1&1, Privatsphäre, Datenschutz
1&1, Privatsphäre, Datenschutz
Bildquelle: notnixon, Lizenz

1&1: Teilnahme an einem Gewinnspiel als Lockmittel zum Datensammeln

1&1 bietet aktuell ein Gewinnspiel an, bei dem nur diejenigen mitmachen können, die dem Unternehmen die Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten erlauben.

Eine höchst zweifelhafte Praxis hat netzpolitik.org in einem aktuellen Artikel aufgedeckt. Demnach führt 1&1 ein Gewinnspiel durch. Dessen alleinige Teilnahmebedingung ist eine Einwilligung an den Telekommunikationsdienstleister, personenbezogene Daten, wie Anrufzeiten und Datenverbrauch, der daran Interessierten zu verarbeiten. Als Preise winken den Gewinnern Smartphones.

1&1 benutzt Gewinnspiel für ihre Datensammlung

In einem Newsletter wurde bei 1&1 ein Gewinnspiel beworben, bei dem sie eine Teilnahme nur denjenigen gestatten, die einer Verwendung ihrer Verkehrs- und Nutzungsdaten zustimmen. Derzeit ist eine solche Verwertung personenbezogener Daten bei Gewinnspielen zwar noch nicht ausdrücklich verboten, könnte jedoch schon bald mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 aufgrund des dann geltenden Kopplungsverbotes rechtswidrig werden.

Sowohl im Newsletter des Anbieters, als auch in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel werden die Kunden auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen: „Zur Teilnahme bitten wir Sie lediglich, sich ins 1&1 Control-Center einzuloggen und der Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zuzustimmen. Sie profitieren dadurch zukünftig noch besser von persönlich zugeschnittenen Angeboten, die Ihnen zusätzliche Vorteile bieten.“

Daten sehr weit gefasst

Im Hilfscenter erklärt das Unternehmen, was konkret unter Verkehrs- und Nutzungsdaten zu verstehen ist. „Verkehrsdaten umfassen zum Beispiel Anrufzeiten beim Telefonieren oder Datenverbräuche; Nutzungsdaten beinhalten hingegen Informationen darüber, wie Sie das 1&1 Control-Center und andere Online-Dienste von 1&1 nutzen.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.