Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab sofort seine Fingerabdrücke speichern lassen. Das BMI setzt damit eine EU-Verordnung um.
Am 21. März 2024 veröffentlicht der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Speicherpflicht von Fingerabdrücken in Personalausweisen.
Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg die Ausstellung eines Personalausweises mit gespeicherten Fingerabdrücken gestoppt.
Digitalcourage reicht rechtliche Mittel gegen die seit dem 01.08.2021 geltende Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis ein.