen. Zuvor haben sie in ihren Nachrichten auffällig mit ihren Geldscheinen gewunken und unsere Zeit verplempert…
Andere Vermarkter von Online-Werbung bedanken sich artig, um ihr Glück beim nächsten Webmaster zu versuchen. Es gibt genügend, die sich mit der Rechtslage nicht so gut auskennen oder die der Versuchung einfach nicht widerstehen können. Eben weil es in den meisten Bundesländern verboten ist, solche Werbung zu schalten, fällt die Bezahlung oft mehr als ordentlich aus.
Tarnkappe.info