Derzeit ist AlphaBay aber aus dem Netz verschwunden, sind die Betreiber von AlphaBay mit rund 3,8 Millionen Dollar auf Nimmerwiedersehen untergetaucht?
Andreas Eschbach gibt uns ein Statement zur Schließung des Piratenportals LuL.to,, dass am 21.06.2017 von Ermittlern vom Netz genommen wurde
Dobrindt: Es wird künftig untersagt, beim Autofahren jedwede elektronischen Geräte in die Hand zu nehmen oder länger als 1 Sek. den Blick darauf zu richten
Laut einer Umfrage im Auftrag der BBC, ist der Zugriff auf illegale Streams für etwa die Hälfte der britischen Premier League-Fans normal.
Im Internet kursieren einige Thesen, wie man die deutschen Betreiber des illegalen Bezahl-Portals Lesen & Lauschen (LuL.to) identifiziert hat.
Der Deutsche Bundestag hat kurz vor der Sommerpause noch das umstrittene und vielfach kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
Die Privatsender verlangen einen Anteil an den Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn auch sie lieferten gesellschaftlich relevante Inhalte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht auf einer Speicherung der Telekommunikationsfirmen bestehen.
Durch eine kürzlich gefixte Sicherheitslücke bei Skype konnten Angreifer bislang Windows-Systeme mit Schadcode infizieren. Tarnkappe.info berichtet.
Die Autorin Marinella Charlotte van ten Haarlen war bereit, für die Tarnkappe.info ein Statement abzugeben über den Bust von LuL.to.
LUL.to: Seit der Razzia am 21. Juni wird spekuliert, welche zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen auf die Nutzer zukommen könnten.
Die große Koalition ist sich offenbar einig geworden: In letzter Minute soll das WLAN-Gesetz nun doch noch verabschiedet werden.
Das Amtsgericht von Bad Hersfeld in einem Whats-App-Urteil: Es nicht erlaubt, Personen ohne deren Einwilligung in die WhatsApp-Kontaktliste einzutragen.
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen: sie haben eine Aussagepflicht.
Kommende Woche sollte eigentlich das Gesetz zur Abschaffung der "Störerhaftung" verabschiedet werden. Doch es droht nun zu scheitern.
Auch im Juni eskalierten die Ego-Streitigkeiten und Kleinkriege, wurden fleißig Fake News u.v.m. verbreitet. Die Glosse deckt auf, zuverlässig & ungeschönt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland für rechtwidrig erklärt.
Der Bundestag hat den Weg für die Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigegegeben mittels Einsatz von Staatstrojaner.
Nun auch im Supermarkt: Der Einzelhandel will mittels Offline-Tracking Kunden wiedererkennen und ihnen personalisierte Werbung anzeigen.
Das illegale Portal Lul.to - Lesen und Lauschen - wurde laut Pressemitteilung am 21.06.2017 im Rahmen von Ermittlungen vom Netz genommen.
Winfried Bausback will Stalking-Opfer besser schützen. Er fordert zudem mehr Rechtssicherheit beim Kampf gegen jegliche Darknet-Geschäfte.