Das neuseeländische Berufungsgericht hat es abgelehnt, Kim Dotcom Zugang zu seinen privaten Aufnahmen zu gewähren, die der GCSB aufnahm.
Durch einen Hack-Angriff auf den Drittanbieter Acellion sind auch wirtschaftlich und persönlich sensible Informationen von RBNZ betroffen.
Ein neuseeländisches Berufungsgericht hat am Montag den Einspruch des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA geprüft.
Wir haben uns die Dokumentation "Caught in the Web" (the most wanted man online) von Annie Goldson und Alexander Behse für Euch genauer angeschaut.
Wie das Höchstgericht entschieden hat, so war die gesamte Überwachung von Megaupload illegal, das könnte eine Auslieferung Dotcoms an die USA verhindern,.
Der High Court von Hongkong hat das beschlagnahmte Vermögen einschließlich vier Container mit Eigentum von Kim Dotcom freigegeben.
Morgen wird die Premiere der neuen Sendereihe mit Jenke von Wilmsdorff ausgestrahlt. RTL besuchte Kim Dotcom in Neuseeland. Was soll man nur davon halten?!?